Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Bamberg: Die Werbung mit einer eingeschränkten Preisgarantie ist bei ausreichender Erläuterung zulässigveröffentlicht am 17. März 2014
OLG Bamberg, Urteil vom 26.02.2014, Az. 3 U 164/13
§ 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWGDas OLG Bamberg hat entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für einen Stromtarif mit „eingeschränkter Preisgarantie“ zulässig ist. Eine Irreführung liege nicht vor, wenn ausreichend deutlich darauf hingewiesen werde, auf welche Preisbestandteile Bezug genommen werde. Dies sei vorliegend durch einen Sternchenhinweis und weiterführende Informationen in den Fußnoten geschehen. Eine prozentuale Angabe der Preisbestandteile, für die die Garantie gelte, im Verhältnis zum Gesamtpreis sei nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: