IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBFH, Urteil vom 30.06.2011, Az. V R 3/07
    § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

    Der BFH hat entschieden, dass es sich bei dem Verkauf von Popcorn u.a. in einem Kino um eine Lieferung handelt, welche nicht dem Regelsteuersatz, sondern der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegt. Zuvor war das Finanzgericht von einer Dienstleistung ausgegangen, die dem Regelsteuersatz unterliege, weil im Foyer des Kinos Stehtische, Barhocker oder andere Sitzgelegenheit vorhanden seien, so dass nach Auffassung des Gerichts keine Lieferung („zum Mitnehmen“) erfolgt sei, sondern Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgegeben wurden. Im Wege der Vorabentscheidung entschied der EuGH, dass eine Lieferung vorliege, wenn keine Dienstleistungen, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, überwiegen. Dies sei bei einem Kino mit Sitzgelegenheiten im Foyer nicht der Fall. Dementsprechend qualifizierte der Senat die Abgabe von Popcorn und Nachos auch bei Vorhandensein von Sitzgelegenheiten (wo selbige verzehrt werden könnten) als Lieferung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2010

    OLG Dresden, Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG;
    Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Anbieter von Flügen im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine vorher nicht angekündigte sogenannte „Servicegebühr“ ausweist oder/und eine Reiseversicherung als erwünscht voreingestellt ist, was der Kunde ggf. rückgängig zu machen hat. Betroffen war das Flugbuchungsportal www.fluege.de. Seit November 2008 gelten europaweit Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen, hier: Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008. Diese Vorschrift lautet: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 02.12.2009, Az. I ZR 152/07
    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG (2008); 65 Nr. 3 AO

    Der BGH hat entschieden, dass der Verstoß gegen steuerrechtliche Vorschriften grundsätzlich nicht gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ein Wettbewerbsverstoß könne nur dann angenommen werden, wenn einer gesetzlichen Regelung zuwider gehandelt werde, die gleichzeitig eine so genannten Marktverhaltensregelung darstelle. D.h. die Regelung müsse gerade dem Zweck dienen, im Interesse der Marktteilnehmer gleiche Voraussetzungen für die auf dem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen. Dies treffe auf steuerrechtliche Regelungen nicht zu. Ihr Zweck beschränke sich im Normalfall darauf, die Finanzierung des Gemeinwesens zu ermöglichen. Steuerrechtliche Vorschriften regelten insoweit nicht das Marktverhalten, sondern lediglich das Verhältnis zwischen dem Hoheitsträger und dem Steuerpflichtigen. Sie bezweckten grundsätzlich auch nicht den Schutz der Interessen der Marktteilnehmer.

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  • veröffentlicht am 12. März 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Wie onlinemarktplatz.de zu berichten weiß, haben die Steuerberater ein eBook zum Thema „eBay & Steuern“ herausgegeben. Das Handbuch wird kostenlos zum Download angeboten. Onlinemarktplatz.de zitiert den Geschäftsführer Müller von Baczko mit den Worten: „Die wenigsten Online-Händler wissen: Nicht nur große Fische werden zur Kasse gebeten, auch kleinere Geschäfte oder Privat-Verkäufer müssen ihre Umsätze dem Finanzamt melden. Um vor dem Finanzamt nicht als Steuersünder zu gelten, bedarf es einiger Kenntnisse, was beim Online-Handel zu beachten ist.“ Die Steuerfibel gibt Antworten zu Fragen wie „Welche Daten hat das Finanzamt?“, „Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Online-Händler?“ und „Wann verstoße ich gegen das Wettbewerbs recht?“. (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de).

  • veröffentlicht am 10. Februar 2009

    eBay weist unter der Rubrik „Entfernung von schlechten Bewertungen bei internationalem Handel“ darauf hin, dass neutrale oder negative Bewertungen eines Verkäufers durch einen Käufer entfernt werden können, wenn Stein des Anstoßes Zollgebühren oder durch den internationalen Handel anfallende zusätzliche Steuern sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn hierauf in dem jeweiligen Angebot auf die zusätzlichen Kosten dem Grunde nach hingewiesen wird. (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: eBay).

  • veröffentlicht am 5. November 2008

    Mittels der Software XPIDER (eXtended sPIDER), einem sog. Webcrawler, der von der Deutsche Börse Systems entwickelt wurde und von der entory AG vertrieben wird, können Finanzbehörden selbstständig Informationen über Onlinehändler und deren Verkaufsaktivitäten sammeln und anhand vom Benutzer festgelegter Kriterien auswerten (XPIDER). Laut Antwort der Bundesregierung (16/7978) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7782) werde mit Hilfe des XPIDER-Systems „das Internet nach Unternehmern durchsucht, die im elektronischen Geschäftsverkehr tätig und in Deutschland steuerpflichtig sind. Das System sei in der Lage, automatisiert Internetseiten zu identifizieren, die anhand vorgegebener eindeutiger Merkmale auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen. Das System sei in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und Versteigerungsplattformen anbieterbezogen zu bündeln. Nach den Käufern der im elektronischen Geschäftsverkehr angebotenen Waren und Dienstleistungen werde dagegen nicht gesucht“. Das Bundesfinanzministerium nutzt die Software gegenwärtig in einer deutlich modifizierten Version. Im Zeitraum Februar 2006 – Januar 2008 soll der XPIDER täglich bis zu 100.000 Internetseiten geprüft haben, um Online-Verkäufern auf die Spur zu kommen, welche Steuern hinterziehen könnten. Ein erster Hinweis auf diese Praktiken findet sich u.a. bei onlinemarktplatz.de (Steuersünder).

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