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Artikel-Schlagworte: „Tauschbörse“

OLG Köln: Filesharing - Zu den Kosten der Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG für den Rechtsinhaber

Mittwoch, 8. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 2 Wx 29/12
§ 14 KostO, § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO; § 101 Abs. 9 UrhG; § 27 KostVfg, § 29 KostVfg, § 30 KostVfg

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Kostenansatz für Gerichtskosten immer dann begründet werden muss, wenn dieser sich nicht ohne Weiteres von selbst versteht. Eine bloße Übermittlung der Rechnung reiche dann nicht aus. Für Auskunftsansprüche gegen Provider in Filesharing-Fällen gelte, dass es sich lediglich um einen Antrag handele, wenn es um ein Werk gehe, welches aber in mehreren Sammlungen (Chart-Container, Sampler) zu finden sei. Auch wenn sich das Auskunftsverlangen auf mehrere IP-Adressen beziehe, bedeute dies nicht automatisch die Spaltung in mehrere Anträge. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Eine Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren wegen Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung ist keine “Urheberrechtsstreitigkeit” / Keine Spezialzuständigkeit des Gerichts gegeben

Montag, 29. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Hinweisbeschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 194/12
§ 105 Abs. 2 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass es sich bei einer Klage auf Zahlung des Rechtsanwaltshonorars für die Beratung und Vertretung in einer Urheberrechtssache nicht um eine Urheberrechtsstreitigkeit handelt. Die Honorarforderung beruhe nicht auf dem Urheberrecht und hänge auch nicht von einem im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechtsverhältnis ab; sie ergebe sich vielmehr aus dem Rechtsanwaltsvertrag, dem bürgerlichen Recht und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Revisionsverfahren ist nach dem gerichtlichen Hinweis durch Revisionsrücknahme erledigt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Filesharing - Keine Überwachungspflicht für Ehepartner

Dienstag, 16. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Eltern haften nach Instruktion nicht für das illegale Filesharing ihrer Kinder - Morpheus reloaded - Der Volltext zum Filesharing-Urteil

Montag, 15. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
§ 832 Abs. 1 BGB, § 97 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Zum Volltext der Entscheidung:
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LG München: Filesharing - Doch keine Verurteilung zum Schadensersatz, wenn der Anschlussinhaber gar keinen Computer besitzt

Montag, 8. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 25.03.2013, Az. 21 S 28809/11
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

Das LG München I hat eine Entscheidung des AG München (hier) aufgehoben, wonach eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen der Verbreitung eines Spielfilms in einer Tauschbörse auch gegenüber einem Anschlussinhaber erfolgen können sollte, der gar keinen Computer besaß. Die Kammer vertrat die Rechtsansicht, dass eine Haftung allein auf Grund des Unterhaltens eines Internetanschlusses eine derart überspannte Betrachtungsweise darstelle, dass die Störerhaftung im Ergebnis in die Nähe einer Gefährdungshaftung gerückt würde, durch die ein Betreiber eines Internetanschlusses bereits deswegen für Verletzungen hafte, weil er eine von einem Internetzugang ausgehende Gefahr eröffnet habe. Entsprechende Gefährdungshaftungstatbestände habe der Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen. (more…)

AG Köln: Filesharing - Streitwert für unbekannten Film bei 4.000,00 EUR

Freitag, 5. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Urteil vom 05.11.2012, Az. 137 C 521/11
§ 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

Das AG Köln hat entschieden, dass der Streitwert für das Anbieten eines Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk mit bis zu 4.000,00 EUR zu beziffern ist, wenn er nur kurz angeboten wurde und nur wenige Personen von dem Angebot Gebrauch gemacht hätten. Letzteres dürfe dabei lediglich “nicht ausschließbar” sein. Auch sah das Gericht bei dem streitgegenständlichen Film im Vergleich zu Blockbustern keinen Produktionsaufwand oder Vermarktungsmöglichkeiten, die daran herankommen würden. Bei erfolgreichen (Kino-)Filmen könne es hingegen schon zu weitaus höheren Streitwerten kommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Der Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing des Untermieters / Keine Verpflichtung zur vorbeugenden Aufklärung!

