IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Februar 2013

    VG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013, Az. 12 K 2568/12
    § 6 Abs. 1 Fertigpackungsverordnung (FPV)
    ; § 6 Abs. 1 EichG

    Das VG Stuttgart hat entschieden, dass bei Druckerpatronen nicht die Nennfüllmenge der enthaltenen Tinte gemäß der Fertigpackungsverordnung angegeben werden muss. Das Gericht war der Auffassung, dass nach allgemeiner Verkehrsauffassung die verpackten Erzeugnisse in diesem Sinne die Druckerpatronen seien. Denn der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen, sondern eben eine für seinen Drucker passende Druckerpatrone als (gebrauchs-)fertige Einheit. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart Urteil vom 04.05.2012, Az. 31 O 26/12
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 9b UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Auslobung von Eintrittskarten für eine große Sportveranstaltung anlässlich eines Gewinnspiels keine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, auch wenn dies ohne Zustimmung des Veranstalters geschieht. Damit entscheidet die hier befasste Kammer des Gerichts genau entgegen einer anderen Kammer, die einige Monate zuvor noch das Gegenteil feststellte (hier). Es liege weder eine Täuschung über die Gültigkeit der Eintrittskarten noch über eine angebliche Sponsorenstellung vor. Auch eine unlautere Rufausbeutung sei nicht feststellbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. August 2012

    LG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, Az. 35 O 11/11
    § 3 UWG, § 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 HWG

    Das LG Stuttgart hatte verschiedene Werbeaktionen eines Augenoptikers zu bewerten. Es kam zu dem Schluss, dass eine Werbung mit „Kostenlose Zweitbrille* dazu!“ wettbewerbswidrig ist, da es sich um eine nicht geringwertige (89,00 EUR) und damit unzulässige Zuwendung nach dem Heilmittelwerbegesetz handele. Die kostenlose Abgabe einer „Bonuscard“ an Stammkunden bei der Absatzwerbung für Heilmittel verstoße hingegen nicht gegen das UWG, wenn andere Kunden die Bonuscard für lediglich 5,00 EUR erwerben könnten. Die nach Erhalt der Karte gewährten Rabatte dürften hier nicht in die Bewertung einfließen, da diese sowohl den Kunden, die die Karte kostenlos erhielten, als auch den Kunden, die sie für 5,00 EUR erworben haben, zu Gute kämen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 19.1.2012, Az. 35 O 95/11 KfH
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sportartikelhersteller nicht ohne Weiteres mit „VIP-Tickets für das Champions-League Finale 2012“ werben darf, soweit er nicht nachweisen kann, dass er diese bereits erworben hat oder zu einem Bezug von (hier erforderlichen) nicht-personalisierten Eintrittskarten berechtigt ist.  Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Juli 2012

    LG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2012, Az. 31 O 47/11 KfH
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein magnetisches Wasserbehandlungsgerät nicht mit Wirkungen für Gesundheit oder Umwelt beworben werden darf, wenn er nicht zugleich darauf hinweist, dass es dafür keinen wissenschaftlichen Beweis gibt oder die Frage wissenschaftlich noch erheblich umstrittten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2012, Az. 50 C 6193/11
    § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB

    Das AG Stuttgart hat entschieden, dass für im Internet ersteigerte Dienstleistungen des „horizontalen Gewerbes“ kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz besteht. Vorliegend hatte der Kläger auf einer Erotikplattform die Dienstleistung zweier [sic!] Dominas ersteigert, sich dann allerdings kurzfristig anders entschieden und die Damen wieder abbestellt. Der Betreiber der Erotik-Plattform forderte trotzdem die vereinbarte Provision – zu Recht, wie das AG Stuttgart entschied. Bei Freizeit-Dienstleistungen im Internet sei ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bereits gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Wir wollen nicht ausschließen, dass die Damen allein wegen ihrer Zurückweisung die gebuchte Leistung nunmehr nachholen und den Beklagten nach Strich und Faden verprügeln.

  • veröffentlicht am 30. Mai 2012

    LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, Az. 13 S 160/11
    § 437 BGB, § 439 BGB;
    Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich der Verbrauchsgüterrichtlinie (EU RL 1999/44)

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Käufer einer mangelhaften Sache, wenn er Verbraucher ist, vor dem Rücktritt erfolglos die Nacherfüllung verlangt und eine angemessene Frist abgewartet haben muss. Das Setzen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung sei entgegen dem Gesetzeswortlauf des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch nicht erforderlich. Dies ergebe sich aus der richtlinienkonformen Auslegung der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Mai 2012

    LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2012, Az. 11 O 2/12
    § 3 UWG, § 5a UWG

    Das LG Stuttgart hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren (hier) entschieden, dass die Bewerbung von Elektrogeräten die Angabe der genauen Typenbezeichnung erfordert. Neben Preis und den notwendigen Angaben zur Energie-Effizienz müsse dem Verbraucher auch der genaue Typ mitgeteilt werden, damit diesem der Vergleich mit anderen Produkten möglich sei. Die Typenbezeichnung sei ein wesentliches Warenmerkmal, welches unerlässlich sei, damit der Verbraucher die wesentlichen technischen Daten u.a. recherchieren könne, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.

  • veröffentlicht am 9. Mai 2012

    VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2012, Az. L 3 R 247/10
    § 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKV; § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB; § 14 Abs. 2 Nr. 1 b der KäseV

    Das VG Stuttgart hat entschieden, dass ein Produkt „Puten-Formschnitte Cordon Bleu“, welches Putenschinken und eine Schmelzkäsezubereitung enthält, nicht unter der Bezeichnung „Cordon Bleu“ in den Verkehr gebracht werden darf. Es liege eine Irreführung des Verbrauchers vor, der bei der Bezeichnung „Cordon Bleu“ eine Füllung aus (Schweine-)Schinken und Käse erwarte. Darüber helfe auch die korrekte Zutatenliste, die Putenschinken und Schmelzkäsezubereitung angebe, nicht hinweg, da der Verbraucher keinen Anlass sehe, diese zu studieren, wenn er doch vermeintlich schon wisse, was enthalten ist. Putenschinken müsse als solcher ausdrücklich angegeben werden; gleiches gilt für die Schmelzkäsezubereitung, die in der Käseverordnung als eine Untergruppe der Erzeugnisse aus Käse definiert sei und daher die Kennzeichnung „Schmelzkäsezubereitung“ als Verkehrsbezeichnung enthalten müsse.

  • veröffentlicht am 26. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 03.11.2011, Az. 2 U 49/11
    § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 17 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die AGB-Bestimmung eines Hörbuch-Anbieters (in Form digitaler Downloads) im Internet „Der Käufer der im Portal s. … .de angebotenen Hörbücher und sonstigen Mediendateien erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Eigentum. Der Weiterverkauf ist untersagt.“ wirksam ist. Die Klausel enthalte dem Kunden weder das vor, was er nach dem objektiven Gehalt des Rechtsgeschäftes an Rechtsmacht beanspruchen könne, noch das, was nach den konkreten Umständen des Geschäfts als Leistungsprogramm zu erwarten sei. In der Bezeichnung des Erwerbers des Downloads als „Käufer“ liege auch keine Täuschung über die tatsächliche Reichweite der übertragenen Rechte, die im Widerspruch zum Weiterverkaufsverbot liege. Ihm werde die mit dem „Kauf“ vermittelte Rechtsmacht in der streitgegenständlichen Klausel zutreffend und klar dargestellt. Zum Volltext der Entscheidung:

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