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Artikel-Schlagworte: „Überwachung“

OLG Frankfurt a.M.: Filesharing - Keine Überwachungspflicht für Ehepartner

Dienstag, 16. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Aurich: Zur Schadensersatzpflicht des Betreibers eines Internetportals wegen nicht erfolgter Überwachung von Anbietern

Freitag, 15. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aurich, Urteil vom 27.11.2009, Az. 2 O 979/08
§ 280 Abs. 1 BGB, § 254 Abs. 1 BGB; § 10 TMG

Das LG Aurich hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals gegenüber Kunden von dort tätigen Anbietern grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn ein Anbieter sich betrügerisch verhält. Hatte der Betreiber davon keine Kenntnis, bestehe im Verhältnis zum Kunden des Anbieters keine vertragliche Nebenpflicht, ihn aufzuklären bzw. bei unterlassener Aufklärung Schadensersatz zu leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Zu den Pflichten des Telekommunikationsanbieters und des Anschlussinhabers zur Vermeidung ungewollt hoher Kosten

Mittwoch, 8. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. III ZR 71/12
§ 45i Abs. 4 S. 1 TKG; § 241 Abs. 2 BGB; § 254 Abs. 1 BGB Dc

Der BGH hat entschieden, dass sowohl den Anschlussinhaber eines Internetanschlusses als auch den Anbieter bestimmte Pflichten treffen, um Kostenexplosionen zu Ungunsten des Kunden zu vermeiden. Vorliegend war ein nutzungsabhängiger Internettarif vereinbart worden (Pauschale inkl. 40 Stunden Nutzung/Monat, weitere Nutzung verursacht zusätzliche Kosten). Zunächst hatte der Kläger immer nur die vereinbarte Pauschale zahlen müssen, bis plötzlich sein Internetanschluss dauerhaft aktiv war und ca. ein halbes Jahr lang jeden Monat Rechnungsbeträge, die 15- bis 30-fach über der Pauschale lagen, eingezogen wurden. Der BGH erklärte hierzu: Einerseits muss der Anschlussinhaber alle geeigneten und ihm zumutbaren Maßnahmen treffen, um einen Missbrauch seines Anschlusses auszuschließen. Andererseits sei der Anbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten verpflichtet, den Kunden auf die drohende Kostenexplosion hinzuweisen und ggf. den Anschluss kurzfristig zu sperren. Der Kunde sei jedoch gehalten, nach Erhalt einer massiv erhöhten Rechnung tätig zu werden, um weitere solche Vorfälle zu vermeiden. Geschehe dies nicht und der Kunde zahle über ein halbes Jahr lang die erhöhten Rechnungen, trete der Verstoß des Anbieters gegen seine Warnpflichten zurück. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Versendet der Rechtsanwalt ein fristgebundenes Fax, muss er den Sendebericht und die verwandte Fax-Nummer nach Versendung überprüfen

Donnerstag, 2. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 12.06.2012, Az. VI ZB 54/11
§ 233 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen an eine Notfrist gebundenen Schriftsatz per Fax versendet, den Sendebericht darauf hin überprüfen muss, ob die Sendung erfolgreich ist. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsanwalts- und Notargehilfin die Einlegung der Berufung vorab per Fax übersenden wollen, aber übersehen, dass ausweislich der Sendebestätigung das Fax nicht gesendet worden war. Sie hatte  dennoch das Fax in die Akte geheftet, die Sendebestätigung in den Aktenschrank einsortiert und die Frist im Fristenkalender gelöscht. Interessant an der Entscheidung ist unseres Erachtens, dass der VI. Senat eine Verpflichtung des Rechtsanwalts sieht, dass “bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und dieser auf die Richtigkeit der verwendeten Empfänger-Nummer überprüft wird, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bereits bei der Ermittlung der Fax-Nummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können. (more…)

LAG Hamm: Arbeitgeber darf Daten auf dem PC eines Angestellten gegen diesen verwenden, wenn er dem Angestellten vorher nur eine “eingeschränkte Vertraulichkeit” für dessen PC-Daten zugesichert hat

Mittwoch, 1. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012, Az. 14 Sa 1711/10
§ 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG, § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVG

Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, in einem Gerichtsverfahren zurückgreifen darf, um den Vorwurf zu beweisen, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen. Hierbei handele es sich nicht um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, zu dem der Betriebsrat vorher angehört werden müsse. Aus einer gegebenenfalls gegen § 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG und § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVG verstoßenden Erlangung der auf einem Arbeitsplatzrechner vorgefundenen abgespeicherten Chatprotokolle folge kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern lediglich eine gelegentliche private Nutzung elektronischer Ressourcen gestattet und zugleich darauf hingeweisen habe, dass bei einer Abwicklung persönlicher Angelegenheiten auf elektronischen Geräten und über das Netzwerk der Mitarbeiter keine Vertraulichkeit erwarten und der Arbeitgeber die Nutzung überwachen und bei gegebener Notwendigkeit die Daten einsehen könne, die der Mitarbeiter anlegt oder mit anderen austauscht. Ein Arbeitnehmer müsse, wenn er illegale Aktivitäten gegen seinen Arbeitgeber entwickele, bei einer derart eingeschränkten Vertraulichkeit der Privatnutzung damit rechnen, dass Spuren, die er durch die Nutzung von elektronischen Ressourcen des Arbeitgebers hinterlasse, in einem Prozess gegen ihn verwendet würden.

OLG Hamburg: Rapidshare haftet eingeschränkt für Filesharing-Urheberrechtsverstöße seiner Kunden / Pressemitteilung von Rapidshare

Freitag, 16. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az. 5 U 87/09 - nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG

Das OLG Hamburg hat in einem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Online-Speicher-Unternehmen Rapidshare AG entschieden, dass derjenige, der “Dritten ohne Zustimmung des Urhebers dessen Werk über einen Online-Speicher-Link im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt, … das Recht des Urhebers [verletzt], über die öffentliche Wiedergabe seines Werkes zu entscheiden. Als Störer kann auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, welcher den entsprechenden Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt. Dies jedenfalls dann, wenn sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht. Vgl. zur Rechtsprechung zu Rapidshare auch unsere frühere Berichterstattung, insbesondere zu der abweichenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (hier). Zur Pressemitteilung im Übrigen: (more…)

OLG München: Filesharing - Ermittlung von IP-Adressen ist verfassungsgemäß

Montag, 8. August 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Beschluss vom 04.07.2011, Az. 6 W 496/11
§ 101 Abs. 9 UrhG

Das OLG München hat entschieden, dass die Ermittlung von IP-Adressen durch eigens beauftragte Firmen zum Zwecke der späteren Auskunft über den Anschlussinhaber gemäß § 101 Abs. 9 UrhG nicht rechtswidrig ist. Die sog. Vorratsdatenspeicherung sei hier nicht berührt. Die rechtlichen Interessen der Anschlussinhaber seien ausreichend dadurch geschützt, dass die Gestattung zur Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 2 UrhG dem Richtervorbehalt unterliege. Darüber hinaus sei gerade mit der Ermittlung der IP-Adressen als solche noch kein Eingriff in die Rechte deren Inhaber verbunden, da die IP-Adressen noch gar keinen Aufschluss über die Identität des jeweiligen Nutzers geben würden. Dieser sei erst durch die Zusammenführung mit weiteren Angaben ermittelbar. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

VG Hannover: Videoüberwachung in der Innenstadt ist rechtswidrig

Mittwoch, 20. Juli 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

VG Hannover, Entscheidung vom 14.07.2011, Az. 10 A 5452/10
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)

Das VG Hannover berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über eine Entscheidung, in der die öffentliche Videoüberwachung in der Innenstadt als rechtswidrig rechtswidrig erklärt wird. Dem Argument des Klägers, dass die Beobachtung nicht offen erfolge, folgte das Gericht. Die allgemeine Aufklärung, dass solche Kameras existieren und die Möglichkeit, sich im Internet über deren Standorte und Aktivität zu informieren, sei nicht ausreichend. Es müsse vielmehr im betroffenen öffentlichen Raum selbst erkennbar sein, ob eine Beobachtung stattfinde. Dies sei beispielsweise bei in großer Höhe an Hochhäusern installierten Kameras nicht der Fall. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

AG Saarbrücken: Eine Videoüberwachungsanlage im Hauseingangsbereich kann zur Gefahrenabwehr zulässig sein

