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Artikel-Schlagworte: „Störer“

KG Berlin: Nicht immer automatische Geschäftsführerhaftung bei Wettbewerbsverstoß

Montag, 13. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 13.11.2012, Az. 5 U 30/12 - nicht rechtskräftig
§ 8 UWG

Das KG Berlin hat entschieden, dass die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße zu bejahen ist, wenn dieser die Tatbestandsvoraussetzungen einer Verkehrspflicht persönlich verwirklicht hat, etwa durch eigene Aktivität Gefahrenquellen schafft, von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern oder aufgrund besonderer Umstände eine Art persönlicher Garantenstellung gegenüber dem geschädigten Dritten übernommen hat. Im übrigen scheide die persönliche Haftung des Geschäftsführers aus. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Filesharing - Keine Überwachungspflicht für Ehepartner

Dienstag, 16. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

AG Köln: Filesharing - Streitwert für unbekannten Film bei 4.000,00 EUR

Freitag, 5. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Urteil vom 05.11.2012, Az. 137 C 521/11
§ 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

Das AG Köln hat entschieden, dass der Streitwert für das Anbieten eines Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk mit bis zu 4.000,00 EUR zu beziffern ist, wenn er nur kurz angeboten wurde und nur wenige Personen von dem Angebot Gebrauch gemacht hätten. Letzteres dürfe dabei lediglich “nicht ausschließbar” sein. Auch sah das Gericht bei dem streitgegenständlichen Film im Vergleich zu Blockbustern keinen Produktionsaufwand oder Vermarktungsmöglichkeiten, die daran herankommen würden. Bei erfolgreichen (Kino-)Filmen könne es hingegen schon zu weitaus höheren Streitwerten kommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: Google haftet nach Inkenntnissetzung als Störer für rechtsverletzende Erfahrungsberichte bei Google Maps

Mittwoch, 20. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 05.04.2012, Az. 27 O 455/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Hostprovider wie Google nicht verpflichtet ist, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge (hier: Erfahrungsbericht bei Geosuchdienst Google Maps) vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er sei aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlange. Weise ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, könne der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Vgl. auch BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Hamburg: Zu der (eingeschränkten) Störer-Haftung von Anschlussinhabern bei illegalem Filesharing ihrer Familienmitglieder

Montag, 19. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 26.09.2012, Az. 308 O 242/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 139 ZPO

Das LG Hamburg hat in einem Filesharing-Prozess den Umfang der Beweisführung des Abgemahnten konkretisiert, wenn dieser sich damit verteidigt, nicht er, sondern ein volljähriges Familienmitglied habe den Verstoß begangen. In der aktuellen “Morpheus”-Entscheidung hat der BGH (hier) eine Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die vorher instruiert waren, im Internet keine unerlaubten Handlungen vorzunehmen, verneint. Zum Volltext des Hinweisbeschlusses: (more…)

LG Köln: Amazon-Händler haften für Urheberrechtsverletzungen an Fotos, die sie auf der Amazon-Plattform zur Verfügung gestellt bekommen

Freitag, 16. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 16.11.2012, Az. 28 O 814/11
§
97 Abs. 1 UrhG

Die Internethandelsplattform Amazon beruht bekanntlich auf einem System, bei dem jedem Angebot unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos hinzugefügt werden. In der Regel sind dies die Produktfotos desjenigen Verkäufers, der das Produkt zum ersten Mal bei Amazon eingestellt und somit auch die entsprechende Artikelbeschreibung (Text, Fotos etc.) erstellt hat. Stellt ein Dritter nunmehr ein identisches Produkt an, lädt Amazon hierfür die Artikelbeschreibung des Konkurrenten samt Bildern hoch. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn der Konkurrent damit nicht einverstanden ist. Das LG Köln hat hierin eine Urheberrechtsverletzung erkannt und den “Folgeverkäufer” als Störer angesehen. Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für die Verkäufer von Badeenten / Gummienten jeglicher Aufmachung. Der Hinweis des Landgerichts Köln lautet im Volltext: (more…)

LG Köln: Filesharing - Klage gegen Anschlussinhaber erneut gescheitert

Freitag, 2. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 24.10.2012, Az. 28 O 391/11
§ 683 BGB, § 670 BGB; § 97 UrhG

Das LG Köln hat erneut entschieden, dass ein Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für einen Musikupload in Tauschbörsen haftet. In diesem Fall konnte der Beklagte nachweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt mit der Familie im Urlaub und der Computer/Router vom Stromnetz getrennt war. Erst kürzlich hatte das LG Köln (hier) ebenfalls ein Haftung des Anschlussinhabers abgelehnt, in jenem Fall, weil eine Nutzung durch Familienangehörige nicht ausgeschlossen und eine Verletzung von Prüf- und Kontrollpflichten nicht nachgewiesen werden konnte. Das LG Düsseldorf stellt an den Nachweis einer Täterschaft ebenfalls erhöhte Anforderungen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Filesharing - Keine Haftung des Anschlussinhabers, wenn Nutzung durch Familienangehörige dargelegt wird

Mittwoch, 17. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 11.09.2012, Az. 33 O 353/11
§ 97 UrhG

Das LG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für darüber betriebenes Filesharing haftet - und zwar weder als Täter noch als Störer - wenn er substantiiert dargelegt hat, dass außer ihm auch andere Familienmitglieder den Anschluss nutzen. Dabei müsse der Anschlussinhaber jedoch nicht so weit gehen, den tatsächlichen Täter zu präsentieren. Zuvor wurde in solchen Fällen zwar häufig die Täterhaftung verneint, der Anschlussinhaber haftete jedoch als Störer jedenfalls für die Rechtsanwaltskosten des abmahnenden Rechteinhabers. Das LG Köln verneinte jedoch auch die Störerhaftung, da gegenüber Ehepartnern keine Prüfpflichten bestünden und hinsichtlich der (minderjährigen) Kinder zwar Prüfpflichten gegeben seien, aber eben nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass eines der Kinder für den Verstoß überhaupt verantwortlich sei - und somit auch kein Verstoß gegen Prüfpflichten ausreichend dargelegt sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamburg: Zur Haftung des Domain-Parkers für eingeblendete rechtswidrige Werbung

Freitag, 22. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 14.07.2004, Az. 5 U 160/03
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG; § 284 StGB

Das OLG Hamburg hat in diesem etwas älteren Urteil bereits entschieden, dass der Betreiber einer Webseite als Störer haftet, wenn auf dieser Seite rechtswidrige Werbung (hier: für unerlaubtes Glücksspiel) eingeblendet wird. Dies gelte auch, wenn der Betreiber die Domains lediglich “parke” und die Werbung durch ein Drittunternehmen automatisch geschaltet werde. Das parkende Unternehmen unterliege Prüfungspflichten auch hinsichtlich der von beauftragten Dritten zusammen gestellten Werbung, da es den Anschein erwecke, an der Gestaltung der Werbung aktiv beteiligt zu sein. Auch werbe es damit, dass vor Schaltung eines Links zu einer beworbenen Seite diese auf Gesetzesverstöße oder Rechtsverletzungen überprüft werde. Daran müsse sich die Antragsgegnerin auch bei der Beurteilung der Frage des Störerhaftung festhalten lassen. Die Durchführung der Überprüfungen durch die von ihr eingeschaltete GmbH müsse sichergestellt werden. Dass eine solche Übeprüfung tatsächlich nicht möglich sei, habe die Antragsgegnerin nicht glaubhaft gemacht. Weitere Entscheidungen zum Domain-Parking siehe hier (Markenverletzung) und hier (Verstoß Jugendschutzgesetz). Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Frankfurt a.M.: Filesharing - Anschlussinhaber muss seinen Ehepartner nicht überwachen

Freitag, 22. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.05.2012, Az. 32 C 157/12
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle des illegalen Filesharings über Internettauschbörsen keine allgemeinen Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern anzunehmen sind. Vorliegend war die Ehefrau Anschlussinhaberin und wurde auf Schadensersatz für die Verbreitung von Musikstücken in Anspruch genommen. Sie bestritt die Tat und gab an, dass außer ihr nur ihr Ehemann Zugang zu dem Internetanschluss gehabt habe. Sie habe ihm gesagt, dass er keine Musik in Tauschbörsen herunterladen solle, ihn jedoch nicht weiter überwacht. Dies genügte dem Gericht zur Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche. Vor dem Hintergrund des gesetzlich geregelten Verhältnisses zwischen Ehegatten sei eine gegenseitige Überwachung nicht zumutbar. Das gelte auch dann, wenn bereits Anhaltspunkte für vorherige Rechtsverletzungen bestünden. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Potsdam: Wettbewerbsverband kann von Internet-Handelsplattform Auskunft verlangen

Montag, 18. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Potsdam, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 51 O 53/11
§ 1 UKlaG, § 2 UKlaG, § 13 Abs. 1 UKlaG

