Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Amazon haftet für markenverletzende Suchergebnisseveröffentlicht am 21. Januar 2016
OLG Köln, Urteil vom 20.11.2015, Az. 6 U 40/15
Art. 9 GMV; § 15 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform Amazon für markenverletzende Ergebnisse der plattformeigenen Suchmaschine haftet. Würden bei der Suche nach einer Marke (hier: „MAXNOMIC“) auf Grund des programmierten Suchalgorithmus Suchergebnisse anderer Produkte angezeigt, ohne dass erkennbar ist oder darauf hingewiesen wird, dass diese nicht vom Markeninhaber stammen, werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies gelte allerdings nicht für Marken, die aus beschreibenden Begriffen bestehen, welche im Suchergebnis ebenfalls tatsächlich auftauchen (hier: „NEEDforSEAT“). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Werbung mit falschen Preisen bei Google Shopping ist irreführendveröffentlicht am 27. Januar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2015, Az. 38 O 74/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren im Wege des Anerkenntnisurteils entschieden, dass die Bewerbung von Mobiltelefonen bei Google Shopping unter Angabe eines falschen, zu niedrigen Preises irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Google Shopping biete eine Vergleichsfunktion, die sich unter anderem nach dem Preis sortieren lasse. Seien die dort beworbenen Produkte tatsächlich nur zu einem höheren Preis erhältlich, würden durch die Platzierung im Preisvergleich sowohl die Verbraucher getäuscht als auch die Mitbewerber behindert.