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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 69/14
    § 51 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass ein TV-Sender Exklusivinterviews eines anderen, konkurrierenden TV-Senders aus dessen Fernsehsendungen eigenmächtig übernehmen darf, wenn es sich dabei um ein Zitat gemäß § 51 UrhG handelt.  Für das Eingreifen dieser Schutzschranke sei es nicht erforderlich, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetze. Vielmehr reiche es aus, dass das fremde Werk als Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheine. Dies wiederum sei im Streitfall zu bejahen, weil die Sendungen der Beklagten die Selbstinszenierung von Liliana M. in den Medien zum Gegenstand hatten und die übernommenen Interviewausschnitte hierfür als Beleg verwendet worden seien. Zur Pressemitteilung Nr. 206/2015 des BGH gelangen Sie hier.

  • veröffentlicht am 12. März 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14
    § 15 Abs. 2 UrhG, § 22 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine öffentliche Wahrnehmbarmachung von Fernsehsendungen gemäß § 15 Abs. 3 UrhG in einer Gaststätte nicht gegeben ist, wenn die Sendung nur für Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde zugänglich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. August 2013

    LG Köln, Urteil vom 31.07.2013, Az. 28 O 128/08
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Erwerb von Nutzungsrechten für einen Jingle im TV nicht gleichzeitig eine Nutzung des Jingles im Internet mit umfasst. Für letztere Nutzung müsse Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie entrichtet werden. Allerdings handele es sich um eine Annexnutzung des streitgegenständlichen Jingles, da der Verbreitungsgrad der Internetwerbung auf den streitgegenständlichen Websites im Verhältnis zur TV-Werbung geringer sei. Ein Aufschlag zur vereinbarten Gebühr für die TV-Nutzung sei daher Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2013

    LG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 28 O 403/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Fernsehsender nicht dahingehend identifizierend über einen Schauspieler berichten darf, dass dieser sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einem (routinemäßigen) Drogentest habe unterziehen müssen. Der Drogentest war negativ ausgefallen. Es fehle, so die Kammer, an einem Mindestbestand objektiver Beweistatsachen. Der Schauspieler habe sich diese Form von Berichterstattung auch nicht selbst zuzuschreiben, da er sich nicht falsch verhalten habe. Selbst die Behauptung, gerötete Augen hätten vorgelegen, hätte keinen zwingenden Rückschluss auf Drogenkonsum ergeben. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2012

    BayVGH, Urteil vom 11.09.2012, Az. 7 CS 12.1423
    § 51b Abs. 2 RStV, Art. 10 Abs. 1 S. 3 BayMG

    Der BAyVGH hat entschieden, dass einem in Iran ansässigen TV-Sender per Sofortvollzug einer Anordnung untersagt werden kann, eine in Bayern befindliche Satelliten-Bodenstation für die Aufwärtsstrecke zur Verbreitung des Fernsehprogramms (hier: „Press TV“) zu nutzen. Im vorliegenden Fall hatte die britische Medienaufsicht Ofcom im Januar 2012 die von ihr erteilte Sendegenehmigung für die in London ansässige Tochtergesellschaft des TV-Senders widerrufen, da die redaktionelle Kontrolle über das Programm nicht bei der britischen Lizenznehmerin liege, sondern bei Press TV International in Teheran. In der Folgezeit wurde das Programm über Satellit unter Inanspruchnahme von Dienstleistungen des deutschen Dienstleisters weiter gesendet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2010, Az. I-20 U 188/09
    §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 BGB
    ; § 201 StGB; Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Düsseldorf hat eine Entscheidung des LG Düsseldorf aufgehoben und entschieden, dass ein TV-Sender, der in den Praxisräumen des Klägers heimlich Bild- und Tonaufnahmen angefertigt hat, nicht dazu verpflichtet werden darf, auch kerngleiche Verletzungshandlungen – wenn eine völlig identische Wiederholung tatsächlich unmöglich ist – zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof habe für die Frage der Veröffentlichung von Bildern entschieden, dass selbst die erneute Veröffentlichung eines Bildes nicht verboten werden könne, weil sich die Veröffentlichung stets in einem anderen Kontext auch ohne Einwilligung des Abgebildeten als zulässig erweisen könne und dass dies erst recht für solche Bilder gelte, die zum Zeitpunkt des Verbots noch gar nicht gefertigt seien und bei denen insbesondere der Kontext, in dem sie veröffentlicht würden, nicht bekannt sei. Auch sei die einstweilige Verfügung auf Grund der verkürzten Verteidigungsmittel der falsche Weg, um eine solche Rechtsfrage zu entscheiden; der Kläger habe keinerlei Ausführungen zu der erforderlichen Dringlichkeit seines Anliegens gemacht und dies ergebe sich auch nicht ohne Weiteres aus den Umständen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 07.12.2006, Az. C-306/05
    Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass die Verbreitung eines Fernsehsignals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernsehapparate, die ein Hotel für seine Gäste vornimmt, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft darstellt und der Einwilligung des Urhebers bzw. der Verwertungsgesellschaft bedarf.  Dass Hotelzimmer grundsätzlich einen privaten Charakter haben, stand dieser Wertung ausdrücklich nicht entgegen.

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Die Parfümeriekette Douglas startet nach Mitteilung von W&V ein eigenes Teleshopping-Format. Unter dem Namen „Douglas TV“ würden ab Ende August 2009 Sortimente aus den Bereichen Pflege, Make-Up, Düfte, Hair, Accessoires & Schmuck im Rahmen von selbstproduzierten TV-Sendungen angeboten. Die Ausstrahlung soll dem Vernehmen nach über den TV-Sender „Der Schmuckkanal“ erfolgen, der per Satellit über „Astra1H“ empfangen werden könne und derzeit eine technische Reichweite von rund zehn Millionen Haushalten erziele. Die Sendezeit beträgt laut Kosmetikunternehmen zunächst fünf Stunden pro Tag (JavaScript-Link: W&V).

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 308 O 660/08
    §
    15 Abs. 2, § 20, § 20 b, § 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Spiegelung des frei empfänglichen Programms von Fernsehsendern durch die zeitgleiche Ausstrahlung eines Dritten im Internet entweder eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG oder aber eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG darstelle. Zugleich wiesen die Hanseatischen Richter aber auch darauf hin, dass es sich auf Grund systematischer und historischer, d.h. am des Willen des Gesetzgebers orientierter Erwägungen nicht um eine Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b UrhG handele. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juni 2009

    BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 216/06
    § 87 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass der Anbieter eines sog. „internetbasierten“ Videorecorders (hier: Shift.tv) gegen geltendes Urheberrecht verstößt (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Die Klägerin strahlte das Fernsehprogramm „RTL“ aus. Die Beklagte bot auf ihrer Internetseite unter der Bezeichnung „Shift.TV“ einen „internetbasierten Persönlichen Videorecorder“ zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen an. Sie empfing über Satelliten-Antennen die Programme mehrerer Fernsehsender, darunter das Programm der Klägerin. Kunden der Beklagten konnten aus diesen Programmen Sendungen auswählen. Diese wurden dann auf einem „Persönlichen Videorecorder“ gespeichert. Dabei handelte es sich um einen Speicherplatz auf dem Server der Beklagten, der ausschließlich dem jeweiligen Kunden zugewiesen war. Der Kunde konnte die auf seinem „Persönlichen Videorecorder“ aufgezeichneten Sendungen über das Internet von jedem Ort aus und zu jeder Zeit beliebig oft ansehen. (mehr …)

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