OLG Karlsruhe: Mediziner dürfen in Ärzteverzeichnissen nicht als “Top-Experten” bezeichnet werden
Freitag, 1. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtOLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 18/11
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in Ärzteverzeichnissen die Bezeichung der dort aufgeführten Mediziner als “Top-Experten” oder “Spitzenmediziner” u.ä. nicht zulässig ist. Der Herausgeber des streitgegenständlichen Ärzteverzeichnisses erwecke damit bei den angesprochenen Patienten den Eindruck, dass nach aufwendiger Recherche die in ihrem Fachgebiet führenden Ärzte präsentiert würden. Dies konnte jedoch im Verfahren nicht belegt werden, zumal bereits die Kriterien zur Einstufung als “Spitzenmediziner” unklar seien. Darüber hinaus würden die aufgeführten Ärzte für den Eintrag bezahlen, so dass es sich nicht um unabhängige Berichterstattung handele, sondern der Sache nach um eine Werbeplattform für Ärzte.


