IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. August 2015

    OLG Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az. 13 W 35/15
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb mit einem weiteren Standort wirbt, der tatsächlich nicht betrieben wird. Diese Täuschung sei auch geschäftlich relevant, da der Verkehr bei Treffen einer Entscheidung auch Wert auf Ortsnähe (z.B. bei Handwerksbetrieben wegen Anfahrtskosten) und Betriebsgröße lege. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 126/09
    §§ 4 Nr. 11, 8 UWG; 7 HWG; 78 AMG; 1, 3 AMPreisV; Art. 34 EGBGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine im Ausland ansässige Apotheke (hier DocMorris in den Niederlanden) bei einem Vertrieb nach Deutschland angehalten ist, das hier geltende Recht zu beachten. Auf den beworbenen Internet-Arzneimittelversandhandel von DocMorris sei nach dem kollisionsrechtlichen Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht (UWG) als Recht des Ortes anzuwenden, auf dessen Markt die wettbewerblichen Interessen der Parteien aufeinanderträfen. Dies betreffe insbesondere die Arzneimittelpreisverordnung, die als zwingendes öffentliches Recht bei jeglichem Vertrieb nach Deutschland zu beachten sei. Der Verstoß gegen diese Vorschriften stelle einen Wettbewerbsverstoß gegenüber inländischen Apotheken dar. Im Rahmen des Internetangebots von DocMorris hieß es u.a. „Sparen Sie heute 100% Ihrer Zuzahlung“, „gesetzlich Versicherte sparen bei DocMorris 100% Ihrer Rezeptzuzahlung“, „Privat Versicherte erhalten 5 Euro Treuebonus“ und „Bei rezeptfreien Medikamenten sparen Sie bis zu 30%“. Diese Werbung verstoße sowohl gegen die Arzneimittelpreisverordnung als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Durch das Angebot von Bonuszahlungen und Ersparnissen werde der einheitliche Apothekenabgabepreis (§ 78 Abs. 2 S. 2 AMG) unterlaufen.

  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 31 AR 232/09
    § 97 UrhG, § 32 ZPO, § 2 NRWGeschmMRKonzVO

    Das OLG München hat darauf hingewiesen, dass eine Berufung auf den Grundsatz des sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes“ keineswegs ein Selbstgänger ist.
    Die Klägerin, ein kartographischer Verlag mit Sitz im Bezirk des Amtsgerichts München, betrieb eine Internetseite, von der aus Stadtpläne u.ä. unentgeltlich aufgerufen werden konnten, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Nutzung solcher Kartographien nur gegen Entgelt gestattet sei. Sie begehrte von der Beklagten, die ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des AG Hagen hatte, Schadensersatz in Höhe von 1.050,00 EUR wegen Urheberrechtsverletzung infolge einer unberechtigten Verwendung einer Internet-Karthographie. Das angerufene AG München wies darauf hin, dass es an ausreichendem Vortrag zur bestimmungsgemäßen Aufrufbarkeit der Internetseite der Beklagten fehle. Nachdem hierauf kein Vortrag erfolgte, die Klägerin vielmehr lediglich einen entsprechenden Verweisungsantrag stellte, verwies es den Rechtsstreit an das für den Sitz der Beklagten für Urheberrechtsverletzungen örtlich zuständige Amtsgericht Bochum. Dieses lehnte die Übernahme ab. Das OLG München erklärte das AG München für unzuständig. (mehr …)

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