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Artikel-Schlagworte: „Täuschung“

AG Warstein: Abmahnender Rechtsanwalt ohne Auftrag ist dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet

Freitag, 15. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Warstein, Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 C 408/11
§ 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB

Das AG Warstein hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der im Namen einer Mandantin deren Wettbewerber abmahnt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, gegenüber dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Vorlage von Blankovollmachten der angeblichen Abmahnerin beweise keine Bevollmächtigung, wenn ein konkreter Auftrag für Abmahnungen nicht erteilt worden sei. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, habe die angebliche Abmahnerin in ihrer Zeugenaussage glaubhaft dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG München: Kein Widerrufsrecht für einen Vertrag mit einem Fitness-Studio, der nach einem Probetraining geschlossen wurde

Freitag, 8. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 25.10.2012, Az. 223 C 12655/12
§ 119 BGB, § 242 BGB, § 123 BGB, § 130 Abs. 1 S. 2 BGB, § 312 Nr. 2 BGB

Das AG München hat entschieden, dass ein Vertrag, der mit einem Fitness-Studio nach Absolvierung eines Probetraining geschlossen wird, weder ohne Weiteres anfechtbar noch widerrufbar ist. Es handele sich nicht um eine Freizeitveranstaltung, auf die ein Widerrufsrechts ausnahmsweise anwendbar wäre. Es sei nicht überraschend, dass ein Fitness-Studio Probetrainings veranstaltet gerade um Mitglieder zu werben. Für eine Anfechtbarkeit habe die Beklagte nicht ausreichend vorgetragen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Bonn: Kein Engelt für Eintragung in das Branchenbuch “Ärzteverzeichnis” u.a. wegen arglistiger Täuschung

Montag, 4. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12
§ 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB

Das LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs “Ärzteverzeichnis” in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BPatG: “R” im Kreis ist irreführend - Grillmeister

Mittwoch, 30. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 21.01.2013, Az. 27 W (pat) 553/12
§ 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass die Versehung eines Kennzeichens mit einem “R im Kreis” irreführend ist, wenn es sich nicht um eine eingetragene Marke handelt. Genau darauf weise dieses Zeichen nämlich hin. Eine Täuschung könne auch dann vorliegen, wenn bei einem mehrteiligen Zeichen (Wort-/Bildmarke) das R im Kreis nur einem Bestandteil zugewiesen ist und nicht dem gesamten Zeichen. Bei einer bereits angemeldeten, aber noch nicht eingetragenen Marke liege grundsätzlich keine Täuschungsgefahr vor, da sich der Hinweis mit Eintragung dann als zutreffend erweise. In diesem Fall müsse das Zeichen oder der Bestandteil, auf welchen sich das Symbol beziehe, jedoch zumindest schutzfähig sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Kein “Beer” ohne Bier!

Freitag, 30. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 12.10.2012, Az. 5 U 19/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung “Ginger Beer” für ein Getränk, welches kein Bier enthält, irreführend ist. Der Verbraucher, der den Begriff “Beer” zwanglos als “Bier” übersetze, werde über den Inhalt getäuscht, was wiederum Einfluss auf seine Kaufentscheidung habe. Einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch könnten in diesem Fall auch Bierbrauereien und Bierhändler geltend machen, da deren Umsätze durch die Irreführung betroffen sein können. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Karlsruhe: Gesundheitsbezogene Werbung - Irreführung des Verbrauchers mit Silikonpads “zur Abwehr von Elektrosmog”

Mittwoch, 10. Oktober 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012, Az. 4 U 163/12
§ 5 UWG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung für Silikonpads durch einen Vertreiber esoterischer Gesundheitsprodukte irreführend ist, soweit sie darauf hinweist, dass die Pads, am Körper getragen, zur Abwehr von Elektrosmog und der Verbesserung von Speisen und Getränken dienen. Diese Werbeaussagen genügten nicht den strengen Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung. Die behaupteten Wirkungen müssten wissenschaftlich abgesichert oder jedenfalls im Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht werden. Beides treffe hier nicht zu. Zur Pressemitteilung:

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OLG Hamburg: Irreführende Werbung - CD-Box mit Neueinspielungen darf nicht den Eindruck von Original-Hits erwecken

Montag, 24. September 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2012, Az. 3 U 65/10
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, e Abs. 1 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Beschriftung und Bewerbung einer CD-Box mit “40#1 Hits The Sixties” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich darauf hingewiesen wird, dass auch so genannte “Re-Recordings”, also Neuaufnahmen der Lieder, enthalten sind. Ein kleingedruckter englischer Hinweis auf der Rückseite der CD-Box - welche in der Internet-Werbung gar nicht zu sehen ist - “This compilation contains original recordings as weil as new recordings by the original artists” reiche dafür nicht aus. In seiner Erwartung, der angebotene Tonträger enthalte Nr. 1 Hits aus den 60er Jahren mit den seinerzeit erfolgreichen Einspielungen werde der Verkehr somit getäuscht. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Weniger als 50% Naturprodukt ist nicht “Bio” - Irreführende Werbung für Kosmetik

