IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Internetauktionsplattform swoopo.de hat mitgeteilt, dass Kunden seit dem 08.07.2009 die Möglichkeit offen steht „jederzeit aus einer laufenden Auktion auszusteigen und das bebotene Produkt direkt [zu] kaufen. Hierbei können die gesamten angefallenen Gebotskosten auf den Warenwert angerechnet werden.“ (JavaScript-Link: Pressemitteilung). „Ab sofort besteht für jeden Teilnehmer die Möglichkeit, das Produkt zu einem  günstigen Preis zu kaufen, wenn er nicht mehr mitbieten möchte“, so Vorstand Gunnar Piening. Der Wert der bis dahin eingesetzten Gebote gehe dabei nicht verloren. Er werde komplett als Rabatt vom Kaufpreis abgezogen. Anders als bei anderen Auktionshäusern sei die Auktion mit dem Direktkauf nicht beendet, sondern laufe für alle anderen Teilnehmer weiter. Man garantiere, dass der Artikel in ausreichender Menge zur Verfügung stehe.

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Onlinemarktplatz.de berichtet von einer Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor einigen der fast wie Pilze aus dem Boden schießenden neuen Online-Auktionshäuser. Dabei soll es insbesondere um die Auktionsformate gehen. Hammerdeal, Luupo oder Rabattschlacht, so onlinemarktplatz.de, köderten die Konsumenten mit Neuwagen oder Edel-Uhren zum Billigpreis. Doch die Verbraucherschützer warnten vor diesen Formaten, weil im Gegensatz zu eBay schon für die einzelnen Gebote bezahlt werden müsse. Der Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Georg Tryba, wird gegenüber der Zeitschrift Focus mit den Worten zitiert: „Unter Umständen bieten Käufer am Ende viel mehr als nötig. Dagegen erhält der Auktionsbetreiber oft ein Vielfaches des Kaufpreises.“ (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz). Beispielhaft genannt werden die Auktionshäuser Hammerdeal, Swoopo, Luupo oder Rabattschlacht. Die neuen Auktionsformate sind auch bereits Gegenstand der Rechtsprechung geworden, wie u.a. das Urteil des AG Bochum vom 08.05.2008, Az. 44 C 13/08, zeigt (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil).

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