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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2016

    OLG München, Urteil vom 28.01.2016, Az. 29 U 2798/15 – nicht rechtskräftig
    § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 II UrhG, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG München hat entschieden, dass die beklagte Betreiberin einer Internetplattform für mediale Inhalte (hier: YouTube) nicht als Täter für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern der Plattform haftet. Täter sei nach § 25 Abs. 1 StGB derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begehe. Für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung müssten die Merkmale einer der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände des Urheberrechts erfüllt sein; der Umstand, dass der Provider, der eine Plattform für fremde Inhalte eröffnet, damit einen Beitrag zu Urheberrechtsverletzungen leiste, die die Benutzer der Plattform dort begehen, reiche danach für eine täterschaftliche Haftung des Providers nicht aus.  Die Beklagte mache sich die von den einstellenden Nutzern öffentlich zugänglich gemachten Inhalte auch nicht zu Eigen. Für den maßgeblichen verständigen Durchschnittsnutzer übernehme die Beklagte keine Verantwortung für diese Inhalte; vielmehr sei jedem verständigen Nutzer klar, dass es sich dabei nicht um Inhalte handele, für welche die Beklagte die inhaltliche Verantwortung übernähme oder mit denen sie sich identifizierte, sondern um solche, die von Dritten herrührten und von diesen abrufbar gemacht würden. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext des Urteils hier.

  • veröffentlicht am 26. Januar 2016

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2015, Az. I-20 U 26/15
    § 14 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens nicht automatisch persönlich für Markenverletzungen haftet, die durch das Unternehmen begangen wurden. Dafür müssten seitens des Abmahnenden Voraussetzungen für eine persönliche Haftung dargelegt werden. Es genüge nicht, dass der Geschäftsführer von dem Vertrieb eines markenverletzenden Produkts Kenntnis gehabt und diesen nicht unterbunden habe. Nach der Rechtsprechung des BGH müsse der Geschäftsführer darüber hinaus kausal zur Rechtsverletzung beitragen und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzen (hier). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Januar 2016

    LG Köln, Urteil vom 16.09.2015, Az. 28 O 14/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber der Suchmaschine Google für Rechtsverletzungen Dritter auf von der Suche erfassten Websites selbst haftet, wenn er über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt worden ist und gleichwohl keine geeigneten Maßnahmen ergreift, den Aufruf des Inhalts über die Suchmaschine zu blockieren.  Der Betreiber einer Suchmaschine sei zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, die nach Eingabe eines Suchbegriffs angezeigten Suchergebnisse generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Auch bestehe kein Anspruch auf Einrichtung eines Suchfilters für Suchbegriffe zu rechtsverletzenden Inhalten. Dies würde den Betrieb einer Suchmaschine mit dem Ziel einer schnellen Recherchemöglichkeit der Nutzer unzumutbar erschweren. Eine Verantwortlichkeit komme jedoch dann in Betracht, wenn der Suchmaschinenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlange, welche durch die eigene Indexierung auffindbar gemacht werde. Weise ein Betroffener den Suchmaschinenbetreiber auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte hin, könne der Suchmaschinenbetreiber wie ein Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 5. Januar 2016

    BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 74/14
    § 8 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der auf den nicht deutlich erkennbar rechtsverletzenden Inhalt einer fremden Internetseite verlinkt, erst dann grundsätzlich für die verlinkten Inhalte haftet, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erhalten hat, sofern er sich den Inhalt zuvor nicht zu eigen gemacht hat. Dies ist nicht der Fall, wenn allgemein auf eine Website verwiesen wird und der Nutzer sich qua eigener Entscheidung zu den betreffenden rechtswidrigen Inhalten „durchklicken“ muss. Wird der Unternehmer auf die Rechtsverletzung auf der verlinkten Internetseite hingewiesen, hat er dies zu prüfen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich dort um eine klare Rechtsverletzung handelt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 75/14
    § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 286 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die tatsächliche Vermutung für die Täterschaft eines Anschlussinhabers bezüglich der Begehung illegalen Filesharings nicht durch die pauschale Behauptung einer theoretischen Zugriffmöglichkeit von im Haushalt lebenden Dritten auf den Internetanschluss entkräftet werden kann. Es müsse eine Nutzung konkret zum Verletzungszeitpunkt dargelegt werden sowie der Versuch, durch eigene Nachforschungen Erkenntnisse zur möglichen Täterschaft eines Mitnutzers zu erlangen. Im vorliegenden Fall sei die Darstellung des Beklagten sehr vage geblieben, zumal zunächst ein Familienurlaub aller Anschlussnutzer behauptet wurde, der jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Einlassungen zur konkreten Nutzungsmöglichkeit von Ehefrau und Kindern blieben aus. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
    § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 670 BGB, § 832 Abs. 1 BGB; § 287 ZPO, § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 448 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass Eltern ihre minderjährigen Kinder bei der Internetnutzung beaufsichtigen müssen, um z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen zu verhindern. Dazu genüge es in der Regel jedoch, dass das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und die Teilnahme daran verboten werde. Allgemeine Belehrungen zu „ordentlichem Verhalten“ seien jedoch nicht ausreichend. Komme es auf Grund der Verletzung von Aufsichtspflichten zu Urheberrechtsverletzungen, seien die Eltern dafür verantwortlich und zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt habe (§ 832 I 1 BGB). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 27. November 2015

    BGH, Urteil vom 26.11.2015, Az. I ZR 3/14
    BGH, Urteil vom 26.11.2015, Az. I ZR 174/14
    § 85 UrhG, Art. 8 Abs. 3 EU-RL 2001/29

    Der BGH hat entschieden, dass ein Access-Provider als Störer für eine Urheberrechtsverletzung auf Sperrung des Zugangs zu derselben in Anspruch genommen werden kann, wenn der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die – wie der Betreiber der Internetseite – die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder – wie der Host-Provider – zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben. Zur Pressemitteilung Nr. 194/2015 des BGH hier.

  • veröffentlicht am 24. November 2015

    LG Köln, Urteil vom 13.05.2015, Az. 28 O 11/15
    § 1004 BGB, § 823 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Registrar einer Domain ebenso wie ein Host-Provider für auf der Domain veröffentlichte rechtsverletzende Beiträge als Störer haftet. Somit habe der Registrar nach Kenntniserlangung einer möglichen Verletzung diese zu prüfen und ggf. zu löschen. Das LG Frankfurt a.M. hat demgegenüber eine Haftung des bloßen Registrars verneint (hier) und war der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit einem Host-Provider gerade nicht angezeigt sei. Zum Volltext der Entscheidung des LG Köln hier.

  • veröffentlicht am 16. September 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.06.2015, Az. 16 W 29/15
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Bewertungsplattform nach Benachrichtigung über persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte rechtmäßig verhält, wenn er den betreffenden Inhalt löscht, aber keine weiteren Maßnahmen trifft oder Erklärungen abgibt. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber den Inhalt gelöscht und mitgeteilt, dass er den Sachverhalt innerhalb von 2-3 Wochen prüfen werde. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab der Betreiber nicht ab. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. September 2015

    BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Betroffene einer unwahren Tatsachenbehauptung nicht nur Berichtigung, sondern auch Löschung bzw. das Hinwirken auf eine Löschung verlangen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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