IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 08.05.2012, Az. VI ZR 273/11
    § 14 Abs. 1 S. 1 RVG, VV Nr. 2300 RVG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Bestimmung der Höhe einer Geschäftsgebühr auch der Ansatz in Höhe einer 1,5-fachen Gebühr bei durchschnittlichen Angelegenheiten zulässig ist. Dies liege noch innerhalb der Toleranzgrenze, die von jedem Rechtsanwalt bei der Berechnung seiner Gebühren zu beachten sei. Es sei gerade nicht Aufgabe der Gerichte, jede geringfügige, vom Mittelwert der 1,3-fachen Gebühr abweichende Berechnung umfangreich zu überprüfen. Die 1,5-fache Geschäftsgebühr sei dann auch vom erstattungspflichtigen Gegner in voller Höhe zu erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

I