IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. April 2009

    Die von der Internethandelsplattform Tradoria veröffentlichten Zahlen belegen, dass schon im zweiten Jahr nach Gründung ein bemerkenswertes Wachstum zu vermelden ist. Dabei dreht sich alles um die 1-Millionen-Marke: Es wurde zwischenzeitlich das 1millionste Produkt online gestellt, der Monatsumsatz erreichte 1 Million EUR und es werden monatlich über 1 Million Besucher verzeichnet. Für diese Entwicklung wollen sich die Tradoria-Händler bei Ihren Kunden mit Gutscheinen bedanken. Es bleibt abzuwarten, ob im Interesse der dort tätigen Händler als auch der davon profitierenden Kunden dieser Aufwärtstrend weitergeführt werden kann.

  • veröffentlicht am 30. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIn einer aktuellen Meldung weist Axel Gronen über einen, soweit zutreffend, bemerkenswerten Vorgang bei Tradoria hin. Er berichtet: „Bei Tradoria darf man den Bewertungen nicht trauen: Dort kann man sie ganz einfach fälschen und sich z.B. als Verkäufer selbst bewerten.“ und weiter: „Bei Tradoria herrschen aus Händlersicht paradiesische Zustände: Dort kann man sich als Händler problemlos selbst bewerten und loben. Damit sind aber alle Tradoria-Bewertungen für Käufer wertlos.“ (JavaScript-Link: Gronen). Es bleibt abzuwarten, wie Tradoria auf diesen Vorwurf reagiert. eBay hatte in der Vergangenheit mit dem eigenen Bewertungssystem zu kämpfen (Link: negative Bewertungen), scheint dieses Problem aber durch eine nachträgliche Änderung der Bewertungspolitik abgestellt zu haben. Tradoria sollte zu einer derartigen Reform ebenfalls in der Lage sein.

  • veröffentlicht am 19. März 2009

    LG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2009, Az. 1 O 99/09
    §§ 3, 4 UWG, 823, 1004 BGB

    Das LG Bamberg hat es dem Vernehmen nach in einer von den Betreibern der Verkaufsplattform Yatego erwirkten einstweiligen Verfügung der Verkaufsplattform Tradoria „unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000,–, ersatzweise … untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Kunden von Yatego wahrheitswidrig zu behaupten: * es gäbe eine Kooperation bzw. Partnerschaft zwischen Yatego und Tradoria; * Tradoria habe von Yatego Kundendaten zur Verfügung gestellt bekommen.„. Tradoria empfindet dies nur bedingt als Kompliment und will Widerspruch einlegen (Gegendarstellung). Was ist los, liebe Freunde der alternativen Verkaufskultur: Kaum hat man sich unterhalb von eBay und Amazon halbwegs einen Namen gemacht, geht schon das Hauen und Stechen untereinander los? Ein gepflegter Gipfelsturm sieht anders aus.

  • veröffentlicht am 26. Februar 2009

    Seit Wochen schon soll gegen die Internethandelsplattform Tradoria in Internetforen und Weblogs eine Hetzkampagne laufen, wie auf shopanbieter.de berichtet wird (shopanbieter.de). In Foren wird von mindestens einer Person, die sich als Tradoria-Händler ausgibt, die Meldunge (Variante 1) gestreut, sie sei wegen der wettbewerbswidrigen AGB der Plattform abgemahnt worden und hätte von Tradoria, welches die AGB gestellt hätte, keine rechtliche oder finanzielle Hilfe bekommen. Stattdessen wäre man von Tradoria ausgeschlossen worden! Variante 2 sähe wie folgt aus: (mehr …)

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