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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2015

    LG Berlin, Urteil vom 01.12.2015, Az. 16 S 431/15
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 12 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der erst mehr als 2 Monate nach Einholung eines Gutachtens gestellt wird, nicht mehr eilbedürftig ist. Das Ergebnis des Gutachtens – ungeachtet der Anforderung weiterer Gutachten – sei ausreichend gewesen, um den Eilantrag zu stellen. Vorliegend ging es um die Energiekennzeichnung eines Staubsaugers mit „AAAA“, welche auf Grund eines höheren Energieverbrauchs bei vollem Beutel nicht gerechtfertigt sein solle. Die Pressemitteilung Nr. 56/2015 des LG Berlin finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2014, Az. 14c O 92/14
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 2 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines beutellosen Staubsaugers mit Aussagen wie z.B. „Bestes Reinigungsergebnis auf harten Böden und Teppichen“ oder „Optimale Reinigungsergebnisse auf allen Böden“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn diese nachprüfbaren Aussagen objektiv unwahr sind. Das Nichtzutreffen der getätigten Aussagen sei durch die Antragstellerin glaubhaft gemacht worden, so dass die streitgegenständlichen Werbeaussagen zu untersagen waren. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 25.07.2014, Az. 6 U 47/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbefilm für Staubsauger, in welchem verschiedene Staubsauger in Anwesenheit eines französischen Gerichtsvollziehers getestet und verglichen werden, irreführend ist, wenn der Test mit den Worten „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ beschrieben wird. Darunter verstehe der Verbraucher die Kontrolle durch einen Richter, nicht durch einen Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus könne die Werbeaussage „Beste Saugleistung“ zwar im Zusammenhang mit dem im Video gezeigten Test verwendet werden, jedoch nicht isoliert auf einem Werbeprospekt. Im letzteren Fall stelle sie eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. September 2010

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt derzeit nach eigener Erklärung Großanbieter/Handelsketten wie REWE, Pro Markt, Acer, Möbelhaus Höffner und Media Markt ab, die nach Auffassung des Verbands beim Angebot von Notebooks, Staubsaugern, Elektroheizpilzen oder Waschmaschinen gegen die „Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen“ (EnVKV) verstoßen. Beanstandet wurden u.a. die Angaben „bis zu 40 Prozent weniger Strom als vergleichbare Notebooks“ oder „um bis zu 50 Prozent“ Strom sparen, jeweils ohne einen Bezugswert anzugeben. Auch die Erklärung, eine Waschmaschine sei „sparsamer als EEK A“ wurde angegriffen, da die Energieeffizienzklasse (EEK) A bereits die höchste Effizienzstufe auf der EU-Skala sei.

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