Donnerstag, 21. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12 - noch nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Köln hat entschieden, dass bei Wohngemeinschaften Hauptmieter nicht ohne Weiteres für Urheberrechtsverletzungen ihrer Untermieter (hier: illegales Filesharing) hafteten. Zur Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder hatte der BGH bereits entschieden (hier). Im vorliegenden Fall war der Internetanschluss auf den Hauptmieter angemeldet, allerdings dem Untermieter vollständig überlassen worden. Es bestünden, so die Kammer, keine anlasslosen Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber Untermietern, die nicht in seinem Haushalt wohnten. (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Filesharing - Die Unwirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung kann nicht im Wege der negativen Feststellungsklage durch den Rechtsanwalt der betroffenen Rechtsinhaber geprüft werden

Dienstag, 19. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 139/11
§ 256 Abs. 1 ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die negative Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt nicht geeignet ist, die Wirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im Filesharing-Bereich gegenüber von ihm vertretenen Rechtsinhabern zu prüfen. Die Klage sei nicht zulässig, weil die (negative) Feststellungsklage dazu diene, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien festzustellen. Durch die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung an einen Rechtsanwalt, der die in der Erklärung benannten Rechtsinhaber vertritt, entstehe jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Unterlassungsschuldner, so dass der Rechtsanwalt nicht aktiv legitimiert sei. Die Wirksamkeit der Erklärung sei zudem eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht im Wege einer Feststellungsklage geklärt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG München: Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass der Rechteinhaber selbst ausschließliche Rechte für die Internet-Verwertung besitzt

Dienstag, 12. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 86/13
§ 101 Abs. 9 UrhG

Das OLG München hat entschieden, dass ein Rechteinhaber Auskunft über Anschlussinhaber wegen urheberrechtswidrigen Filesharings im Internet verlangen kann, auch wenn er selbst nicht die ausschließlichen Rechte für die Internetnutzung der für ihn lizenzierten Werke besitzt. Auch wenn der Rechteinhaber lediglich die ausschließlichen Rechte für den Video-Bereich an einer Fernsehserie besitze und einfache Nutzungsrechte für den Online-Bereich, sei er in seinen Rechten betroffen, weil auch die Videoauswertung der streitgegenständlichen Werke auf Probleme stoße, wenn diese zuvor kostenfrei im Internet heruntergeladen werden können.

LG Hamburg: Eine übermäßig eingeschränkte Unterlassungserklärung nach Filesharing-Abmahnung räumt nicht die Wiederholungsgefahr aus / modUE

Mittwoch, 27. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 11.01.2013, Az. 308 O 442/12
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei Abgabe einer übermäßig eingeschränkten Unterlassungserklärung nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen illegalen Filesharings der Erlass einer einstweiligen Verfügung berechtigt ist. Zwar habe, so die Kammer hier, die Antragsgegnerin eine Unterlassungsverpflichtungs- erklärung abgegeben. Diese bezog sich jedoch lediglich auf eine (Mit-)Täterschaft der Antragsgegnerin, nicht aber eine Störerhaftung. Die Störerhaftung stelle demgegenüber ein Aliud dar, welche von der abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht erfasst gewesen sei. Auch nach erneuter Aufforderung der Antragstellerin mit zwei Schreiben habe die Antragsgegnerin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Düsseldorf: Die Höhe des Streitwerts bei illegalem Filesharing dient nicht der Abschreckung / 2.500 EUR je Musikstück

Montag, 25. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, Az. I-20 W 68/11
§ 3 ZPO, § 48 Abs. 1 ZPO, § 51 Abs. 1 GKG

Das OLG Düsseldorf hat im Rahmen einer Streitwertbeschwerde entschieden, dass der Streitwert je illegal im Internet öffentlich zugänglich gemachtem (”gesharetem”) Musikstück regelmäßig bei 2.500,00 EUR liegt. Der Streitwert dürfte nicht als “Abschreckungsinstrument” für weitere Urheberrechtsverletzungen dienen. Der Umstand, dass für das Werk mehrere (Mit-) Urheber verantwortlich seien, erhöhe den Streitwert nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Frankfurt a.M.: Zur prozessualen Wahrheitspflicht im Rahmen des Prozesskostenhilfeantrags in einer Filesharing-Angelegenheit

Montag, 14. Januar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.10.2012, Az. 2-3 O 152/12, 2-03 O 152/12
§ 138 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 106 Abs. 1 UrhG

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber nach einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen illegalen Filesharings den Rechteinhaber nicht darauf hinweisen muss, dass der Internetanschluss usprünglich bei einem Subprovider auf den Namen seines Sohnes angemeldet war, bevor er den Anschluss übernahm, um so “die Dunkelheiten aufzuklären, die sich aus den widersprüchlichen Auskünften des Netzbetreibers einerseits und des Subproviders andererseits ergeben.” Die Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO der Partei ende vielmehr dort, wo sie gezwungen wäre, eine ihr zur Unehre gereichende Tatsache oder eine von ihr begangene strafbare Handlung zu offenbaren. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

