IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn einer aktuellen Presseitteilung warnt die GEMA vor sog. „Scareware“ / einem Trojaner, mit dem Computer infiziert werden und für angebliche Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken eine „Mahngebühr“ in Höhe von 50,00 EUR, zahlbar per uKash, verlangt wird. Dabei werden illegal Logo und Layout der Verwertungsgesellschaft eingesetzt, um die PC-Nutzer einzuschüchtern. Die Schadsoftware wird ohne Wissen des Nutzers beim Internetsurfen auf dem jeweiligen PC des Nutzers installiert, öffnet nach der Installation ein bildschirmfüllendes Fenster und blockiert die weitere PC-Nutzung mit folgender Meldung –  Zitat aus der Pressemitteilung der GEMA vom 04.11.2011 -: „„Auf Ihrem Computer wurden illegal heruntergeladene Musikstücke („Raubkopien“) gefunden.“ Weiter heißt es im Text der Scareware [Die Rechtschreibfehler sind Teil des Orginaltextes]: „Um die Sperre aufzuheben und weiteren Strafrechtlichen konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sind Sie verpflichtet eine Mahngebühr in Höhe von € 50,- zu bezahlen.Was wir davon halten? Nehmen Sie die Zahlung mal nicht vor. Es handelt sich um das gleiche Strickmuster wie bei den gefälschten Filesharing-Abmahnungen, welche angeblich von der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte stammen sollten (hier).

  • veröffentlicht am 11. März 2011

    Das Amtsgericht Duisburg hat in einer Pressemitteilung vom 10.03.2011 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen zwei junge Männer aus Duisburg und Wesel Anklage beim Amtsgericht Duisburg – Jugendschöffengericht – erhoben hat. Zitat: „Den beiden jetzt 18 und 23 Jahre alten Angeschuldigten werden insgesamt 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sowie 98 Fälle des Ausspähens von Daten zur Last gelegt. Sie sollen sich im Zeitraum 2009 bis 2010 unter Nutzung von Schadsoftware (Trojanern) unbefugt Zugang zu fremden Computern bzw. E-Mail- und Datenaccounts im Umfeld der Musikindustrie verschafft und Musikdateien, insbesondere unveröffentlichte Songs bekannter Interpreten, ausgespäht und unveröffentlichte Lieder zum Verkauf bzw. zum Download angeboten haben. Zum Kauf angeboten wurden u.a. Songs von Künstlern wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha. Die Staatsanwaltschaft geht von nachgewiesenen Veräußerungserlösen von mehr als 15.000 EUR aus. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. April 2010

    Dass (echte) Rechtsanwälte in der Vergangenheit in hoher Zahl Filesharer kostenpflichtig abgemahnt haben, ist bekannt. Gleichermaßen bekannt ist, dass Trittbrettfahrer sich als Rechtsanwälte ausgegeben haben, ohne als solche zugelassen zu sein. Wer glaubt, dass das alles nicht noch zu überbieten sei, der irrt: Jetzt mahnt Sie nämlich Ihr eigener PC ab. Wie das geht? (mehr …)

I