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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Jena / Thüringer OLG, Urteil vom 09.05.2012, Az. 2 U 61/12
    § 11 S.2 UrhG, § 32 UrhG , § 32a UrhG

    Das OLG Jena (Thüringer OLG) hat entschieden, dass die Honorarbedingungen der Suhler Verlagsgesellschaft für freie Journalisten/Honorare jedenfalls teilweise rechtswidrig sind. Der Senat beanstandete insbesondere, dass die Abgeltungsklausel der Suhler Verlagsgesellschaft, nach welcher freie Journalisten alle Rechte an die Gesellschaft abtreten sollten, zu weitgehend sei. Da mit dem Honorar Drittverwertungsrechte und Anpassungen mit abgegolten sein sollten, liege ein Verzicht vor, welcher mit der ratio legis der §§ 11 S. 2, 32, 32a UrhG nicht zu vereinbaren sei. Das OLG Jena befindet sich mit dieser Entscheidung auf gleicher Linie mit dem OLG Hamburg (Urteil vom 01.06.2011, Az. 5 U 113/09, hier) und dem OLG München (Urteil vom 21.04.2011, Az. 6 U 4127/10, hier). Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.

  • veröffentlicht am 15. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Urteil vom 04.04.2012, Az. 2 U 864/11
    § 8 Abs. 1 AMG; § 3 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 HWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass es zulässig ist und die Spürbarkeitsschwelle nicht überschreitet, wenn ein Apotheker auf ein Rezept, welches 3 Medikamente umfasst, Bonuspunkte im Wert von insgesamt 3 Euro vergibt (1 Euro pro Medikament). Die Gewährung von einem Euro Rabatt auf ein Medikament ist als geringwertige Kleinigkeit grundsätzlich zulässig. Es könne daher keinen Unterschied machen, ob drei Rezepte mit jeweils einem Medikament oder ein Rezept mit drei Medikamenten eingelöst werde. Zitat:

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  • veröffentlicht am 11. Mai 2012

    OLG Thüringen, Urteil vom 21.03.2012, Az. 2 U 602/11
    § 307 Abs. 1 BGB

    Das Thüringer OLG hat entschieden, dass die in einer vorformulierten Unterlassungserklärung geforderte Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße unwirksam sein kann, wenn diese außergewöhnlich hoch ausfällt. Vorliegend hatte die Beklagte sich zur Unterlassung der Führung einer bestimmten Firmenbezeichnung verpflichtet und dafür die vom Kläger vorformulierte Erklärung unterzeichnet. Die darin vorgesehene Vertragsstrafe von 25.000 für jeden zukünftigen Verstoß erachtete das Gericht als zu hoch. Es handele sich bei der vorformulierten Erklärung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Klägers, welche eine unangemessene Benachteiligung der Beklagten zur Folge hat und daher unwirksam ist. Der Anspruch des Klägers war komplett zurückzuweisen, da die unwirksame Vertragsstrafenklausel nicht auf eine wirksame reduziert werden könne. Aus den Gründen:

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  • veröffentlicht am 30. November 2011

    OLG Thüringen, Urteil vom 01.09.2010, Az. 2 U 330/10
    § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass bei Ansprüchen aus wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverträgen auf Zahlung einer Vertragsstrafe das Landgericht zuständig ist, unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Vertragsstrafe. Dies werde durch den Normzweck des § 13 Abs. 1 S. 1 UWG begründet. Die gesetzgeberische Erwägung, die Amtsgerichte nicht mit vereinzelten Spezialfragen des UWG zu belasten, sei nur dann konsequent umgesetzt, wenn auch Vertragsstrafeansprüche, die ihre Grundlage in Verletzungen von Normen des UWG hätten, von den Landgerichten entschieden würden. Auch würde damit die Notwendigkeit entfallen, Vertragsstrafen in Höhe von 5.001,00 EUR in Unterlassungsverträge aufzunehmen, um einen landgerichtliche Zuständigkeit zu erreichen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Oktober 2011

    OLG Thüringen, Urteil vom 20.07.2011, Az. 2 U 211/11
    § 4 Nr. 11UWG, § 3 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG; § 4 Abs. 2 Nr. 1 MPG

    Das OLG Thüringen in Jena hat entschieden, dass die Bewerbung einer Massagematte mit bestimmten therapeutischen Wirkungen (Ganzkörperdurchblutung, Ganzkörperregeneration u.a.) unzulässig ist, wenn diese Wirkungen nicht nachgewiesen sind. Eine wissenschaftliche Absicherung müsse vom Werbenden belegt werden, wenn diese umstritten sei. Werbeaussagen seien im Übrigen auch dann irreführend, wenn sie übertrieben seien, wobei das Ausmaß der Übertreibung unklar bliebe. Eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis zu den behaupteten Wirkungen konnte der Antragsgegner nicht vorlegen.

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Jena, Beschluss vom 20.07.2011, Az. 2 W 320/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a UWG

    Das OLG Jena hat entschieden, dass die Angabe von nicht korrekten Rechtsvorschriften in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Belehrung ansonsten inhaltlich korrekt (hinsichtlich u.a. Beginn und Dauer des Widerrufsrechts) erfolgt. Zwar sei die Widerrufsbelehrung durch die Nennung der falschen Paragrafen nicht eindeutig, allerdings sei eine Absicht, wettbewerbswidrig zu handeln, ausgeschlossen, wenn der Händler die Widerrufsbelehrung sofort nach Hinweis korrigiere. Die Angabe der nicht korrekten Vorschriften sei lediglich auf Grund einer zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung geschehen, was dem Händler wegen der komplexen Gesetzesmaterie nicht vorgehalten werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. September 2011

    OLG Thüringen, Urteil vom 27.07.2011, Az. 2 U 303/11
    § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine in der Vergangenheit gegenüber einem Dritten abgegebene Unterlassungserklärung nicht die Wiederholungsgefahr bzw. die Notwendigkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem neuen Inhaber eines Unterlassungsanspruchs entfallen lässt, wenn der Dritte trotz Verstoßes keine Vertragsstrafe fordert. Dies lasse nach Auffassung des Gerichts begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der gegenüber dem Dritten abgegebenen Unterlassungserklärung aufkommen. Dafür spreche auch die räumliche Nähe zwischen dem Abgemahnten und dem Dritten und die Tatsache, dass der Dritte Vertragshändler einer Automarke ist, für die der Abgemahnte als Servicepartner auftritt. Zitat des Gerichts zur mangelnden Ernsthaftigkeit:

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  • veröffentlicht am 29. September 2011

    OLG Thüringen, Beschluss vom 20.07.2011, Az. 2 W 343/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 UWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung als nicht ernsthaft anzusehen ist, wenn der Unterlassungsschuldner die vorgegebene bezifferte Vertragsstrafe streicht („Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00“) und sich stattdessen nur zur Zahlung „einer Vertragsstrafe“ im Falle des Verstoßes verpflichtet. Dieses Versprechen einer völlig unbestimmten Vertragsstrafe sei nicht geeignet, den Schuldner von weiteren Verstößen abzuhalten, so dass die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt sei. Das Gericht hat in der Begründung dieser Entscheidung noch erläutert, wie eine wirksame Vertragsstrafenverpflichtung aussehen könne. Aus unserer Sicht wurde dabei jedoch eine weit verbreitete Formulierung des so genannten „Hamburger Brauchs“ nicht berücksichtigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Urteil vom 23.12.2010, Az. 9 W 517/10
    § 890 ZPO

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass der Betreiber einer mutmaßlichen Abo-Falle nicht gegen eine einstweilige Verfügung verstößt, derzufolge der Betreiber es zu unterlassen hat, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet „die entgeltliche Nutzung eines Routenplaners, wie nachfolgend [Grafik] anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben, wenn er in der Folge hinter dem Wort „Anmeldung“ ein Sternchen einfügt und in einem Informationskasten nunmehr anstatt der Überschrift ‚Informationen‘ nun die Überschrift ‚Vertragsinformationen‘ verwendet“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011, Az. 2 U 783/10
    §§
    3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr. 1008/2008

    Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Fluglinie wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Kunden unaufgefordert in einer Eingabemaske die Buchung einer bestimmten Versicherungsleistung als sog. Default-Einstellung ankreuzt. Die Möglichkeit des Fluggastes, die jeweilige Versicherungsleistung wegklicken zu können, reichte dem Senat nicht aus, von einem Wettbewerbsverstoß abzusehen. Zitat: (mehr …)

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