Filesharing: “Operation Störerhaftung” / Spendensammlung für Betreiberverein eines freien WLAN-Netzes

Mittwoch, 2. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Stadt Berlin hat in der Vergangenheit mit der beabsichtigten Bereitstellung eines freien WLAN-Netzes auf sich aufmerksam gemacht (hier). Der Verein Freifunk Rheinland e.V. hat in dieser Hinsicht offensichtlich Fakten geschaffen und in der Folge - trotz “Vorbeugemechanismen” (welcher Art erschließt sich uns nicht) - fünf urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings erhalten. Nunmehr will man im Rahmen der “Operation Störerhaftung” den Rechtsweg begehen, um - so eine Pressemitteilung des Vereins (hier) - “eine eindeutige Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung in Verbindung mit freien, nicht kommerziellen Netzwerken wie dem Freifunk herzustellen.” Hierfür benötigt man Spenden in Höhe von 10.000,00 EUR für “mind. 2 Instanzen”. Was wir davon halten? Liebe Freifunker, Ihr benötigt Geld für mindestens drei Instanzen und wir haben da gewisse Zweifel an dem Erfolg des gesamten “Musterprozesses”.

AG Augsburg: Strafbefehl von über 4.500 EUR für illegales Filesharing von Pornofilmen

Mittwoch, 5. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011 - rechtskräftig seit dem 13.09.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGB

Das AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Strafbefehl auf das illegale Filesharing eines Internetnutzers von 24 Pornofilmen reagiert. Der filesharende Pornophile erklärte sich nach einem Geständnis (!) demnach bereit 4.500 EUR Strafe zu zahlen und seinen zum Filesharing verwendeten PC als Tatwerkzeug in die Aservatenkammer zu verabschieden. Was wir davon halten? Da wurden seitens des Filesharers gleich reihenweise Fehler begangen - und zwar nicht nur hinsichtlich der “Family Affairs”. Zum Volltext des Strafbefehls: (more…)

AG Augsburg: Durchsuchungsbeschluss bei Filesharer nach öffentlicher Zugänglichmachung von 24 Pornofilmen

Dienstag, 4. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGB

Das AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Beschluss eine (angesichts der Tatvorwürfe extrem seltene) Durchsuchung der Wohnräume eines Filesharers von 24 Pornofilmen angeordnet und die Beschlagnahme von diversen Gegenständen angeordnet. Was wir davon halten? Müssen Sie jetzt Angst vor dem Besuch der Trachtengruppe haben und sämtliche Forderungen erfüllen? Keineswegs. Anstatt sich Sorgen zu machen, sollten Sie uns kontaktieren. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Die Ermittlung von IP-Adressen für Filesharing-Abmahnungen kann unzuverlässig sein / Eine Krähe hackt der anderen ein Auge aus

Freitag, 30. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Berlin, Urteil vom 03.05.2011, Az. 16 O 55/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

Das LG Berlin hatte im vorliegenden Fall über den Rechtsstreit eines Ermittlers von IP-Adressen auf der einen Seite und dem Unternehmen, welches Filesharing-Abmahnungen auf Grund solcher ermittelter IP-Adressen ausspricht, zu entscheiden. Dabei wurde deutlich, dass das klagende Unternehmen bei der Ermittlung von IP-Adressen unzuverlässig ermittelt hatte. Zum Volltext der Entscheidung (der Entscheidungstext zur Ermittlung von IP-Adressen ist farblich hervorgehoben): (more…)

LG Hamburg: Nutzer der Filesharing-Software “RetroShare” haften für bestimmte Urheberrechtsverletzungen Dritter

Donnerstag, 22. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 308 O 319/12
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Nutzer der Software “RetroShare” im Rahmen der Störerhaftung auch für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, da er anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerks ermögliche, seinen Anschluss zur Weiterleitung des streitgegenständlichen Titels zu benutzen. Damit leiste der Nutzer für die angegriffene Verletzung einen adäquat-kausalen Tatbeitrag. Mit Hilfe des Programms “Retro Share” kann ein Dateienaustausch nicht nur zwischen zwei direkt miteinander verbundenen “Freunden” durchgeführt werden, sondern auch in anonymisierter Weise mit weiteren Teilnehmern, die ihrerseits mit nur einem der direkt miteinander verbundenen Nutzer verbunden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


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