Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Zur Verwechslungsgefahr von Marken mit einem Adlersymbol mit der Marke des Deutschen Fußballbundsveröffentlicht am 21. April 2015
OLG München, Urteil vom 05.02.2015, Az. 6 U 3249/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, § 9 MarkenG, § 14 MarkenG, § 41 MarkenGDas OLG München hat entschieden, dass T-Shirts, die ein Adler-Symbol und den Schriftzug „Deutschland, Deutschland, Deutschland“ tragen, die Markenrechte des DFB verletzen. Werde jedoch nur das Adler-Symbol, welches auch Bestandteil der DFB-Marke ist, verwendet (z.B. auf Autofußmatten), sei von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen. Die Marke des DFB werde durch den Schriftzug „Deutscher Fußball-Bund“ in erheblicher Weise geprägt. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Die Verwendung des TM-Symbols für eine angemeldete, aber nicht eingetragene Marke ist nicht irreführendveröffentlicht am 12. Juli 2013
KG Berlin, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 5 W 114/13
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Verwendung des TM-Symbols für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke im deutschsprachigen Verkehr keine Irreführung darstellt. Im angloamerikanischen Rechtskreis ist ein kleines hochgestelltes „TM“ das Symbol für „Unregistered Trademark“. Auch wenn es im deutschen Rechtsverkehr häufiger zu dem Missverständnis kommen könne, dass es sich um ein bereits geschütztes Zeichen handele (Gleichstellung/Verwechslung mit dem Symbol „R im Kreis“), werde durch die inhaltlich richtige Angabe noch keine unlautere Irreführung ausgelöst. Denn einem Fall, in dem eine Täuschung des Verkehrs auf einem Fehlverständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruhe, sei für die Anwendung des § 5 UWG eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich. Von einer solchen sei vorliegend nicht auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung: