Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Bielefeld: Ein Unterlassungsvertrag, der nicht festlegt, durch wen die Höhe einer Vertragsstrafe bestimmt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 21.06.2013, Az. 1 O 227/12
§ 339 BGBDas LG Bielefeld hat entschieden, dass ein wirksames Vertragsstrafeversprechen nicht zustande kommt, wenn nicht festgelegt wird, wer die Höhe der Vertragsstrafe zu bestimmen hat. Vorliegend hatte die Beklagte eine vorgeschlagene Unterlassungserklärung abgeändert und die Formulierung „es bei Vermeidung einer Vertragsstafe, deren Höhe vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist“ benutzt. Diese Änderung war von der Klägerin angenommen worden. Damit fehle es nach Auffassung des Gerichts an der Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass auch bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung keine Vertragsstrafe gefordert werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: