IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. August 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2012, Az. I-20 U 147/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Schaltung einer Werbung im Internet – auch wenn diese keine Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten hat – ein vollständiges Impressum des Anbieters vorgehalten werden muss. Auch eine solche Werbung sei als Telemediendienst anzusehen, für welchen die Pflichten der Anbieterkennzeichnung gelten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2013

    VG München, Urteil vom 26.07.2012, Az. M 17 K 11.6112
    § 4 JugSchMedienStVtr BY, § 5 JugSchMedienStVtr BY

    Das VG München hat entschieden, dass pornografische Kurzgeschichten, die vorliegend der Betreiber eines Onlineshops für Latexwaren in einer Rubrik „Stories“ auf seiner Website eingestellt hatte, nicht online vorgehalten werden dürfen, ohne dass sichergestellt wird, dass nur Erwachsene Zugriff darauf erhalten. Bei den streitgegenständlichen Texten handelte es sich nach Auffassung des Gerichts um Pornografie, da „die enthaltenen Darstellungen unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückten“. Diese Darstellungen seien geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Eine Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit lehnte das Gericht rundweg ab. Kunstcharakter sei den Texten nicht beizumessen, denn diese dienten lediglich dazu, „den Shopverkauf von Latexgegenständen zu fördern“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Mai 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 30.09.2011, Az. 1 Ws (B) 179/09
    § 24 Abs. 1 JMStV,BE, § 24 Abs. 3 Abs. 2 Nr. 2 JMStV,BE

    Das KG Berlin hat entschieden, dass der bei einer Domainanmeldung eingetragene Admin-C nur dann für ordnungswidrige Inhalte einer Website (hier: pornografische Inhalte ohne Altersprüfung) belangt werden kann, wenn er gleichzeitig auch Anbieter von Telemedien im Sinne des Jugendmedienstaatsvertrages ist. Dies ist durch die Eintragung als Admin-C nicht zwangsläufig der Fall und müsse vom Gericht gesondert festgestellt werden. Ein Anbieter von Telemedien müsse das Angebot unter eigener Verantwortung inhaltlich gestalten oder verbreiten und die Struktur des Auftritts festlegen, was vorliegend für den Betroffenen jedoch nicht festgestellt wurde. Die reine Möglichkeit, technisch die Inhalte der Website zu verändern, reiche nicht aus. Der Betroffene sei auch kein gesetzlicher Vertreter der Domaininhaberin im Sinne des § 9 Abs. 1 OWiG gewesen und eine Beauftragung, den Betrieb zumindest zum Teil zu leiten sei auch nicht ersichtlich gewesen. Eine Garantenstellung habe die Vorinstanz auch nicht rechtsfehlerfrei dargelegt. Aus diesen Gründen war die Verantwortlichkeit des Admin-C für das Angebot abzulehnen. Für wettbewerbswidrige Angebote entschied das OLG Hamburg (hier) ähnlich. Zitat des KG Berlin:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2011

    OLG Bremen, Urteil vom 14.01.2011, Az. 2 U 115/10
    § 56 Abs. 1 RStV; §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Webseiten einer Rechtsanwaltskanzlei als „Telemedium“ gemäß § 56 Abs. 1 RStV aufzufassen sind und  journalistisch-redaktionell gestaltet ist, wenn regelmäßig über juristische Neuigkeiten berichtet und kanzleieigene Pressemitteilungen öffentlich zugänglich gemacht werden. Zitat: (mehr …)

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