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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. Januar 2014

    OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 188/12
    § 4 Nr. 11 UWG; § 11 d RStV, § 11 f RStV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die kostenlose „Tagesschau“-App ein zulässiges Angebot darstellt. Es  handele sich dabei um die mobile Form des Onlineangebots, welches nach einem förmlichen Prüfverfahren freigegeben worden sei. Dies habe eine Legalisierungswirkung und müsse von den Herausgebern kostenpflichtiger Angebote hingenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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