IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Juli 2015

    OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 173/14
    § 339 S. 2 BGB; § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung eines Goldankäufers mit „Goldankauf zu Top Preisen“ keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung darstellt und daher zulässig ist. Durch die Formulierung werde lediglich ausgedrückt, dass es sich um ein günstiges, d.h. überdurchschnittlich gutes Angebot handele. Es liege auch kein kerngleicher Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung wegen einer Werbung mit „Höchstpreisen“ vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 22.09.2010, Az. I-13 O 94/10
    §§ 4 Nr. 10, 5 Abs. 1 Nr. 2, 8, 12 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass die Werbeaussage eines Onlineshops, dass Artikel „zu günstigsten Top-Preisen“ angeboten werden, nicht wettbewerbswidrig ist. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich bei der Werbeaussage lediglich um eine substanzlose Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt. Begründet wurde dies damit, dass nicht der bestimmte Artikel „die“ verwendet worden sei und die Kombination aus „günstigste“ und „Top“ eine reklamehafte Anpreisung ohne Tatsachengehalt darstelle. Es solle lediglich zum Ausdrück gebracht werden, dass die Beklagte zu der Gruppe der günstigeren Anbieter gehöre, nicht, dass sie die Günstigste sei.

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