IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Juni 2015

    BFH, Urteil vom 16.09.2014, Az. VIII R 5/12
    § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Der BFH hat entschieden, dass die Auftritte einer Moderatorin von Verkaufssendungen auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden. Vielmehr handele es sich um normale gewerbliche Tätigkeit. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Mai 2014

    FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013, Az. 1 K 1939/12
    § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG

    Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei Verkäufen eines Ehepaars über die Internethandelsplattform eBay gleichwohl nur der Inhaber des eBay-Accounts steuerpflichtiger leistungserbringender Unternehmer ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2012, Az. 4 LB 11/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 Abs. 1 IFG

    Das OVG Schleswig hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Anspruch auf Einsicht in die eigenen Steuerakten hat, da auch diese dem Informationszugangsgesetz (hier) unterliegen. Was wir davon halten? Bemerkenswert: Die Behörde und das Finanzministerium des Landes verweigerten die Akteneinsicht mit Hinweis auf eine Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, wonach Akteneinsicht in Fällen drohender Schadensersatzforderungen abzulehnen sei! Mit anderen Worten: Die vom Bürger finanzierte Behörde soll dem Bürger Schaden zufügen und ihm zusätzlich faktisch seine Regressansprüche nehmen können. Soll hier ein Staat im Staat etabliert werden? Zur Pressemitteilung des Senats vom 07.12.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. November 2012

    FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2012, Az. 14 K 702/10
    § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG

    Das FG Baden-Württemberg hat (Volltext s. unten) zu den Voraussetzungen ausgeführt, unter denen Verkäufe bei eBay nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Insbesondere erläuterte das Gericht, dass nur derjenige der Umsatzsteuerpflicht unterliegender Unternehmer  gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG sei, wer eine gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübe. Hierzu bestimme § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, dass „gewerblich“ im Sinne des Umsatzsteuerrechts jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen sei, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle. Bei der Bestimmung der „Nachhaltigkeit“ der Tätigkeit seien zu würdigen die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden und das Unterhalten eines Geschäftslokals. Kein für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit alleinentscheidendes Merkmal sei dabei, dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. August 2012

    Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.09.2011, Az. 14 K 312/09
    § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, § 15 Abs. 2 S.1 EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG

    Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der für eine Abo-Falle das Inkassowesen betreibt, als Gewerbetreibender und nicht als Freiberufler zu behandeln ist, da sich das Inkassowesen zu einem selbständigen Berufsbild im Sinne eines Gewerbes entwickelt habe und keineswegs originäre Tätigkeit eines Rechtsanwalts sei. Der basserstaunte Kollege unterfiel damit der Gewerbesteuerpflicht und fühlte sich wohl „abgezockt“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Mai 2012

    BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az. V R 2/11
    Art. 4 Abs. 2 EU-RL 77/388; § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG; § 2 Abs. 1 UStG; § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

    Der BFH hat entschieden, dass derjenige, der eine Vielzahl von Gegenständen über die Internethandelsplattform eBay veräußert, auf Grund „nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit“ der Umsatzsteuerpflicht unterliegen kann, und zwar auch dann, wenn er die verkauften Gegenstände nicht in der Absicht des Wiederverkaufes erworben hat. Im vorliegenden Fall wurden im Zeitraum von November 2001 bis Juni 2005 über 1.200 einzelne Verkaufsvorgänge registriert. Das Urteil ist für alle „Privatverkäufer“ relevant, die vom zuständigen Finanzamt nachträglich, und zwar über einen Zeitraum von mehreren Jahren, zur nachträglichen Entrichtung von Umsatzsteuer (19 %) verpflichtet werden können/worden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 02.12.2009, Az. I ZR 152/07
    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG (2008); 65 Nr. 3 AO

    Der BGH hat entschieden, dass der Verstoß gegen steuerrechtliche Vorschriften grundsätzlich nicht gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ein Wettbewerbsverstoß könne nur dann angenommen werden, wenn einer gesetzlichen Regelung zuwider gehandelt werde, die gleichzeitig eine so genannten Marktverhaltensregelung darstelle. D.h. die Regelung müsse gerade dem Zweck dienen, im Interesse der Marktteilnehmer gleiche Voraussetzungen für die auf dem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen. Dies treffe auf steuerrechtliche Regelungen nicht zu. Ihr Zweck beschränke sich im Normalfall darauf, die Finanzierung des Gemeinwesens zu ermöglichen. Steuerrechtliche Vorschriften regelten insoweit nicht das Marktverhalten, sondern lediglich das Verhältnis zwischen dem Hoheitsträger und dem Steuerpflichtigen. Sie bezweckten grundsätzlich auch nicht den Schutz der Interessen der Marktteilnehmer.

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  • veröffentlicht am 4. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtFinanzgericht Münster, Urteil vom 05.06.2009, Az. 5 K 3002/05 U
    §§ 4 Nr. 8 Buchst. g, 4 Nr. 10 Buchst. b UStG

    Das FG Münster hat entschieden, dass bei der Gewährung einer eigenständigen Garantie durch den Händler (nicht durch den Hersteller) diese Garantie für den Händler umsatzsteuerpflichtig ist. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein „Garantiepaket“, dass der Käufer eines Automobils von der Klägerin zusätzlich erwerben konnte. Die Klägerin war der Auffassung, dass auf den Teil des erhaltenen Entgeltes, der auf die Eigengarantie entfallen sei, keine Steuer erhoben werden könne, da es sich um Leistungen des § 4 UStG handele (nämlich um die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze oder/und um Leistungen, die darin bestehen, dass anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird). Dem folgte das Gericht nicht und ging davon aus, dass die Eigengarantie eine unselbständige Nebenleistung zum Gebrauchtwagenverkauf darstelle und eine Aufteilung der Umsätze daher nicht in Betracht komme.

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  • veröffentlicht am 15. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 22/05
    §§ 3, 4 Nr. 11;
    8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG; § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 PAngV; § 1 Abs. 4 Nr. 3b BGB-InfoV

    Der BGH hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass der erforderliche Hinweis darauf, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält, auch durch einen sog. Sternchenhinweis erbracht werden kann. Eine Verpflichtung, den entsprechenden Hinweis in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Preisangabe wiederzugeben, ergebe sich nicht aus § 1 PAngV. Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV bestimme nicht, wie der Hinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer beschaffen sein müsse. Ein entsprechendes Gebot, in unmittelbarem Zusammenhang mit dem angegebenen Preis auf die darin enthaltene Umsatzsteuer hinzuweisen, folge auch nicht aus § 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 PAngV. Weder die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit nach § 1 Abs. 6 Satz 1 PAngV noch das Gebot des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV, wonach die nach der Preisangabenverordnung notwendigen Angaben eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssten, erforderten, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem angegebenen Preis und dem in Rede stehenden Hinweis bestehe (vgl. BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 – Versandkosten). (mehr …)

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