Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Bezeichnung „Stadtwerke“ deutet auf ein Unternehmen in öffentlicher Hand hinveröffentlicht am 25. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 13.06.2012, Az. I ZR 228/10
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens im Bereich Strom- und Erdgasversorgung u.a. als „Stadtwerke“ darauf hinweist, dass dieses Unternehmen jedenfalls mehrheitlich in kommunaler Hand ist. Sei dies tatsächlich nicht der Fall, liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verbrauchers vor, der einem Unternehmen in öffentlicher Hand regelmäßig eine größeres Vertrauen als Privatunternehmen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Darf sich ein privater Energieversorger „Stadtwerke“ nennen?veröffentlicht am 6. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2011, Az. 6 U 277/10
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Firmenbestandteil „Stadtwerke“ bei einem privaten Energieversorger grundsätzlich zu einer Irreführung des Verkehrs führen kann, da dieser den Eindruck vermittelt erhält, dass es sich um ein kommunales Unternehmen handelt. Im vorliegenden Verfahren wurde ein Wettbewerbsverstoß jedoch ausgeschlossen, da das fragliche Unternehmen 1. bereits seit 35 Jahren privat sei, 2. das Unternehmen sich nur auf dem Gebiet der fraglichen Gemeinde betätige und 3. auf die Zugehörigkeit zu einem privaten Konzern in der Werbung „Stadtwerke X – ein Unternehmen der …„ hingewiesen werde. Unter diesen Voraussetzungen könne nur ein sehr kleiner, wettbewerbsrechtlich nicht relevanter Teil der Verkehrskreise auf ein Energieversorgungsunternehmen in kommunaler Hand schließt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Bremen: Stadtwerke Bremen dürfen trotz weitgehender Privatisierung weiterhin unter „swb“ firmierenveröffentlicht am 26. April 2010
OLG Bremen, Urteil vom 09.04.2010, Az. 2 U 7/10
§§ 3 Abs. 2, 3; 4 Nr. 10; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Das OLG Bremen befasst sich mit einem beachtlichen rechtlichen Schlagabtausch zweier Energieversorger. Zunächst hatten die Stadtwerke Bremen einem privatwirtschaftlichen Gasversorger per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da Verbraucher annehmen könnten, bei dem privatwirtschaftlichen Gasversorger handele es sich um die Stadtwerke Bremen (Urteil). Daraufhin hatte der angegangene privatwirtschaftliche Gasversorger zurückgeschlagen und den Stadtwerken Bremen verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da diese mit dem Firmenbestandteil „swb“ ihren Kunden suggeriere, dass es sich bei ihr weiterhin um ein kommunal betriebenes bzw. kommunal geführtes Unternehmen handele. Die angesprochenen Verkehrskreise verstünden auch heute noch „swb“ als Abkürzung für „Stadtwerke Bremen“. Hierin liege auf Grund der konkreten Gesellschaftsstruktur eine Irreführung. Dem ist das OLG Bremen allerdings nicht gefolgt. Dessen Argumentation ist interessant: (mehr …) - OLG Bremen: Akronym „swb“ darf nur durch Stadtwerke Bremen verwendet werdenveröffentlicht am 25. April 2010
OLG Bremen, Beschluss vom 22.10.2009, Az. 2 W 92/09
§§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Verwendung der Kurzbezeichnung „swb“ für „Stadtwerke Bremen“ stehe und einer privatwirtschaftlichen Unternehmung – hier einem privaten Anbieter auf dem Gassektor, der seine Produkte nahezu im gesamten Bundesgebiet, darunter auch in Bremen und Bremerhaven, anbot – diese Kurzbezeichnung verwehrt ist. Zitat: (mehr …) - OLG Hamm: Werbung mit fremden Testergebnissen ist irreführend / Keine privaten Stadtwerkeveröffentlicht am 5. März 2010
OLG Hamm, Urteil vom 08.12.2009, Az. 4 U 129/09
§§ 3, 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn die Präsentation von Testergebnissen nicht eindeutig erkennen lässt, auf wen sich diese Ergebnisse beziehen. Die Beklagte präsentierte auf ihrer Internetseite ein „Gaslexikon“ in Zusammenarbeit mit einer weiteren Gesellschaft „W“ als Partner. Auf der Startseite des Lexikons präsentierte die Beklagte positive Testergebnisse von Ökotest und Stiftung Warentest u.a., die sich auf die „W“ bezogen. Dies sei für den Verbraucher jedoch nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen. Erst bei näherer Betrachtung könne erkannt werden, dass „W“ die Seite gestaltet habe („powered by ‚W'“). Doch auch dies lege nicht zwingend den Schluss nahe, dass die präsentierten Testergebnisse sich auf „W“ bezögen, da die Internetseite fester Bestandteil des Internetangebotes der Beklagten sei. Aus diesem Grund liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung vor. Auch in anderen Entscheidungen wurde bereits strenge Maßstäbe an die Werbung mit Testergebnissen gelegt (OLG Zweibrücken, BGH).
- OLG Hamburg: Registrierung einer „Vorratsdomain“ kann rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 27. Januar 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2009, Az. 3 U 43/09
§§ 12, 823 BGB; 5, 15 MarkenG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain auf den Namen „www.stadtwerke-uetersen.de“ eine unberechtigte Namensanmaßung darstellt, auch wenn das gleichnamige kommunale Versorgungsunternehmen erst mehrere Monate nach Domain-Registrierung gegründet und eingetragen wird. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Registrierung der Domain lediglich den Zweck habe, eine Vorratsdomain zu erlangen, die bei Bedarf an das gleichnamige Unternehmen verkauft werden könne. Der beklagte Domaininhaber habe schutzfähige Interessen der Klägerin verletzt. Die Behauptung, der Beklagte habe auf der Domain die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke sowie Bauwerke der Stadt Uetersen präsentieren wollen, erachtete das Gericht als vorgeschoben, da sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz bereits der Verkaufswille ergebe.
(mehr …)