Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG München: Anbieter von Pauschalreise muss eine am Urlaubsort anfallende Stadtsteuer im Preis mit angebenveröffentlicht am 29. November 2012
AG München, Urteil vom 07.11.2012, Az. 241 C 21686/12
§ 280 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter, der eine Pauschalreise (Flug & Hotel) anbietet, auch die am Urlaubsort anfallende Ortstaxe als Bestandteil des Gesamtpreises angeben muss. Eine Angabe in der Rubrik „Hotelausstattung“ reiche hierfür nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)