Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Irreführung des Verbrauchers durch vorzeitigen Abbruch einer Treuepunkt-Aktionveröffentlicht am 18. November 2013
BGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 175/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn ein Unternehmen eine Treuepunkt-Aktion, deren Laufzeit ausdrücklich angegeben war, vorzeitig abbricht. An den in der Werbung angegebenen zeitlichen Grenzen (z.B. Erwerb der Treuepunkte bis zum 23. Juli und Einlösung bis zum 6. August) müsse ein Unternehmen sich grundsätzlich festhalten lassen. Eine ungenügende Bevorratung oder unerwartet hohe Nachfrage nach dem Aktionsprodukt sei kein rechtfertigender Grund für einen zwei Monate verfrühten Abbruch. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur Bewerbung eines Mobilfunktarifs als „grenzenlos“veröffentlicht am 29. Oktober 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2013, Az. 38 O 45/13
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung für einen Mobilfunktarif mit dem Slogan „Grenzenlos Telefonieren und Surfen“ wegen Irreführung unzulässig ist, wenn eine Peer-to-Peer-Kommunikation (P2P) nicht oder nur gegen zusätzliches Entgelt möglich ist. Das Surfen sei mit dieser Einschränkung gerade nicht grenzenlos. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: „Bäckerei“, in der nicht gebacken wird, ist keine irreführende Bezeichnungveröffentlicht am 14. Oktober 2013
LG Wuppertal, Urteil vom 08.05.2013, Az. 13 O 70/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Ladenlokals, in welchem Backwaren einer anderen Bäckerei angeboten werden, als „Bäckerei“ nicht irreführend ist. Nach der Verkehrsauffassung sei eine Bäckerei ein Geschäft, in welchem Backwaren erworben werden können, es müsse dort jedoch nicht zwangsläufig selbst gebacken werden. Durch die Handwerksordnung geschützt sei nur der Begriff „Bäcker“, der vorliegend jedoch nicht genutzt werde. Da der Verkehr durch die Begrifflichkeit nicht getäuscht werde, liege keine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Headhunter müssen sich zu erkennen geben, anderenfalls liegt eine unzumutbare Belästigung vorveröffentlicht am 9. Juli 2013
LG Bonn, Urteil vom 03.01.2013, Az. 14 O 165/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr.1 UWG, § 3 UWG, § 7 Abs. 1 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass ein sog. Headhunter, der Mitarbeiter eines anderen Unternehmens abwerben möchte, seine Identität gleich zu Beginn eines Gesprächs zu erkennen geben muss. Werde bei einem Anruf ein Mitarbeiter der Telefonzentrale über die Identität im Unklaren gelassen oder getäuscht, um die Weiterleitung zu einem Mitarbeiter zu erreichen, liege ein unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere geschäftliche Handlung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Warstein: Abmahnender Rechtsanwalt ohne Auftrag ist dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtetveröffentlicht am 15. März 2013
AG Warstein, Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 C 408/11
§ 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGBDas AG Warstein hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der im Namen einer Mandantin deren Wettbewerber abmahnt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, gegenüber dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Vorlage von Blankovollmachten der angeblichen Abmahnerin beweise keine Bevollmächtigung, wenn ein konkreter Auftrag für Abmahnungen nicht erteilt worden sei. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, habe die angebliche Abmahnerin in ihrer Zeugenaussage glaubhaft dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Kein Widerrufsrecht für einen Vertrag mit einem Fitness-Studio, der nach einem Probetraining geschlossen wurdeveröffentlicht am 8. Februar 2013
AG München, Urteil vom 25.10.2012, Az. 223 C 12655/12
§ 119 BGB, § 242 BGB, § 123 BGB, § 130 Abs. 1 S. 2 BGB, § 312 Nr. 2 BGB
Das AG München hat entschieden, dass ein Vertrag, der mit einem Fitness-Studio nach Absolvierung eines Probetraining geschlossen wird, weder ohne Weiteres anfechtbar noch widerrufbar ist. Es handele sich nicht um eine Freizeitveranstaltung, auf die ein Widerrufsrechts ausnahmsweise anwendbar wäre. Es sei nicht überraschend, dass ein Fitness-Studio Probetrainings veranstaltet gerade um Mitglieder zu werben. Für eine Anfechtbarkeit habe die Beklagte nicht ausreichend vorgetragen. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Bonn: Kein Engelt für Eintragung in das Branchenbuch „Ärzteverzeichnis“ u.a. wegen arglistiger Täuschungveröffentlicht am 4. Februar 2013
LG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12
§ 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs „Ärzteverzeichnis“ in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: „R“ im Kreis ist irreführend – Grillmeisterveröffentlicht am 30. Januar 2013
BPatG, Beschluss vom 21.01.2013, Az. 27 W (pat) 553/12
§ 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Versehung eines Kennzeichens mit einem „R im Kreis“ irreführend ist, wenn es sich nicht um eine eingetragene Marke handelt. Genau darauf weise dieses Zeichen nämlich hin. Eine Täuschung könne auch dann vorliegen, wenn bei einem mehrteiligen Zeichen (Wort-/Bildmarke) das R im Kreis nur einem Bestandteil zugewiesen ist und nicht dem gesamten Zeichen. Bei einer bereits angemeldeten, aber noch nicht eingetragenen Marke liege grundsätzlich keine Täuschungsgefahr vor, da sich der Hinweis mit Eintragung dann als zutreffend erweise. In diesem Fall müsse das Zeichen oder der Bestandteil, auf welchen sich das Symbol beziehe, jedoch zumindest schutzfähig sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Kein „Beer“ ohne Bier!veröffentlicht am 30. November 2012
KG Berlin, Urteil vom 12.10.2012, Az. 5 U 19/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung „Ginger Beer“ für ein Getränk, welches kein Bier enthält, irreführend ist. Der Verbraucher, der den Begriff „Beer“ zwanglos als „Bier“ übersetze, werde über den Inhalt getäuscht, was wiederum Einfluss auf seine Kaufentscheidung habe. Einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch könnten in diesem Fall auch Bierbrauereien und Bierhändler geltend machen, da deren Umsätze durch die Irreführung betroffen sein können. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Gesundheitsbezogene Werbung – Irreführung des Verbrauchers mit Silikonpads „zur Abwehr von Elektrosmog“veröffentlicht am 10. Oktober 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012, Az. 4 U 163/12
§ 5 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung für Silikonpads durch einen Vertreiber esoterischer Gesundheitsprodukte irreführend ist, soweit sie darauf hinweist, dass die Pads, am Körper getragen, zur Abwehr von Elektrosmog und der Verbesserung von Speisen und Getränken dienen. Diese Werbeaussagen genügten nicht den strengen Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung. Die behaupteten Wirkungen müssten wissenschaftlich abgesichert oder jedenfalls im Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht werden. Beides treffe hier nicht zu. Zur Pressemitteilung: