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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 27. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAuf dem Informationsportal tecchannel finden sich Hinweise, wie das sog. Google-Ranking optimiert werden kann. Der Verfasser legt Wert auf legitime Methoden zur Förderung des Backlinking, also des Verweises einer fremden Website auf die eigene Website. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Google auf das Phänomen sog. Linkfarmen / gekaufter Link reagiert hat und eine insoweit negatives Prüfungsergebnis für die jeweilige Website zu einer Rückstufung im Pageranking führen kann, die in den meisten Fällen nur mittels verhältnismäßig aufwändiger Maßnahmen wieder beseitigt werden kann. Eine Benachrichtigung von Google erfolgt in diesen Fällen nicht (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: tecchannel).

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