Mittwoch, 19. September 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012, Az. I-4 U 193/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3b LFGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Bezeichnung “Bio-Oil” für ein Kosmetikprodukt irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn es nicht überwiegend, das heißt zu mehr als 50 %, aus natürlichen / pflanzlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt ist. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Die Vorinstanz habe dies nach Ansicht des Antragstellers verkannt, da die entscheidende Kammer ausschließlich aus Männern bestanden habe. Zum Volltext der Entscheidung:
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LG Offenburg: Wettbewerbswidrige Kategorisierung - Schiffe haben keine Sterne

Freitag, 14. September 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Offenburg, Urteil vom 30.07.2012, Az. 5 O 32/12 - rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Offenburg hat laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass eine Werbung für Kreuzfahrten mit Verweis auf ein Gütesystem nach Sternen (z.B. “5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff …”) wettbewerbswidrig ist. Das Sternesystem sei dem angesprochenen Verkehr beispielsweise aus den Bereichen Hotels oder Ferienhäuser bekannt und werde daher vom Verbraucher gedanklich auf das beworbene Schiff übertragen, so dass er bei einer Anpreisung mit “5 Sternen” den ihm u.a. aus Hotels bekannten Komfort erwarte. Für Schiffe existiere aber gerade kein Gütesicherungssystem, welches Sterne je nach erreichtem Standard vergibt, so dass der Verbraucher über das tatsächliche Leistungsangebot in die Irre geführt werde.

OLG Köln: Nutzung einer Marke als Firmenschlagwort ausnahmsweise zulässig

Dienstag, 24. Juli 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 05.11.2010, Az.  6 U 67/10
§ 37 HGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Firma (”X G GmbH & Co. KG”) im Rechtsverkehr eine auf sie eingetragene Marke als Firmenschlagwort benutzen darf, wenn die Art und Weise der Benutzung nicht den Verkehr zu der Annahme verleitet, es handele sich um die vollständige Firmierung. Dies sei auch bei Angabe der Marke zusammen mit Adresse und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) dann nicht der Fall, wenn die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert werde und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht sei. Da Firmenbezeichnungen nur aus Worten bestünden, könne durch die grafische Gestaltung nicht der irrige Eindruck der vollständigen Bezeichnung entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Ein “Zentrum” ist kein “Center” - Irreführung bei falscher Erwartung

Mittwoch, 18. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 104/10
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

Der BGH hat entschieden, das die Bezeichnung der Unterabteilung eines Krankenhauses als „Neurologisch/Vaskuläres Zentrum” dann irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn unzutreffend der Eindruck erweckt wird, die Abteilung der Beklagten übertreffe in ihrer Größe, Bedeutung und besonderen Spezialisierung sonstige Krankenhäuser mit einer neurologischen Fachabteilung. Der Begriff „Zentrum” deute auf eine hochspezialisierte Abteilung hin, deren Fachkompetenz und Erfahrung erheblich über dem Durchschnitt liege. Der Einwand der Beklagten, die Bedeutung des Begriffs “Zentrum” habe sich im Lauf der Zeit umgewandelt, greife nicht durch. Die Bezeichnung “Zentrum” weise nach Auffassung des Senats auch heute noch auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin bzw. werde vom Verkehr so verstanden. Anders verhalte es sich möglicherweise mit dem Begriff “Center”. Zum Volltext der Entscheidung:
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LG Düsseldorf: Internet-System-Vertrag nicht per se wegen Vorauszahlungspflicht anfechtbar

Mittwoch, 20. Juni 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2012, Az. 9 O 324/10
§ 649 S. 2 BGB, § 123 BGB, § 119 BGB

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Internet-System-Vertrag, der eine Laufzeit von 48 Monaten und eine jährliche Vorauszahlung der Beiträge vorsieht, nicht ohne Weiteres wegen Täuschung oder Irrtum anfechtbar ist. Soweit sowohl die Monatsbeträge als auch die Pflicht zur jährlichen Vorabzahlung hinreichend deutlich im Vertragsformular erkennbar seien, könne ein Anfechtungsrecht des Kunden nicht angenommen werden. Dies sei sogar dann zweifelhaft, wenn ein Außendienstmitarbeiter ausdrücklich eine monatliche Zahlweise postuliert hätte. Letzteres sei vorliegend jedoch auch nicht hinreichend unter Beweis gestellt worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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BPatG: Wortmarke “Dogz” nicht eintragungsfähig für Tiernahrung u.ä.

