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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, Az. 2 U 91/11
    Art. 6 GMV, Art. 9 GMV; § 4 MarkenG, § 14 Abs. 1 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 15 Abs. 1 MarkenG, § 15 Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Host-Provider, der eine Domain für einen Kunden parkt, jedenfalls dann im Rahmen einer Markenrechtsverletzung als Störer haftet, wenn er konkret auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird und gleichwohl dem Rechtsverstoß nicht abhilft. Der Senat wies darauf hin, dass der Hinweis derart konkret sein müsse, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, festgestellt werden könne. Andererseits entschied das OLG Stuttgart ebenfalls, dass die Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, ein Tätigwerden erst von der Übersendung einer Kopie der Markenurkunde abhängig zu machen und sie könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin es versäumt habe, sich für die Anzeige des Rechtsverstoßes des von der Beklagten hierfür vorgehaltenen sog. „Rights Protection Programms“ zu bedienen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2012, Az. 4 K 4251/11
    § 5 UWG; § 3 Abs. 1 des GlüStV

    Das VG Stuttgart teilt per Pressemitteilung mit, dass es sich bei der geplanten Werbeaktion eines Kaufhauses mit „Wenn es regnet, Kaufpreis zurück“ nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Vorliegend hatte die Klägerin eine Aktion geplant, bei der für den Fall, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt am Flughafen Stuttgart regnet, den Kunden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Waren im Wert von mindestens 100 € bei der Klägerin erworben haben, die Rückerstattung des Kaufpreises zugesichert wird. Sie begehrte dies Feststellung, dass diese Werbung nicht als unerlaubtes Glücksspiel verboten sei. Dies wurde durch das Gericht bestätigt.

  • veröffentlicht am 3. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2011, Az. 3 U 173/11
    § 433 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 249 BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Angabe „Bezahlung und Abholung innerhalb von 7 Tagen“ in einem eBay-Angebot für einen Gebrauchtwagen nicht die Annahme eines relativen Fixgeschäfts zur Folge hat. Nachdem der Käufer des Wagens zum Ausdruck gebracht hat, den Wagen erst ca. zwei Wochen später abholen zu können, trat der Verkäufer vom Vertrag zurück. Dies sei jedoch nicht nach den Grundsätzen des relativen Fixgeschäfts zulässig gewesen, denn die Formulierung sei nach dem Empfängerhorizont nicht dahin zu verstehen, dass das Geschäft mit einer zeitgerechten Abholung und Bezahlung stehen und fallen solle. Grundsätzlich könne also der Käufer Schadensersatz für die Vornahme eines Deckungsgeschäfts vom Verkäufer verlangen. Dies gelte jedoch nicht, wenn durch das Deckungsgeschäft kein gleichwertiger Gegenstand erworben werde. Vorliegend verneinte das Gericht die Gleichwertigkeit eines Gebrauchtwagens für 23.000 € mit einem Gebrauchtwagen für 29.700 €. Der Differenzbetrag müsse nicht vom ersten Verkäufer erstattet werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Beschluss vom 23.11.2011, Az. 2 W 56/11
    § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der markenrechtliche Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG einen Bankangestellten nicht dazu verpflichtet, Informationen über einen Kontoinhaber (hier: Konto einer GmbH als sog. Briefkastenfirma) zu erteilen. Von der Auskunftspflicht ausgenommen seien nämlich solche Personen, die nach §§ 383 bis 385 ZPO im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt wären. Dazu gehörten auch Bankangestellte. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 7. Januar 2012

    OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer für einen beschränkten Empfängerkreis bestimmten E-Mail auf einer Website grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders verstößt, im Einzelfall durch das überwiegende öffentlichte Informationsinteresse gleichwohl berechtigt sein kann. Insoweit habe eine Interessenabwägung mit dem Recht des Absenders auf Wahrung seiner Privatsphäre zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. November 2011

    LG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2011, Az. 17 O 165/11 – nicht rechtskräftig
    § 6 Abs. 1 PAngV, § 6a Abs. 3 PAngV

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Werbung einer Bank mit einem „Sofortkredit ab 3,59 % effekt. Jahreszins“ gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstößt, wenn sich erst nach Klick auf ein darunter befindliches Icon „(i)“ ein weiteres Browserfenster mit dem gesetzlich geforderten repräsentativen Beispiel öffnet. Auch sei es unzulässig, mit einem „Ab-Zinssatz“ zu werben, wenn nicht zugleich die Spanne der Effektivzinssätze angeben werde.

  • veröffentlicht am 21. September 2011

    OLG Stuttgart Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 173/06
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass derjenige, welcher eine einstweilige Verfügung erwirkt, vom Gegner nach einer bestimmten Zeit eine Erklärung abverlangen kann, ob über die einstweilige Verfügung hinaus ein Hauptsacheverfahren zur Erlangung einer rechtskräftigen Entscheidung angestrengt werden soll. Die rechtsanwaltlichen Kosten für ein solches Aufforderungsschreiben (Abschlusserklärung) sind vom Gegner zu erstatten, soweit keine Ausnahmen vorliegen, nach denen ein Abschlussschreiben nicht erforderlich war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2011, Az. 4 W 40/11
    § 93 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Abmahnung „im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes“ (genannt werden das Wettbewerbsrecht [UWG], Markenrecht, Urheberrecht) ohne vorherige Gegenabmahnung – also ohne vorausgehende Erklärung, dass die Abmahnung unberechtigt sei – negative Feststellungsklage erhoben werden kann, ohne dass der Klagende bei einem sofortigen Anerkenntnis die Verfahrenskosten zu tragen hat. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 14. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
    § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im „erst recht“-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.

  • veröffentlicht am 9. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2011, Az. 17 O 73/11
    Art. 6, 9 GMV; §§ 4, 14 Abs. 1, Abs. 5, 15 Abs. 1 und 5 MarkenG; 683, 670 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches für seine Kunden Domains „parkt“ und darüber Werbeeinnahmen generiert, für Markenverletzungen haftet, wenn es darüber Kenntnis erhalten hat. Vorliegend war das Unternehmen per E-Mail über eine Markenrechtsverletzung informiert worden. Die Domain wurde jedoch nicht gelöscht, sondern das Unternehmen forderte Beweise für die Markeninhaberschaft der Klägerin an. Darauf habe die Beklagte allerdings nach Auffassung des Gerichts keinen Anspruch gehabt. Es sei leicht nachvollziehbar, wer Inhaber einer Marke ist und diese Rechercheleistung sei der Beklagten nach Meldung der Verletzung auch zumutbar gewesen. Da jedoch keine weitere Reaktion erfolgte, sei die nachfolgende Abmahnung erforderlich gewesen und die Beklagte habe die Kosten zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung:

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