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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Naumburg, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 2 Ss 156/11
    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 186 StGB, § 193 StGB

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass die Bezichtigung einer Stasi-Mitgliedschaft nicht ohne Weiteres als Beleidigung aufgefasst werden darf, da es sich hierbei um eine dem Beweis zugängliche Behauptung handele. Streitgegenständlich war die schriftliche Erklärung „In der JVA MD wurde die MSF-Tätigkeit [Red.: Wurde von dem Gericht als Arbeit für das Ministerium für Staatssicherheit / MfS / sog. „Stasi“ gewertet] von Dr. X. als Strafvollzugsarzt bekannt und ich habe Anspruch auf ärztliche Fürsorge, auch vom Gericht, aber die wurde verweigert. Die Körperverletzung ist eindeutig nachgewiesen und ich lehne diesen befangenen Arzt erneut ab,…“. Auch die Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten, „Oberstaatsanwalt … ist ein Rechtsbrecher und seine Tage bei der Justiz sind gezählt“ wertete das Gericht nicht als Beleidigung, sondern als zulässige Meinungsäußerung. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2009

    Dass auch die Staatsanwaltschaft bei Raubkopierarien nicht schläft, zeigt diese Pressemitteilung des Bundesverbands Musikindustrie e.V. vom 30.11.2009. Bei einer Razzia habe die Staatsanwaltschaft Essen bei einem Großhändler in Gelsenkirchen knapp 50.000 professionelle CD-Raubkopien und über 200.000 vorgefertigte CD-Einleger beschlagnahmt. In der Wohnung des Beschuldigten seien außerdem eine komplette Fälscherwerkstatt mit mehreren PCs, Brennern sowie vier Profi-Hochleistungsdruckern zum Bedrucken von CDs sichergestellt worden. Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits durch den Vertrieb und Handel von nicht-lizenzierten Disco-Mixes auffällig geworden. Der Erfolg der Aktion ist ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Kriminalpolizei Gelsenkirchen mit der ProMedia GmbH, die im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. diesen Fall betreut habe (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Hinzuweisen bleibt bei dieser Meldung auf die in letzter Zeit vermehrt abgemahnte Fahrlässigkeit, „auf dem Flohmarkt“ gekaufte CDs, deren Herkunft nicht eindeutig belegt ist, insbesondere vom Rechtsinhaber nicht freigegebene  Musik-Compilations, bei eBay zu verkaufen. Ein gutgläubiger Erwerb von nicht existenten urheberrechtlichen Nutzungsrechten ist nicht möglich.

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