IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Juni 2014

    VG Augsburg, Beschluss vom 29.01.2014, Az. Au 7 E 13.2018
    § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 123 VwGO, Art 4 PresseG BY, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 30 AO

    Das VG Augsburg hat entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg verpflichtet ist, dem Redakteur einer Zeitung Auskunft zu erteilen, welche Werke (genaue Bezeichnung und Abmessung) des „Schwabinger Kunstfundes“ bei Cornelius Gurlitt, dem Sohn eines bekannten Kunsthändlers im Dritten Reich, beschlagnahmt wurden, soweit diese nicht bereits in der Datenbank „www.lostart.de“ veröffentlicht waren und darüber hinaus, ob der Antragsgegner nach dem Zeitpunkt der Beschlagnahme des „Schwabinger Kunstfundes“ (Februar/März 2012) potenzielle Eigentümer von Werken ermittelt und kontaktiert hat, wenn ja, zu welchen Werken Anfragen an potenzielle Eigentümer ergangen sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2013, Az. 629 Qs 34/13
    § 74d StGB, § 74 StGB, § 353d Nr. 3 StGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Verteidiger des Gustl Mollath Dokumente, die zu einer Verurteilung Mollaths geführt haben und im Nachgang zu diesem Verfahren ergangen sind (z.B. ein Einstellungsbescheid und ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft sowie in einem Strafverfahren erstattete Sachverständigengutachten) öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2012

    LG Leipzig, Beschluss vom 05.07.2012, Az. 08 O 2057/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass eine Computerzeitschrift in Bezug auf ein eingestelltes staatsanwaltliches Verfahren gegen die Flugvermittlungsplattform fluege.de nicht mehr behaupten darf, „Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen.“ Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2009

    LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2009, Az. 8 AR 1/09 + 2/09
    §§ 406 e, 161a StPO

    Das LG Freiburg hat mit diesem Beschluss entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung, die lediglich den Download eines Musiktitels betraf und deren strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdachts eingestellt wurde, keine Akteneinsicht zur Erlangung der Personendaten gewährt werden darf. Die Rechteinhaberin hatte Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem sie eine IP-Adresse erfahren hatte, über welche der Down-/Upload eines Musikstücks erfolgt sein sollte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte den Anschlussinhaber der IP-Adresse, stellte das Verfahren jedoch ein, da nicht ermittelbar war, wer aus dem ermittelten Haushalt die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte. Der Anzeigeerstatterin, die gegen den Anschlussinhaber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollte, wurde die Auskunft jedoch verwehrt. Das Landgericht war der Auffassung, dass in einem solchen „Bagatellfall“ der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des ehemals Beschuldigten dem Interesse an der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vorgehe. Die Aufdeckung der Identität des Anschlussinhabers sei unverhältnismäßig, zumal auch nur ein geringer Tatverdacht bestand. Zudem sei die Zuverlässigkeit der Ermittlung der dynamischen IP-Adresse nicht unbedingt gewährleistet.

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  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Nach einer Mitteilung der netzzeitung bittet die Staatsanwaltschaft Hannover um Unterstützung, nachdem sie die Konten der Firma L&H GmbH mit einem beträchtlichen Vermögen auf Grund eines Betrugsverdachts hat einfrieren lassen. Nun gelte es, so die Netzzeitung, Beweise und Zeugen vor Gericht zu präsentieren. Wer in den letzten sieben Monaten eine Mahnung von Mega-Downloads erhalten habe, die Seite aber vorher nicht besucht habe und das auch vor Gericht aussagen könne, möge sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Hannover melden (Angabe des Aktenzeichens nicht vergessen).

    Staatsanwaltschaft Hannover
    Postfach 109
    30001 Hannover
    Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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  • veröffentlicht am 13. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katja Günther machte sich in der Vergangenheit dadurch einen fragwürdigen Namen, dass sie die Firma Online Content Ltd. vertrat und nicht wirksam entstandene Forderungen aus Abo-Fallen gegen Verbraucher durchsetzte. Laut Aussage des Oberstaatsanwalt Anton Winkler von der Staatsanwaltschaft München I werde gegen Anwältin Katja Günther „wegen Nötigung und Betrugs“ ermittelt, wie das Portal tz-online, ein Unternehmen des Münchener Merkurs berichtete. Es zitiert Winkler mit den Worten : „Es liegen über 1000 Strafanzeigen gegen sie vor.“ (JavaScript-Link: tz-online). Zuvor hatte die Stadtsparkasse sich erfolgreich gerichtlich geweigert, ihr Treiben durch Führung eines Kontos zur Verwaltung der Einnahmen zu unterstützen (Link: LG München I).

