Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Brandenburg: Einstellung von journalistischen Artikeln in ein Online-Archiv stellt eigene Nutzungsart gegenüber tagesaktueller Veröffentlichung in einer Zeitung darveröffentlicht am 25. September 2012
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 6 U 78/11
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Einstellung von für die tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in ein Online-Archiv eine gesonderte Nutzungsart darstellt, die vom Vertragszweck einer „normalen“ journalistischen Zusammenarbeit mit einer Tageszeitung nicht gedeckt ist. Denn Journalisten hätten in der Tageszeitung – ob in Papierform oder im Internet – über tagesaktuelle Ereignisse zu berichten. Die Veröffentlichung erfolge dabei typischerweise in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ereignissen, über die berichtet werde. Ein Archiv habe dagegen eine andere Funktion. Dabei handele es sich um eine Datenbank, die, wenn sie mit einer Suchfunktion ausgestattet sei, als Nachschlagewerk dienen könne. Das sei etwas grundsätzlich anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten, die typischerweise selten über ein oder mehrere Tage hinaus aktuell von Nutzern einer Zeitung in Papierform oder im Internet nachgefragt würden. Die Entscheidung verweist insoweit auf BGH, Urteil vom 05.07.2001, Az. I ZR 311/98, SPIEGEL CD-Rom. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)