IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2013

    AG München, Urteil vom 15.03.2013, Az. 111 C 13236/12
    § 97 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass die Angabe des Hashwerts einer Torrent-Datei im Filesharing-Prozess kein ausreichender Beweis für das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung ist. Dass die Torrent-Datei auf dem Rechner des Beklagten vorhanden gewesen sei, bedeute nicht zwangsläufig eine Verletzung eines geschützten Werkes. Eine Torrent-Datei enthalte nur eine weitere Datei mit dem hier streitgegenständlichen Film in der Weise, dass die Torrent-Datei lediglich den Internetstandort eines Zieldownloads angibt. Darin liege jedoch noch kein öffentliches Zugänglichmachen eines geschützten Werkes. Den Nachweis, dass auch eine Datei mit dem Hashwert des streitgegenständlichen Films – der sich von dem Wert der Torrent-Datei unterscheide – von dem Beklagten verbreitet worden sei, habe die Klägerin nicht führen können.

I