Donnerstag, 14. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BPatG, Beschluss vom 18.04.2012, Az. 28 W (pat) 545/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke “Dogz” nicht schutzfähig ist für Waren aus den Bereichen “Leinen, Halsbänder, Spielgegenstände, Futtermittel für Hunde und Katzen”. Hinsichtlich der für Hunde bestimmten Waren liege eine rein beschreibende Angabe vor, die durch die abgewandelte Schreibweise (”z” statt “s”) auch keine Unterscheidungskraft erlangen könne. Der überwiegende Teil des Verkehrs würde das Zeichen “Dogz” als den englischen Begriff für “Hunde” erkennen. Hinsichtlich der für Katzen bestimmten Waren könne das Zeichen ebenfalls nicht eingetragen werden, da es den Verbraucher in die Irre führe. Unter der Bezeichnung “Dogz” würden die angesprochenen Verkehrskreise in ihrer berechtigten Erwartung, dass es sich um Ware für Hunde handele, enttäuscht werden . Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Offenburg: Versteckte Entgeltpflicht in Branchenbuch-Angeboten ist unwirksam

Donnerstag, 14. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012, Az. 1 S 151/11
§ 123 Abs. 1 BGB, 3 305c BGB

Das LG Offenburg hat entschieden, dass ein Angebot für den Eintrag in ein Internet-Branchenbuch unwirksam und damit anfechtbar ist, wenn kein deutlicher Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit bzw. den Preis gegeben wird. Die Klausel der Entgeltpflichtigkeit sei überraschend und daher unwirksam. Auch die Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Täuschung wurde vom Gericht bejaht. Das LG Offenburg befindet sich dabei auf einer Linie mit zahlreichen anderen Entscheidungen, deren Bewertung der jeweiligen Sachlage bis hin zu “Betrug” reichte (vgl. LG Rostock, LG Düsseldorf, OLG Frankfurt a.M., LG Hamburg, AG München). Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Karlsruhe: Mediziner dürfen in Ärzteverzeichnissen nicht als “Top-Experten” bezeichnet werden

Freitag, 1. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 18/11
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in Ärzteverzeichnissen die Bezeichung der dort aufgeführten Mediziner als “Top-Experten” oder “Spitzenmediziner” u.ä. nicht zulässig ist. Der Herausgeber des streitgegenständlichen Ärzteverzeichnisses erwecke damit bei den angesprochenen Patienten den Eindruck, dass nach aufwendiger Recherche die in ihrem Fachgebiet führenden Ärzte präsentiert würden. Dies konnte jedoch im Verfahren nicht belegt werden, zumal bereits die Kriterien zur Einstufung als “Spitzenmediziner” unklar seien. Darüber hinaus würden die aufgeführten Ärzte für den Eintrag bezahlen, so dass es sich nicht um unabhängige Berichterstattung handele, sondern der Sache nach um eine Werbeplattform für Ärzte.

LG Köln: Irreführende Werbung - konservierter Fisch ist nicht mehr “frisch”

Mittwoch, 16. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 17.11.2011, Az. 31 O 264/11
§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 2 UKlagG, § 5 UKlaG; § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 LFGB

Das LG Köln hat entschieden, dass Fischprodukte, die mit Bezeichnungen wie “Frisch & Fertig” oder “Fang & Frisch” angeboten werden, keine Konservierungsstoffe enthalten dürfen. Bei der Bezeichnung eines Fischproduktes als “frisch” gehe der Verbraucher davon aus, dass der Fisch „direkt aus dem Meer” gekommen sei und dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt worden sei. Bei der Zusetzung von Konservierungsstoffen gleich welcher Art - wir vorliegend geschehen - sei der Fisch industriell haltbar gemacht worden und eben nicht mehr frisch. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Mannheim: Käse aus Niederlanden darf nicht als “Erzincan Peyniri” bezeichnet werden, da Erzincan von den angesprochenen Verkehrskreisen als Herkunftshinweis auf eine türkische Stadt verstanden wird / Zur Verkehrsbefragung von “Personen mit türkischem Mitgrationshintergrund”

Freitag, 11. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Mannheim, Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 - nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Mannheim hat entschieden, dass Käse, der in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellt wird, nicht unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri” in den Verkehr gebracht werden darf, da Erzincan eine Stadt am oberen Euphratufer im Nordosten der Türkei sei und insoweit eine Herkunftstäuschung vorliege. Interessant war die Ermittlung der Herkunftstäuschung im Wege einer Verkehrsbefragung: Diese hatte sich nämlich an “Personen mit türkischem Migrationshintergrund” gerichtet, also keine Personen anderer Nationalitäten. Nach Vorlage der Etiketten hatten 24 % der befragte Verbraucher erklärt, von einem Käse aus Erzincan auszugehen, seien also einer Herkunftstäuschung unterlegen.


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