Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Rostock: 5-Sterne-Werbung eines Hotels nur zulässig, wenn die Bewertung von einer unabhängigen Prüfstelle stammtveröffentlicht am 16. Juni 2015
LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.
- LG Mannheim: Die Werbung eines Hotels mit hoher Sterne-Bewertung ist wettbewerbswidrig, wenn Bewertung nicht von neutraler Stelle stammtveröffentlicht am 15. Juni 2015
LG Mannheim, Urteil vom 13.04.2015, Az. 24 O 5/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Mannheim hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels mit 4 oder 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. (mehr …)
- LG Berlin: Werbung eines Hotels mit eigenem Sternesystem ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. Januar 2012
LG Berlin, Beschluss vom 05.01.2012, Az. 52 O 4/12
§ 5 UWGDie Wettbewerbszentrale weist auf einen Beschluss des LG Berlin hin, nach welchem die Werbung einer international tätigen Hotelkette in Deutschland mit Sternen, die nicht nach der deutschen Hotelklassifizierung vergeben wurden, wettbewerbswidrig ist. Die eigene Klassifizierung der Hotelkette mit „5*“ führe potentielle Gäste in die Irre, da diese eine objektive Einordnung einer unabhängigen Stelle (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) erwarteten. Das Gericht erklärte, dass die eigenen Vergabekriterien der Hotelkette nicht der Gütesicherung der Deutschen Hotelklassifizierung entsprächen und der Verbraucher deshalb der Gefahr der Irreführung unterliege, weil er auf Grund der Sterne bestimmte Anforderungen stelle.