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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. November 2015

    OVG NRW, Beschluss vom 08.12.2014, Az. 13 A 1504/14
    § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 LFGB

    Das OVG NRW hat entschieden, dass grundsätzlich die für Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde auf Feststellung klagen kann, dass ein Lebensmittelhersteller eine irreführende Etikettierung verwendet hat (hier: „Bourbon-Vanille“ in Speiseeis). Habe der Hersteller jedoch die Etikettierung schon vor geraumer Zeit korrigiert (hier: 19 Monate vor Klageerhebung), sei eine Klage unzulässig, soweit nicht ein besonderes Interesse an der Feststellung des vergangenen Rechtsverhältnisses dargelegt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 27. März 2015

    BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az. I ZR 240/12
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 MarkenG; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a Gemeinschaftsmarkenverordnung

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetmarktplatzes wie z.B. eBay für Anzeigen haftet, die er für von Dritten eingestellte Angebote schaltet, wenn diese Angebote Markenrechte verletzen. Der Betreiber übernehme durch die Schaltung der Anzeigen eine aktive Rolle, die zu weitergehenden Prüfungspflichten führe. Für das Einstellen der markenverletzenden Angebote selbst, welches durch Dritte in einem automatisierten Verfahren erfolge, sei nämlich keine Haftung anzunehmen, da hier die Privilegierung des Diensteanbieters greife. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Mai 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 11.03.2014, Az. VI ZB 45/13
    § 85 Abs. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem versehentlich nicht mehr fristgerechten, jedoch zur Fristwahrung abgesandten Schriftsatz der Rechtsanwalt nicht für das fahrlässige Fehlverhalten seiner Rechtsanwaltsfachangestellten haftet, wenn diese über eine Berufserfahrung von mehreren Jahren verfügt und in ihrer 6-monatigen Kanzleimitarbeit kein Fehlverhalten gezeigt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, Az. 57 C 3144/13
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei Schadensersatz-Klagen wegen Filesharings aus Sicht des Anschlussinhabers ausreichend ist, eine Mitnutzung durch weitere Personen darzulegen, um die eigene Haftung als Täter zu widerlegen. Die Beweislast, dass trotzdem der Anschlussinhaber selbst Täter einer Urheberrechtsverletzung sei, liege dann bei der Klägerin. Eine Haftung als Störer komme ebenfalls dann nicht in Betracht, wenn volljährige Mitnutzer des Anschlusses vorhanden seien, da diesen gegenüber keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflichten bestehen. Fazit: Für Abgemahnte, die in Düsseldorf verklagt werden, ist es jedenfalls von Vorteil, wenn sie ihren Internetanschluss nicht allein nutzen. Auf Grund der Änderung des Urhebergesetzes dürfte diese Rechtsprechung zunächst den im Einzugsbereich des AG Düsseldorf Ansässigen zu Gute kommen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass andere Gerichte sich dieser Argumentation zukünftig anschließen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.10.2013, Az. 11 W 39/13
    § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Admin-C eines Internetdienstes nicht zur anlasslosen Überwachung seines Angebots auf Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist. Dies gelte auch, wenn der angebotene Dienst eine besondere Gefahrengeneigtheit für Urheberrechtsverletzungen aufweise. Erst nach Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung habe er diese zu beseitigen und Vorsorge zu treffen, dass weitere gleichartige Rechtsverletzungen nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber einer Handelsplattform, auf welcher gewerbliche Händler Angebote einstellen können, selbst für fehlende Impressumsangaben haftet, wenn er der durch die Bereitstellung einer Plattform für gewerbliche Angebote geschaffenen Gefahr von Verstößen gegen die Impressumspflicht nicht entgegenwirke. Dies könne z.B. in der Weise geschehen, dass für die Erstellung eines Angebots Felder zur Verfügung gestellt würden, die die genaue Bezeichnung der gesetzmäßigen Firmierung sowie die streitgegenständlichen Angaben zum Handelsregister im Einzelnen abfragten und im Falle des Freibleibens eine mit einer Belehrung über die Impressumspflicht versehene Aufforderung zur Überprüfung erscheine. Auch denkbar wäre die Überprüfung jedes Angebots durch den Betreiber. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Juni 2013

    BGH, Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13
    § 44 BDSG, § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG

    Der BGH hat entschieden, dass derjenige, der Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, sich grundsätzlich strafbar macht. Zur Pressemitteilung Nr. 096/2013 vom 04.06.2013 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
    § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aurich, Urteil vom 27.11.2009, Az. 2 O 979/08
    § 280 Abs. 1 BGB, § 254 Abs. 1 BGB; § 10 TMG

    Das LG Aurich hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals gegenüber Kunden von dort tätigen Anbietern grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn ein Anbieter sich betrügerisch verhält. Hatte der Betreiber davon keine Kenntnis, bestehe im Verhältnis zum Kunden des Anbieters keine vertragliche Nebenpflicht, ihn aufzuklären bzw. bei unterlassener Aufklärung Schadensersatz zu leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. August 2012

    BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. III ZR 71/12
    § 45i Abs. 4 S. 1 TKG; § 241 Abs. 2 BGB; § 254 Abs. 1 BGB Dc

    Der BGH hat entschieden, dass sowohl den Anschlussinhaber eines Internetanschlusses als auch den Anbieter bestimmte Pflichten treffen, um Kostenexplosionen zu Ungunsten des Kunden zu vermeiden. Vorliegend war ein nutzungsabhängiger Internettarif vereinbart worden (Pauschale inkl. 40 Stunden Nutzung/Monat, weitere Nutzung verursacht zusätzliche Kosten). Zunächst hatte der Kläger immer nur die vereinbarte Pauschale zahlen müssen, bis plötzlich sein Internetanschluss dauerhaft aktiv war und ca. ein halbes Jahr lang jeden Monat Rechnungsbeträge, die 15- bis 30-fach über der Pauschale lagen, eingezogen wurden. Der BGH erklärte hierzu: Einerseits muss der Anschlussinhaber alle geeigneten und ihm zumutbaren Maßnahmen treffen, um einen Missbrauch seines Anschlusses auszuschließen. Andererseits sei der Anbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten verpflichtet, den Kunden auf die drohende Kostenexplosion hinzuweisen und ggf. den Anschluss kurzfristig zu sperren. Der Kunde sei jedoch gehalten, nach Erhalt einer massiv erhöhten Rechnung tätig zu werden, um weitere solche Vorfälle zu vermeiden. Geschehe dies nicht und der Kunde zahle über ein halbes Jahr lang die erhöhten Rechnungen, trete der Verstoß des Anbieters gegen seine Warnpflichten zurück. Zum Volltext der Entscheidung:

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