Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BFH: Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon müssen Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über Nutzer mitteilenveröffentlicht am 17. Juli 2013
BFH, Urteil vom 16.05.2013, Az. II R 15/12
§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AODer BFH hat entschieden, dass Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon der Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über ihre Nutzer mitteilen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)