Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur Kostenerstattung bei nur teilweise berechtigter Abmahnungveröffentlicht am 23. Juni 2010
BGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 149/07
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen ist. Die Höhe des Ersatzanspruchs sei nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen. Am gleichen Tag hatte das OLG Stuttgart noch das genaue Gegenteil entschieden. Dies war der Auffassung, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen sei, sondern ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen sei. Im Einzelnen: (mehr …)