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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamburg, Urteil vom 14.06.2012, Az. 35a C 40/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 31 UrhG, § 43 UrhG, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Käufer einer Website selbst darauf zu achten hat, ob der dort integrierte Inhalt (hier: Texte der Presseangentur dapd) von ihm genutzt werden darf. Die einfache Bestätigung, es bestünden keine entgegenstehenden Rechte Dritter, reiche hierfür, so das Amtsgericht, nicht aus. Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach der Methode der fiktiven Lizenzanalogie könnten vom Geschädigten branchenübliche Tarife, wie die des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) verwendet werden. Auch habe der Geschädigte Anspruch auf die Bezahlung von „Dokumentationskosten“, welche im vorliegenden Fall ausreichend dargelegt worden sein sollen. Der Streitwert für die Klage (ohne Unterlasssung) wurde auf 2.700,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2009

    Die Agentur Agence France Presse (AFP), ein weltweit bekannter Nachrichten-Lieferant, mahnt laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau (JavaScript-Link: FR) Betreiber von Internetseiten ab, die per „copy-paste“ Nachrichten der Agentur übernehmen. Dem Vernehmen nach hat ihr „deutscher Ableger, der gut die Hälfte aller hiesigen Zeitungen beliefert, in einer beispiellosen Aktion damit begonnen, Seitenbetreiber abzumahnen und Geld nachzufordern.“ Der Vertriebschef von AFP-Deutschland, Timo Peters, berichtete der Frankfurter Rundschau, in diesen Tagen erhielten „Tausende“ von Website-Betreibern Briefe von Kanzleien, die im Auftrag der Agentur arbeiteten. „Wir legen aber nicht bei allen Verletzungen gleich eine Rechnung bei“, habe Peters gesagt und betont: „Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.“ Jeder bekomme aber zumindest ein Schreiben, in dem AFP die Rechtslage erklärt und auffordert, den Diebstahl zu stoppen. AFP wolle ein Bewusstsein dafür schaffen, was das Urheberrecht ist und dass „unser Content einen Wert hat, der bezahlt werden muss“. Die Frankfurter Rundschau berichtet ebenfalls, dass AFP nicht die einzige Agentur sei, die nunmehr mobil mache. DR. DAMM & PARTNER raten zu Vorsicht bei der Abgabe etwaiger Unterlassungserklärungen. Sollte AFP tatsächlich den Missbrauch von „AFP Texten und Material“ fordern, so könnte dies erhebliche Folgen für den Unterlassungsschuldner haben, insbesondere, wenn die Entnahme des AFP-Textes danach – nicht erkennbar – bei einem Dritten (Nachrichtenportal) erfolgt und die Quelle, also AFP, nicht erkennbar ist.

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