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Artikel-Schlagworte: „Streitwert“

LG Trier: Auch im Wettbewerbsrecht können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, selbst wenn ein Schadensersatz effektiv nicht durchsetzbar ist / Geringer Streitwert

Montag, 20. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Trier, Gerichtlicher Hinweis vom 28.06.2010, Az. 7 HK O 68/10
§ 9 UWG

Das LG Trier hat sich im Rahmen eines richterlichen Hinweises dahingehend geäußert, dass die Erhebung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen auch im Wettbewerbsrecht “durchaus üblich” sei, insoweit allerdings regelmäßig nur ein eher geringer Streitwert von 1.500,00 EUR anzunehmen sei.  Zum Volltext des Hinweises: (more…)

BGH: Streitwert für mögliche unbefugte Nutzung eines Telefonanschlusses liegt bei 1.200 Euro

Dienstag, 24. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 15.12.2011, Az. III ZR 226/11
§ 2 ZPO, § 3 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass der Streitwert für die Erklärung eines Telefonanbieters, dass ein Anschluss möglicherweise auf Grund einer technischen Störung zeitweise unbefugt von Dritten habe genutzt werden können, bei 1.200,00 EUR liegt. Ein höherer Streitwert sei nicht anzunehmen, da das Interesse der Klägerin nicht höher zu bewerten sei. Sie habe nicht darlegen können, dass tatsächlich eine unbefugte Nutzung stattgefunden habe, noch seien gegen sie Ansprüche von dritter Seite geltend gemacht worden. Dass dies noch geschehe, sei nach einem Zeitablauf von mehr als 2 Jahren nicht wahrscheinlich. Zum Volltext des Beschlusses:

(more…)

AG Hamburg: Wenn Sie eine Website kaufen, verlassen Sie sich nicht auf die Zusage des Verkäufers, “seine” Inhalte seien urheberrechtlich ohne Weiteres nutzbar / 300,00 EUR Schadensersatz je dapd-Tagesnachricht / Zum Streitwert bei Textklau

Donnerstag, 12. Juli 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamburg, Urteil vom 14.06.2012, Az. 35a C 40/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 31 UrhG, § 43 UrhG, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB

Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Käufer einer Website selbst darauf zu achten hat, ob der dort integrierte Inhalt (hier: Texte der Presseangentur dapd) von ihm genutzt werden darf. Die einfache Bestätigung, es bestünden keine entgegenstehenden Rechte Dritter, reiche hierfür, so das Amtsgericht, nicht aus. Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach der Methode der fiktiven Lizenzanalogie könnten vom Geschädigten branchenübliche Tarife, wie die des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) verwendet werden. Auch habe der Geschädigte Anspruch auf die Bezahlung von “Dokumentationskosten”, welche im vorliegenden Fall ausreichend dargelegt worden sein sollen. Der Streitwert für die Klage (ohne Unterlasssung) wurde auf 2.700,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Zu der Frage, ob auch eine Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden kann

Dienstag, 10. Juli 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 45/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 242 BGB, § 307 BGB, § 308 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 7a BGB; ZPO § 322 Abs. 1 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass auch eine Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden kann, die eigentlich interessante Frage aber offen gelassen. Das OLG Hamm war der Rechtsauffassung, dass eine Vertragsstrafe, welche wegen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verwirkt wird, dann nicht gefordert werden kann, wenn die Unterlassungserklärung auf eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung abgegeben wird. Der Senat hatte diese Frage nicht zu entscheiden, da er der Rechtsansicht war, dass die vorliegende Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Im Übrigen hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei den §§ 307 - 309 BGB um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG handelt. Er hat dies jedenfalls im Hinblick auf die Klauselverbote der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB bejaht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Köln: Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch?

