Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Host-Provider haftet für Rechtsverstöße auf geparkter Domain ab Kenntnis / Rechteinhaber unterliegt keiner Beweispflicht und muss nicht „Rights Protection Programm“ nutzenveröffentlicht am 25. April 2012
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, Az. 2 U 91/11
Art. 6 GMV, Art. 9 GMV; § 4 MarkenG, § 14 Abs. 1 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 15 Abs. 1 MarkenG, § 15 Abs. 5 MarkenGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Host-Provider, der eine Domain für einen Kunden parkt, jedenfalls dann im Rahmen einer Markenrechtsverletzung als Störer haftet, wenn er konkret auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird und gleichwohl dem Rechtsverstoß nicht abhilft. Der Senat wies darauf hin, dass der Hinweis derart konkret sein müsse, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, festgestellt werden könne. Andererseits entschied das OLG Stuttgart ebenfalls, dass die Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, ein Tätigwerden erst von der Übersendung einer Kopie der Markenurkunde abhängig zu machen und sie könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin es versäumt habe, sich für die Anzeige des Rechtsverstoßes des von der Beklagten hierfür vorgehaltenen sog. „Rights Protection Programms“ zu bedienen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Stuttgart: Werbeaktion mit Kaufpreiserstattung bei Regen an einem bestimmten Ort/Tag ist kein unerlaubtes Glücksspielveröffentlicht am 21. März 2012
VG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2012, Az. 4 K 4251/11
§ 5 UWG; § 3 Abs. 1 des GlüStVDas VG Stuttgart teilt per Pressemitteilung mit, dass es sich bei der geplanten Werbeaktion eines Kaufhauses mit „Wenn es regnet, Kaufpreis zurück“ nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Vorliegend hatte die Klägerin eine Aktion geplant, bei der für den Fall, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt am Flughafen Stuttgart regnet, den Kunden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Waren im Wert von mindestens 100 € bei der Klägerin erworben haben, die Rückerstattung des Kaufpreises zugesichert wird. Sie begehrte dies Feststellung, dass diese Werbung nicht als unerlaubtes Glücksspiel verboten sei. Dies wurde durch das Gericht bestätigt.
- OLG Stuttgart: Kein Fixgeschäft bei eBay durch die Formulierung „Bezahlung und Abholung innerhalb von 7 Tagen“veröffentlicht am 3. Februar 2012
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2011, Az. 3 U 173/11
§ 433 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 249 BGBDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Angabe „Bezahlung und Abholung innerhalb von 7 Tagen“ in einem eBay-Angebot für einen Gebrauchtwagen nicht die Annahme eines relativen Fixgeschäfts zur Folge hat. Nachdem der Käufer des Wagens zum Ausdruck gebracht hat, den Wagen erst ca. zwei Wochen später abholen zu können, trat der Verkäufer vom Vertrag zurück. Dies sei jedoch nicht nach den Grundsätzen des relativen Fixgeschäfts zulässig gewesen, denn die Formulierung sei nach dem Empfängerhorizont nicht dahin zu verstehen, dass das Geschäft mit einer zeitgerechten Abholung und Bezahlung stehen und fallen solle. Grundsätzlich könne also der Käufer Schadensersatz für die Vornahme eines Deckungsgeschäfts vom Verkäufer verlangen. Dies gelte jedoch nicht, wenn durch das Deckungsgeschäft kein gleichwertiger Gegenstand erworben werde. Vorliegend verneinte das Gericht die Gleichwertigkeit eines Gebrauchtwagens für 23.000 € mit einem Gebrauchtwagen für 29.700 €. Der Differenzbetrag müsse nicht vom ersten Verkäufer erstattet werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Markenrechtlicher Auskunftsanspruch bricht nicht das Bankgeheimnisveröffentlicht am 24. Januar 2012
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.11.2011, Az. 2 W 56/11
§ 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der markenrechtliche Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG einen Bankangestellten nicht dazu verpflichtet, Informationen über einen Kontoinhaber (hier: Konto einer GmbH als sog. Briefkastenfirma) zu erteilen. Von der Auskunftspflicht ausgenommen seien nämlich solche Personen, die nach §§ 383 bis 385 ZPO im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt wären. Dazu gehörten auch Bankangestellte. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Stuttgart: Die für einen beschränkten Empfängerkreis bestimmte E-Mail darf nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden – soweit das öffentliche Informationsinteresse nicht überwiegtveröffentlicht am 7. Januar 2012
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer für einen beschränkten Empfängerkreis bestimmten E-Mail auf einer Website grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders verstößt, im Einzelfall durch das überwiegende öffentlichte Informationsinteresse gleichwohl berechtigt sein kann. Insoweit habe eine Interessenabwägung mit dem Recht des Absenders auf Wahrung seiner Privatsphäre zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Kreditwerbung muss auch den höchsten Zinssatz nennen und darf repräsentative Berechnung nicht hinter Link verbergen „Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins“veröffentlicht am 4. November 2011
LG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2011, Az. 17 O 165/11 – nicht rechtskräftig
§ 6 Abs. 1 PAngV, § 6a Abs. 3 PAngV
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Werbung einer Bank mit einem „Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins“ gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstößt, wenn sich erst nach Klick auf ein darunter befindliches Icon „(i)“ ein weiteres Browserfenster mit dem gesetzlich geforderten repräsentativen Beispiel öffnet. Auch sei es unzulässig, mit einem „Ab-Zinssatz“ zu werben, wenn nicht zugleich die Spanne der Effektivzinssätze angeben werde. - OLG Stuttgart: Zu Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Abschlussschreibenveröffentlicht am 21. September 2011
OLG Stuttgart Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 173/06
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass derjenige, welcher eine einstweilige Verfügung erwirkt, vom Gegner nach einer bestimmten Zeit eine Erklärung abverlangen kann, ob über die einstweilige Verfügung hinaus ein Hauptsacheverfahren zur Erlangung einer rechtskräftigen Entscheidung angestrengt werden soll. Die rechtsanwaltlichen Kosten für ein solches Aufforderungsschreiben (Abschlusserklärung) sind vom Gegner zu erstatten, soweit keine Ausnahmen vorliegen, nach denen ein Abschlussschreiben nicht erforderlich war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Stuttgart: Negative Feststellungsklage gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann ohne Vorwarnung erhoben werdenveröffentlicht am 19. September 2011
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2011, Az. 4 W 40/11
§ 93 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Abmahnung „im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes“ (genannt werden das Wettbewerbsrecht [UWG], Markenrecht, Urheberrecht) ohne vorherige Gegenabmahnung – also ohne vorausgehende Erklärung, dass die Abmahnung unberechtigt sei – negative Feststellungsklage erhoben werden kann, ohne dass der Klagende bei einem sofortigen Anerkenntnis die Verfahrenskosten zu tragen hat. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Stuttgart: Skonto eines Apothekers auf Privatrezepte und Rezeptgebühren unzulässigveröffentlicht am 14. September 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im „erst recht“-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.
- LG Stuttgart: Domainparker haftet bei Kenntnis für Markenverletzungenveröffentlicht am 9. August 2011
LG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2011, Az. 17 O 73/11
Art. 6, 9 GMV; §§ 4, 14 Abs. 1, Abs. 5, 15 Abs. 1 und 5 MarkenG; 683, 670 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches für seine Kunden Domains „parkt“ und darüber Werbeeinnahmen generiert, für Markenverletzungen haftet, wenn es darüber Kenntnis erhalten hat. Vorliegend war das Unternehmen per E-Mail über eine Markenrechtsverletzung informiert worden. Die Domain wurde jedoch nicht gelöscht, sondern das Unternehmen forderte Beweise für die Markeninhaberschaft der Klägerin an. Darauf habe die Beklagte allerdings nach Auffassung des Gerichts keinen Anspruch gehabt. Es sei leicht nachvollziehbar, wer Inhaber einer Marke ist und diese Rechercheleistung sei der Beklagten nach Meldung der Verletzung auch zumutbar gewesen. Da jedoch keine weitere Reaktion erfolgte, sei die nachfolgende Abmahnung erforderlich gewesen und die Beklagte habe die Kosten zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung: