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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2016

    BGH, Beschluss vom 13.01.2015, Az. VI ZB 29/14
    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 3 ZPO; § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GG 

    Der BGH hat entschieden, dass bei einer Verurteilung zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E-Mails von einer Internetseite der Streitwert nicht zwangsläufig nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers berechnet werden muss. Dementsprechend sei es nicht zu beanstanden, wenn sich der gerichtlich festgesetzte Streitwert danach richte, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zum Nachteil des Unterlassungsschuldners (Beklagten) auswirke und welche wirtschaftlichen Folgen diesen mit der Beseitigung träfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Februar 2016

    OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2015, Az. 4 W 97/14
    § 51 Abs. 2 GKG, § 39 Abs. 1 GKG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG; § 5 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sowohl gegen eine GmbH als auch gegen deren Geschäftsführer die Streitwerte der Ansprüche zu addieren sind. Dies gelte ebenso für negative Feststellungsklagen seitens der GmbH und des Geschäftsführers hinsichtlich des Nichtbestehens von Unterlassungsansprüchen. Für die Ermittlung des Gesamtstreitwerts seien die Einzelwerte mit dem gleichen Betrag anzusetzen, denn es bestehe kein Grund, den Anspruch gegen den gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person geringer zu bewerten. Vorliegend betrugen die Einzelwerte 15.000,00 EUR, was einen Verfahrensstreitwert von 30.000,00 EUR begründete. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2015

    BGH, Beschluss vom 11.11.2015, Az. I ZR 151/14
    § 26 Nr. 8 EGZPO

    Der BGH hat entschieden, dass eine Prozesspartei, die die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen weder beanstandet noch glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts des Unterlassungsantrags maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht wurden, nicht hinreichend berücksichtigt worden seien, mit einem entsprechenden Vortrag in der Revisionsinstanz ausgeschlossen ist. Im vorliegenden Verfahren machte die Beklagte erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde geltend, sie müsse, um dem vom Berufungsgericht ausgesprochenen Verbot zu genügen, jährlich mehr als 50.000 € aufwenden; der Wert ihrer Beschwer durch dieses Verbot sei daher mit mindestens 22.000 € zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2015

    BGH, Beschluss vom 30.07.2015, Az. I ZB 61/13
    § 68 Abs. 1 S.5 GKG, § 66 Abs. 3 S.3 GKG

    Der BGH hat entschieden, dass der Streitwert für ein Markenlöschungsverfahren doppelt so hoch zu bewerten ist wie der Streitwert für das Verletzungsverfahren (Unterlassung). Im Übrigen hat der Senat einen Überblick über angemessene Streitwerte für Markenlöschungsverfahren gegeben, welche zwischen 50.000 EUR – 500.000 EUR liegen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. November 2015

    LG Flensburg, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 8 O 29/15
    § 3 ZPO; § 77 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass bei Privatverkauf einer Bootleg-CD (hier: illegale Aufnahme eines 30 Jahre alten Konzerts mit 15 Titeln) ein Streitwert von 2.250,00 EUR angemessen ist. Hier sei vom sog. Filesharing einer Musik-CD zu differenzieren, weil bei letzterem eine Verbreitung an eine unbekannte Zahl von Empfängern stattfinde, vorliegend jedoch lediglich ein einzelner Tonträger angeboten worden sei. Der Streitwert setze sich zusammen aus einem fiktiven Lizenzschaden von durchschnittlich 50 EUR pro Titel und einer Verdreifachung zur Ermittlung des Angriffswerts. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 5. November 2015

    BGH, Beschluss vom 08.10.2015, Az. I ZB 10/15
    § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde zum BGH unstatthaft ist, und zwar selbst dann, wenn sie auf einer „greifbaren Gesetzeswidrigkeit“ beruht. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. November 2015

    OLG Jena, Beschluss vom 27.08.2015, Az. 2 W 253/15
    § 3 ZPO

    Das OLG Jena hat entschieden, dass der Streitwert für das eBay-Angebot einer illegalen Musik-CD (Raubkopie, Bootleg) eines weltweit bekannten Interpreten im einstweiligen Verfügungsverfahren mit 8.000,00 Euro zu bewerten ist. Der zuvor festgelegte Wert von 1.000,00 Euro habe nicht das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers widergespiegelt, da das verletzte Recht einen erheblichen Wert habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2015

    OLG München, Beschluss vom 10.04.2015, Az. 6 W 2204/14
    § 3 ZPO

    Das OLG München hat entschieden, dass für die rechtswidrige, auf Dauer angelegte gewerbliche Nutzung eines fremden Fotos ein Streitwert von 15.000 EUR nicht überhöht ist. Es handele sich nicht um ein typisches eBay-Produktfoto. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 18. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14
    § 7 S. 1 ElektroG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorschrift des § 7 S. 1 ElektroG eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ist, soweit sie – neben dem vorrangigen Ziel einer effektiven ökologischen Abfallbewirtschaftung (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ElektroG) – auch dem Schutz von Mitbewerbern vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nichtgekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer dient (dies wurde bejaht, bejahend auch OLG Celle, WRP 2014, 228 m. w. N.). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Juli 2015

    OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2014, Az. 6 U 64/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG naheliegt, wenn ein Anbieter über eBay wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handelt. Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig sei, deute ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin. Unstreitig habe der Beklagte 22 gleichartige Produkte über sein (auch) gewerblich genutztes eBay-Konto erworben und an die Anschrift senden lassen, unter der er (auch) sein Gewerbe betreibe, in dessen Angebot sich die fraglichen Produkte einfügten. Der Vortrag des Beklagten, er habe die Produkte als Geschenke für seine Ehefrau und Mitarbeiter erworben, ist nicht geeignet, diese Indizien zu widerlegen, wobei es erwägenswert erscheine, dass der Erwerb von Produkten durch einen Unternehmer, um sie an Mitarbeiter zu verschenken, nicht bereits in ausreichendem Zusammenhang mit seiner kommerziellen Tätigkeit stehe und damit ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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