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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2014, Az. 6 U 133/13
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Werbung für einen Telekommunikationstarif, der nur regional beschränkt verfügbar ist (nur in Ballungsräumen), ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen muss. Es reiche nicht aus, eine Information in einem Fußnotentext zur Verfügung zu stellen, der einer Preisangabe zugeordnet ist und auch mit Hinweisen zur Preisgestaltung beginnt. Ohne weitere Hervorhebung sei die Beschränkung dann nicht hinreichend erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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