Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Lüneburg: Zum Widerruf eines Mobilfunk-Vertrags bei subventioniertem Kauf eines Mobiltelefonsveröffentlicht am 25. Januar 2012
LG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2011, Az. 2 S 86/10
§§ 499 Abs. 2, 501, 495 Abs. 1 a.F. BGB i.V.m. § 355 BGBDas LG Lüneburg hat entschieden, dass ein Verbraucher, der einen Mobilfunk-Vertrag mit einem subventionierten Handy abschließt, diesen widerrufen kann und nicht verpflichtet ist, die ab dem Zeitpunkt des Widerrufs noch ausstehenden Grundgebühren zu erstatten. Der Kunde hatte das Handy zurückgegeben und gleichzeitig den Vertrag widerrufen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)