Dienstag, 24. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 139 C 283/11
§ 3 ZPO, § 34 BDSG

Das AG Köln hat den Streitwert für einen gerichtlich durchgesetzten datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch auf 1.500,00 EUR festgesetzt, nachdem der Beklagte dem Kläger Newsletter ohne vorherige Einwilligung übersandt hatte. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der IT-Blawg (hier).

OLG Frankfurt a.M.: Was es kostet, im Klageverfahren zu behaupten, Rechtsanwalt X habe jahrelang die bundesdeutschen Gerichte betrogen

Sonntag, 22. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.12.2011, Az. 19 W 67/11
§ 48 Abs. 2 S. 1 GKG, § 3 Hs. 1 ZPO, § 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 RVG

Das OLG Frankfurt a.M. hat im Rahmen einer Streitwertbeschwerde einer Unterlassungsklage, mit welcher sich ein Rechtsanwalt u.a. gegen den Vorwurf verwahrte, er habe seit Jahren die deutsche Gerichtsbarkeit betrogen, den Streitwert auf 10.000,00 EUR angehoben, nachdem die Vorinstanz den Streitwert noch auf 5.000,00 EUR festgesetzt hatte. Der Vorwurf war im Rahmen eines Zivilprozesses schriftlich geäußert worden. Die Beschwerde war auf eine Anhebung des Streitwerts auf 100.000,00 EUR gerichtet. Zuviel, wie der Senat befand. Was wir davon halten? Sachdienliche Schriftsätze emotionslos, rechtlich profund und insgesamt in würziger Kürze zu verfassen ist eine Kunst der eigenen Art. Was die streitgegenständliche Äußerung in einem Zivilprozess zu suchen hatte, mag allein der Kollege wissen, der sich zu ihr hinreißen ließ. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Streitwert für erst- und zweitinstanzliches Klageverfahren entspricht “nicht zwangsweise” dem Streitwert für die Revision (Nichtzulassungsbeschwerde) / Abmahnkosten erhöhen nicht den Streitwert

Dienstag, 10. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZR 142/11
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 3 ZPO

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung zur Bemessung des Streitwerts in wettbewerbsrechtlichen Verfahren und zur Frage geäußert, ob mit den Streitwerten in den vorinstanzlichen Gerichtsverfahren zugleich der Streitwert für die Nichtzulassungsbeschwerde festgelegt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Hamburg: Filesharing - 250 EUR Schadensersatz für den Up-/Download eines Films

Mittwoch, 28. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Hamburg, Urteil vom 26.01.2012, Az. 35a C 154/11
§ 97 UrhG

Das AG Hamburg hat entschieden, dass das Anbieten eines Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse einen Anspruch auf Schadensersatz des Rechteinhabers in Höhe von 250,00 EUR begründet. Des Weiteren sprach das Gericht der Klägerin Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (aus einem Streitwert von 15.000,00 EUR) zu. Eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR gemäß § 97 a Abs.2 UrhG komme vorliegend nicht in Betracht, da keine unerhebliche Rechtsverletzung vorliege. Der Beklagte habe durch die Nutzung einer Tauschbörse, deren Mechanik beim Download eines Werkes immer den gleichzeitigen Upload vorsehe, einer unbegrenzten Anzahl an Personen ohne Kontrolle oder Begrenzung den Film angeboten.

AG Leipzig: Filesharing - Streitwert für die Verbreitung von Musik in der Regel 20.000 EUR

Dienstag, 20. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Leipzig, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 102 C 7180/10
§ 3 ZPO; § 48 GKG, § 53 GKG

Das AG Leipzig hat entschieden, dass der Streitwert für eine negative Feststellungsklage aus dem Bereich Filesharing - gleich der Leistungsklage - für die Verbreitung von Musikstücken in der Regel mit 20.000,00 EUR zu bemessen ist. Dieser Streitwert sei vorliegend jedoch auf 10.000,00 EUR zu reduzieren gewesen, da der Umfang der behaupteten Verbreitung von Musikstücken nicht abschließend geklärt werden konnte. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

OLG Braunschweig: Streitwert von nur 300,00 EUR bei Fotoklau in privater eBay-Auktion

Donnerstag, 15. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011, 2 W 92/11
§ 3 ZPO, § 97 Abs. 1 UrhG

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos in einer privaten eBay-Auktion 300,00 EUR beträgt. Den Lizenzsatz für das vom Beklagten genutzte Bild habe der Kläger mit 150,00 EUR bemessen. Es sei weiter sachgerecht, diesen Lizenzsatz für die Streitwertbemessung des Unterlassungsanspruchs grundsätzlich zu verdoppeln, weil mit dem Unterlassungsanspruch eben gleichgerichtete weitere Verletzungen verhindert werden sollten. Dies gelte zumindest dann, wenn wie hier das Bild lediglich für einen privaten Ebay-Verkauf verwendet worden sei und keine weiteren konkreten Anhaltspunkte für eine umfassendere Nutzung des Bildes durch den Verletzer dargetan werden, die einen höheren Multiplikations-Faktor rechtfertigten. Generalpräventive Erwägungen hätten bei der Streitwertfestsetzung, auf deren Grundlage die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren festgesetzt werden, außer Betracht zu bleiben. Ähnlich großzügig zeigte sich das OLG Braunschweig in der Entscheidung OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11 (hier), als es dem geschädigten Rechteinhaber 20,00 EUR Schadensersatz je Bild zubilligte. Was wir davon halten? Das Braunschweiger Oberlandesgericht mag offensichtlich keine Urheberrechtsstreitigkeiten. Daher sollte man als in seinen Rechten Verletzter unter Ausnutzung des “fliegenden Gerichtsstandes” in andere Regionen weiterziehen.  Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BPatG: Zu den Regelstreitwerten in Markenwiderspruchs- und Markenlöschungsverfahren

Montag, 5. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Eilunterrichtung des 24. Senats vom 08.02.2012, Az. 25 W (pat) 16/10
§ § 23 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 1 RVG

Das BPatG hat den Streitwert bei Löschungsbeschwerdeverfahren von 25.000,00 EUR und bei Widerspruchsverfahren mit 20.000,00 EUR bestätigt. Bei gut benutzten und eingeführten Marken könne dieser Wert im Löschungsverfahren je nach Lage des Falles angehoben werden, wobei im konkreten Fall eine Verdopplung des Ausgangswerts auf 50.000,00 EUR angemessen erschien. Zum Volltext der Eilunterrichtung: (more…)

OLG Köln: Filesharing - 3.000 EUR Streitwert für einzelnen Musiktitel

Mittwoch, 8. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2011, Az. 6 W 234/11
§ 68 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; § 3 ZPO

Das OLG Köln hat im Rahmen einer Streitwertbeschwerde entschieden, dass für das Anbieten eines einzelnen Musiktitels (aus einem Sampler) über eine Internettauschbörse ein Streitwert in Höhe von 3.000,00 EUR angemessen ist. Der vom Antragsteller festgelegte Streitwert von 10.000,00 EUR entspreche nicht dem Interesse an der Durchsetzung seines Anspruchs im vorläufigen Rechtsschutz. 10.000,00 EUR hielte der Senat für angemessen beim Angebot eines ganzen, aktuellen Musikalbums. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Frankfurt a.M.: Facebook-Präsenz eines Unternehmens hat ein Impressum zu enthalten

Freitag, 13. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.10.2011, Az. 3-08 O 136/11
§ 55 Abs. 1 RStV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG, §
5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Nr. 9 EGBGB

Das LG Frankfurt a.M. hat - wie bereits das LG Aschaffenburg (hier) - entschieden, dass auch eine einzelne “Facebook-Page” bei unternehmerischer Nutzung mit einem Impressum versehen sein muss. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Köln: Der 6. Senat ändert seine Streitwert-Rechtsprechung bei privatem und kleingewerblichem “Fotoklau” / Ab sofort 3.000 EUR Regelstreitwert

Freitag, 13. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11
§ 15 Abs. 2 UrhG, 19a UrhG, § 97 UrhG, § 3 ZPO

Das OLG Köln hat seine ständige Rechtsprechung zur Wertbemessung in Urheberrechts­streitigkeiten geändert. Bei einem Fall von “Fotoklau”, also der unrechtmäßigen Nutzung fremder Fotografien für eigene Zwecke, durch eine privat oder kleingewerblich handelnde Einzelperson sei statt dem bisherigen Streitwert von 6.000,00 EUR ein Streitwert von 3.000,00 EUR gerechtfertigt. Zum Streitwertbeschluss im Volltext: (more…)

AG Reinbek: Wenn die Abwehr der Filesharing-Abmahnung zur Kostenfalle wird / Streitwert für Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung liegt bei “nur” 10.000,00 EUR

Freitag, 23. Dezember 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Reinbek in seinem Urteil vom 21.12.2011, Az. 5 C 523/11 - nicht rechtskräftig
§ 3 ZPO, § 97 UrhG

Die Republik wird seit Jahren mit sog. Filesharing-Abmahnungen überzogen, also kostenpflichtigen Unterlassungsaufforderungen nach angeblich illegalem Download eines Musiktitels, eines Videofilms oder - wie hier eines Naturfilms (vulgo Porno). In vielen Fällen sucht sich der Abgemahnte - zu Recht - einen Rechtsanwalt. In zahlreichen Kanzleien ist die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zu einer Schwerpunkttätigkeit geworden, so dass mittlerweile mit Bearbeitungspauschalen zwischen 200,00 - 400,00 EUR zzgl. MwSt. gearbeitet wird. Schlecht trifft es nunmehr diejenigen, die sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und dabei darauf verzichten, eine schriftliche Kostenpauschale zu vereinbaren. Wird beispielsweise eine “1,5-fache Geschäftsgebühr bei einem Streitwert von 50.000,00 EUR” vereinbart, so bedeutet dies für den Abgemahnten, dass er an seinen eigenen Rechtsanwalt im Klartext 1.890,91 EUR zahlen darf, häufig deutlich mehr als die von der Gegenseite angebotene Vergleichssumme. (more…)

OLG Celle: Bei der Berücksichtigung des urheberrechtlichen Streitwerts (§ 97 UrhG) ist der Aspekt der allgemeinen Abschreckung irrelevant

Samstag, 17. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Celle, Beschluss vom 07.12.2011, Az. 13 U 130/11
§ 3 ZPO, § 97 Abs. 1 UrhG

Das OLG Celle hat entschieden, dass sich der Streitwert für urheberrechtlich motivierte Unterlassungsansprüche daran orientiert, wie und in welchem Umfang das geschützte Recht verletzt wird und in welchem Umfang das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers beeinträchtigt wird, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten des Gegners. Dagegen sei es nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung, bei der Geltendmachung von Unterlassungsbegehren, den Beklagten im Rahmen eines nur gegen ihn geführten Rechtsstreits wegen einer Urheberrechtsverletzung mit einem hohen Streitwert zu belasten, um potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG München: Zur urheberrechtswidrigen Zitierung von Karl Valentins Spruch “Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.”

Dienstag, 13. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 08.09.2011, Az. 7 O 8226/11
§ 2 UrhG, § 10 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

Das LG München hat entschieden, dass das Bonmot des verstorbenen Komikers Karl Valentin “Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.” urheberrechtlich geschützt ist und nicht frei verwendet werden darf. Es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes (Sprach-)Werk gemäß § 2 UrhG. Die Alleinerbin Valentins hatte gegen eine Zitate-Website geklagt, auf welcher der Spruch ohne Einwilligung der Klägerin wiedergegeben war. Nicht ganz nachvollziehbar ist die vollständig fehlende Erörterung des § 51 UrhG. Danach gilt: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


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