Das LG Potsdam hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverein, dessen Berechtigung zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen feststeht, von dem Betreiber einer Onlinehandelsplattform Auskunft über ein dort unter Pseudonym handelndes Mitglied verlangen kann, wenn er diese Daten zur Verfolgung von verbraucherschutzwidrigem Verhalten benötigt. Ob tatsächlich ein unlauteres Handeln des Mitglieds vorliegt, werde im Rahmen der Auskunftsklage nicht geprüft. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Zur Störerhaftung für die Verlinkung von YouTube-Videos durch vermeintliches Zueigenmachen / Der Kompa-Klehr-Krieg

Mittwoch, 6. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 18.05.2012, Az. 324 O 596/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Verlinkung eines YouTube-Videos in einem kritischen Blog-Bericht über einen Arzt dessen Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn in dem YouTube-Video falsche Tatsachenbehauptungen über den Arzt enthalten sind. In dem WiSo-Bericht “WISO ermittelt: Dubioser Krebsarzt” wurde u.a. behauptet, dass es kein Gutachten der Charite zur Wirksamkeit der Therapien des Dr. Klehr gebe. Diese Behauptung erwies sich als unwahr. Interessant ist die dogmatische Herleitung der Störerhaftung des Landgerichts Hamburg, welche wir im nachfolgenden Volltext farblich hervorgehoben haben. Wir gehen davon aus, dass der BGH diese und auch die zukünftige, voraussichtlich bestätigende Entscheidung des OLG Hamburg aufheben wird, spätestens aber das BVerfG. Über das Verfahren berichtet der als Beklagter des Verfahrens selbst betroffene Kollege Markus Kompa (hier) und auch Herr Rolf Schälike (hier), der in der mündlichen Verhandlung anwesend war (s. dort “Notizen der Pseudoöffentlichkeit”). Dem Kollegen Kompa kann (und sollte aus unserer Sicht) geholfen werden und zwar hier (Hilfsfond). Mit dem Urteil rechtlich näher befasst haben sich insbesondere die Kollegen Thomas Stadler (hier, Prozessbevollmächtigter des Kollegen Kompa) sowie der Kollege Dr. Ralf Petring (hier). Hamburger Distanzscheibe: Die Verlinkung auf die Berichte der Herren Kompa, Schälike, Stadler und Dr. Petring dient lediglich der Konkretisierung des Prozessverlaufs und der Darlegung alternativer Rechtsansichten zu denen des Klägers. Jegliche Tatsachenbehauptungen oder überhaupt Wertungen in Bezug auf den Kläger Dr. Klehr oder das Landgericht Hamburg machen wir uns nicht zu eigen und distanzieren uns von diesen.
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BGH: Keine Pflicht zur Vorabprüfung von RSS-Feeds auf Rechtsverletzungen

Montag, 4. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. VI ZR 144/11
§ 823 Abs. 1 Ah, G BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Informationsportals, der über RSS-Feeds Nachrichten anderer Medien zur Verfügung stellt, nicht zur Vorabprüfung der Beiträge auf Rechtsverletzungen verpflichtet ist. Er sei erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung verantwortlich. Werde der streitgegenständliche Beitrag nach Kenntniserlangung entfernt, träfen den Betreiber keine weiteren Unterlassungs- oder Schadensersatzpflichten. Er sei im vorliegenden Fall nicht als Täter/Teilnehmer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verantwortlich, denn er habe sich die über den RSS-Feed veröffentlichte Berichterstattung nicht zu eigen gemacht und die Inhalte seien auch eindeutig als fremde Inhalte erkennbar gewesen. Auch eine Störerhaftung sei nicht gegeben, denn diese dürfe in der Form der Verbreiterhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. Eine Prüfpflicht entstehe deshalb erst mit Kenntniserlangung; diese könne sich dann allerdings auch darauf beziehen, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Die Frage der Störerhaftung hatte z.B. das LG Berlin 2 Jahre zuvor noch anders beurteilt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
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LG Hamburg: GEMA vs. YouTube - Den Vorhang zu und alle Fragen offen

Montag, 23. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2012, Az. 310 O 461/10 - nicht rechtskräftig
§ 97 UrhG

Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube” für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann haftet, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Zitat: “Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladener Videoclips besteht dagegen nicht.” Im Ergebnis sah das Gericht YouTube selbst in der Pflicht, über inhalts- und schlagwortbezogene Filter weitere Rechtsverstöße, also nach Benachrichtigung durch den Rechteinhaber, zu verhindern, nicht aber, das eigene Gesamtrepertoire zu durchsuchen. Google hatte Rechteinhabern eine Filtersoftware zur Eigensuche angeboten. Dies sei, so die Kammer, nicht ausreichend. Was wir davon halten? Das Geschäftsmodell “YouTube” ist nicht abgestraft worden. Die Betreiber sind zu vertretbaren Anstrengungen im Einzelfall (!) verurteilt worden. Ihre grundsätzlich zulässige Tätigkeit darf dabei nicht unverhältnismäßig erschwert werden; übermäßige Anstrengungen, insbesondere solche, die das Geschäftsmodell an sich unmöglich machen, müssen also nicht getroffen werden. Eine Allgemeinaussage kann diesem im Internet bereits gehypten Urteil also nicht entnommen werden. Man mag es daher mit Berthold Brecht halten: “Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.” Zum weiteren Wortlaut der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012: (more…)

OLG Köln: Verlag trifft unter Umständen eine Haftung für fremde Anzeigen, wenn Prüfungspflichten verletzt werden

Donnerstag, 12. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 03.02.2012, Az. 6 U 76/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass einen Zeitungsverlag unter bestimmten Fällen eine “Störerhaftung” für Anzeigen Dritter treffen kann. Werde der Verlag konkret auf eine bestimmte Anzeige hingewiesen, deren Wettbewerbswidrigkeit sich ihm auf Grund der in einer Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Umstände unschwer erschließe, könne ihn auch die Pressefreiheit nicht von seiner damit ausgelösten erhöhten Kontrollpflicht und seiner Verantwortlichkeit für “weitere derartige Verstöße” entbinden. Im Streitfall sei dem Verlag durch eine Abmahnung des Klägers die Wettbewerbs­widrigkeit einer die gleichen charakteristischen Merkmale aufweisenden Werbeanzeige für das gleiche Produkt deutlich vor Augen geführt worden. Daraus und nicht erst aus dem Nachweis eines gerichtlichen Unterlassungsgebots gegen den Werbetreibenden ergebe sich ihre Verpflichtung, durch erhöhte Aufmerksamkeit künftig gleichartige Verstöße nach Möglichkeit zu verhindern. Die Veröffentlichung einer im Wesentlichen übereinstimmenden Werbeanzeige belege die unzureichende Ausübung der ihr danach zumutbaren Kontrolle. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Hamburg: Rapidshare haftet eingeschränkt für Filesharing-Urheberrechtsverstöße seiner Kunden / Pressemitteilung von Rapidshare

Freitag, 16. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az. 5 U 87/09 - nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG

Das OLG Hamburg hat in einem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Online-Speicher-Unternehmen Rapidshare AG entschieden, dass derjenige, der “Dritten ohne Zustimmung des Urhebers dessen Werk über einen Online-Speicher-Link im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt, … das Recht des Urhebers [verletzt], über die öffentliche Wiedergabe seines Werkes zu entscheiden. Als Störer kann auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, welcher den entsprechenden Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt. Dies jedenfalls dann, wenn sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht. Vgl. zur Rechtsprechung zu Rapidshare auch unsere frühere Berichterstattung, insbesondere zu der abweichenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (hier). Zur Pressemitteilung im Übrigen: (more…)

AG München: Filesharing - Verurteilung zum Schadensersatz auch dann, wenn der Anschlussinhaber gar keinen Computer besitzt

Dienstag, 20. Dezember 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 23.11.2011, Az. 142 C 2564/11
Entscheidung wurde aufgehoben! - vgl. hier
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

Das AG München hat in diesem bemerkenswert rechtsinhaberfreundlichen Urteil entschieden, dass eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen der Verbreitung eines Spielfilms in einer Tauschbörse auch gegenüber einem Anschlussinhaber erfolgen kann, der gar keinen Computer besitzt. Vorliegend war hinsichtlich der rechtswidrigen Verbreitung des streitgegenständlichen Films die IP-Adresse einer Rentnerin ermittelt worden, die seit geraumer Zeit zwar einen Internetanschluss, aber keinen PC mehr besaß. Trotzdem bejahte das Gericht zumindest die Störerhaftung, da die Ermittlung der korrekten IP-Adresse zur Zufriedenheit des Gerichts nachgewiesen war. Die Rentnerin hatte die Kosten der rechtsanwaltlichen Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR zu tragen. Weitergehender Schadensersatz wurde dem Rechtsinhaber nicht zugesprochen, da eine täterschaftliche Begehung durch die Rentnerin nicht nachgewiesen war. Zum Volltext der Entscheidung:

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