IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Juni 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2012, Az. I-4 U 174/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „Textilleder“ für die Bewerbung von Polstermöbeln irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Waren aus Kunstleder bestehen. Bei dem Begriff „Textilleder“ erwarte der Verbraucher, dass zumindest teilweise Leder enthalten sei. Für nur lederähnliche Materialien, die nicht aus tierischer Haut oder Tierfell hergestellt worden seien, seien Wortverbindungen mit dem Bestandteil „Leder“ unzulässig. Die Interessen der Mitglieder des Antragstellers (Verein für Unternehmen der ledererzeugenden Industrie) seien in besonderer Weise betroffen, weil Verbraucher, die als Folge einer Fehlvorstellung Produkte aus „Textilleder“ kauften oder sich zumindest mit diesen näher beschäftigten, von dem Kauf von Produkten aus echtem Leder abgehalten werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I