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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. August 2009

    In dem Artikel „Illegale Downloads – Auf den Pfaden der Raubkopie“ gewährt die FAZ einen oberflächlichen Einblick in die Welt der Hardcore-Kopierer von urheberrechtlich geschütztem Material, dass in einigen Fällen vor dem „Hack“ nicht einmal veröffentlicht worden ist. Der Artikel berichtet von „Release Groups“, welche sich um die Beschaffung unveröffentlichen Materials bemühen, dem „Supplier“ – einer Person, welche Zugriff auf das gewünschte Material hat und dieses unter Erhalt von Bestechungsgeldern herausgibt – und der Kunst des Muxens, also der Ausstattung eines raubkopierten Fimls mit einem besseren Audiokanal durch einen Tontechniker. Die Ironie des Schicksals: In dem Wettbewerb der Gruppen um das beste und schnellste „Major-Release“, finden sich Bootlegger ein, welche sich die Arbeit der Gruppen zueigen machen, indem sie die von anderen Gruppen geknackten Dateien mit ihrem Namen versehen. Um dies zu verhindern, werden die gehackten Dateien verschlüsselt (!), was sich dann im Ergebnis als wirkungslos erweist (JavaScript-Link: FAZ).

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