Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: eBay haftet nicht ohne Kenntnis von Markenverletzungen seiner Mitgliederveröffentlicht am 26. August 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012, Az. 3 U 216/06 – nicht rechtskräftig
§ 4 MarkenG, 14 MarkenG, § 8 Abs. 1 UWG, § 9 GMVO, § 102 Abs. 1 GMVODas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform ebay.de nicht ohne weiteres für marken- und wettbewerbswidrige Angebote ihrer Nutzer / Mitglieder haften. eBay sei ein Unternehmen, dass bei dem Warenverkauf eine neutrale, keinesfalls aktive Rolle einnehme, was auch für die rechtsverletzenden eBay-Angebote gelte. Hieran ändere sich nichts, wenn eBay seine Internetplattform mit Adwords-Anzeigen für spezifische Suchanfragen fördere, da die Ergebnisliste auch rechtskonforme Angebote enthalte. Es sei eBay nicht zumutbar, rechtsverletzende Angebote vorbeugend herauszufiltern, da die hierfür notwendige Software noch nicht existiere. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)