IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. November 2014

    OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014, Az. 5 RVs 87/14
    § 106 UrhG, 108 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 126 Abs. 3 UrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke („Raubkopieren“) auf die Feststellung des konkret geschützten Werkes (z.B. Titel, Interpret, ggf. Album bei einer Tonaufnahme) sowie des dazugehörigen Rechteinhabers gestützt werden muss. Die pauschale Feststellung, dass „Raubkopien“ hergestellt wurden, reiche nicht aus. Diese Feststellungen könnten vorliegend jedoch wohl von der Vorinstanz nachgeholt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 02.10.2008, Az. I ZR 6/06
    § 97 UrhG

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr als Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten – in vorliegendem Fall an einem Musikwerk, dass in einem TV-Werbespot verwendet wurde – auf frühere Vereinbarungen der Parteien über die Gewährung von Nutzungsrechten zurückgegriffen werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die frühere Vereinbarung auch dem objektiven Wert der eingeräumten Nutzungsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der objektive Wert an Hand branchenüblicher Vergütungssätze und Tarife zu ermitteln.

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