  • veröffentlicht am 17. März 2009

    Dem Vernehmen nach hat das Landgericht Frankfurt a.M. die Eröffnung des strafrechtlichen Verfahrens gegen Michael Burat sowie gegen Katarina Dovcová, u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges, abgelehnt. Burat betrieb verschiedene als Abofallen bekannte Internetangebote. Kollege Marian Härtel weist in seinem Blog darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft dem Landgericht ca. 1.000 Fälle vorlegte, in denen über Websites routenplaner-server.com, vorlagen-Archiv.com oder sudoku-Welt.com wie Dienstleistungskosten verschleiert worden waren. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. soll nun Rechtsmittel gegen den Nichteröffnungsbeschluss erwägen (Rechtmedial). Vor wenigen Tagen war die Firma Go Web Ltd., für die zuvor Burat als „Director“ agiert hatte, von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden (Go Web).

  • veröffentlicht am 13. März 2009

    Wie heise.de vermeldet, wurden am 10.03.2009 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. zehn Objekte durchsucht (Java Script-Link: heise1). Hintergrund, so heise.de, war der Geschäftsbetrieb des Unternehmens Go Web Ltd., die viele Angeobte betreibe, für die vorher Online Content Ltd. und Net Content Ltd. verantwortlich gewesen seien, als deren „Director“ seinerzeit Michael Burat fungiert habe (JavaScript-Link: heise2). Gegen Michael Burat als Director der Online Content Ltd. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nach Mitteilung des Wiesbadener Kuriers Anklage wegen Betrugsverdachts eingereicht (JavaScript-Link: Wiesbadener Kurier). Bei vielen „Abzock-Sites der ‚Go Web‘ “ tauchten im Impressum mittlerweile die Namen Villiam und Robert Adamca als Verantwortliche auf, so heise.de, weshalb bei diesen beiden Personen auch Durchsuchungen durchgeführt worden seien. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Firmenräume des von Michael Burat geführten Unternehmens RA Office GmbH durchsucht, deren Website zur Zeit offline ist. In Zusammenhang mit der Online Content Ltd. war die Rechtsanwältin Katja Günther unrühmlich ins Rampenlicht gerückt (Link: Katja Günther).

  • veröffentlicht am 6. März 2009

    Nach einer Pressemitteilung der Polizei Baden-Württemberg ist am 05.04.2009 der Betrieb einer Onlinehandelsplattform zum Vertrieb rechtsextremer Produkte durch eine konzertierte Aktion des Bundeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Stuttgart gestoppt worden. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren die Ermittler im Jahr 2007 auf eine Auktionsplattform gestoßen, die der rechten Szene offenbar dazu diente, rechtsextreme Produkte zu vertreiben, insbesondere Tonträger, die Jugendliche für den Rechtsextremismus gewinnen sollten.

  • veröffentlicht am 5. März 2009

    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2008, Az. 4 W 62/08
    §§ 15 Abs. 2, 19 a UrhG, §§ 3 Nr. 3, 111 Abs. 1 Satz 1 TKG, Art. 10, 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG Zweibrücken hat in diesem Beschluss nach einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des LG Frankenthal entschieden, dass die durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nach Anzeige gewonnene Information, wem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, keinem Beweisverwertungsverbot unterliegt. In diesem Beschluss zu Gunsten der Abmahner im Filesharing-Bereich vertrat das Gericht die Auffassung, dass es sich bei der Information der Anschlussinhaberschaft um ein so genanntes Bestandsdatum handele, welches nicht einem bestimmten Telekommunikationsvorgang zugeordnet sei, und die Auskunft des Providers an die Staatsanwaltschaft weder das Grundrecht des Anschlussinhabers auf Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG noch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG verletzte. Dies wäre nach Ansicht des Oberlandesgerichts nur der Fall, wenn der Provider bei der erteilten Auskunft Daten bezogen hätte, die im Wege der sog. Vorratsdatenspeicherung vorgehalten worden wären. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, denn die bezogenen Daten wären – wenige Tage nach dem entdeckten Verstoß – zu eigenen Zwecken des Providers, z.B. Abrechnungszwecken, noch gespeichert gewesen.

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