Montag, 6. Juni 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2011, Az. 36 C 155/10
§§ 823, 1004 BGB; Artikel 1; 2; 14 GG; § 6 BDSG

Das AG Saarbrücken hat entschieden, dass die Installation einer Überwachungskamera im Hauseingangsbereich auf Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte eines mitbetroffenen Eigentümers eingreift, wenn damit erhebliche, in der Vergangenheit bereits eingetretene Straftaten, wie etwa Vandalismus, für die Zukunft verhindert werden sollen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

EuGH: Staatliche Aufsicht über Datenschutzbehörden in Deutschland ist europarechtswidrig

Samstag, 19. Februar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 09.03.2010, Az. C-518/ 07
Art. 28 Abs. 1 EU-RL 95/46

Der EuGH hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 verstoßen hat, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben “in völliger Unabhängigkeit” wahrnehmen, falsch umgesetzt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Landshut: Bundestrojaner darf nicht alle 30 Sekunden Screenshots vom PC-Bildschirm versenden / Verstoß gegen § 100 a StPO

Donnerstag, 3. Februar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Landshut, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 4 Qs 346/10
§ 100 a StPO

Das LG Landshut hat aktuell entschieden, dass zwar sämtliche Telekommunikationsvorgänge eines Beschuldigten unter den Voraussetzungen des § 100 a StPO überwacht werden dürfen, hiervon aber nicht die automatische Anfertigung von Screenshots im zeitlichen Abstand von 30 Sekunden von der Bildschirmoberfläche erfasst sind, während der Internet-Browser aktiv geschaltet ist. Nach Auffassung der Kammer bestehe für das Kopieren und Speichern der grafischen Bildschirminhalte, also der Fertigung von Screenshots, keine Rechtsgrundlage, weil zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen noch kein Telekommunikationsvorgang stattfinde. Es könnte “nicht außer Acht gelassen werden, dass - anders als bei der Internettelefonie - die E-Mail zum Zeitpunkt ihrer Ablichtung” mittels “Screenshot” noch nicht unmittelbar vor ihrer Versendung steht, insbesondere auch wieder geändert oder gelöscht werden könnte. Zwar muss der Beschuldigte, um eine E-Mail verfassen zu können, eine Verbindung zu einem Server aufbauen, der ihm die erforderliche Maske zur Verfügung stellt. Der Vorgang des Schreibens der E-Mail findet dann aber ohne Datenaustausch statt, da die einzelnen Buchstaben nicht sofort an den Server weiter übertragen werden. Die E-Mail wird erst dann zum Server und damit in die Außenwelt transportiert, wenn der Beschuldigte den “Versenden-Button” betätigt. Hält man sich diese technischen Vorgänge vor Augen, kann nach Auffassung der Kammer - auch im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit der Online-Durchsuchung (NJW 2008, 822) - beim Schreiben einer E-Mail noch nicht von einern Vorgang der Telekommunikation gesprochen werden. Etwas Anderes kann auch nicht aus dem Umstand hergeleitet werden, dass der Beschuldigte zunächst, um die E-Mail schreiben zu können, eine Internetverbindung herstellt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Düsseldorf: Rapidshare - Keine Prüfungspflichten mittels Textfilter oder manueller Überwachung / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Freitag, 21. Januar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010, Az. I-20 U 59/10
§§ 97 Abs. 1, 16, 19a, 94 Abs. 1 UrhG; 8 Abs. 1, 3 Nr. 11 UWG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es dem Betreiber einer Download-Plattform im Internet nicht auferlegt werden kann, die Bereithaltung von Dateien mit bestimmten Namen zu unterlassen. Auch im Rahmen der Störerhaftung führe eine solche Verpflichtung zu weit. Eine Sperrung bestimmter Dateinamen erscheine ungeeignet, da Dateinamen jederzeit veränderbar seien. Aus diesem Grund scheide auch eine Sperrung aller Dateinamen, die bestimmte Begriffe enthalten, aus, zumal mit diesen Begriffen auch legale Inhalte bezeichnet sein können. Im streitgegenständlichen Fall des Computerspiels Alone in the Dark bestehe der Name aus allgemeinen Worten der englischen Sprache, der auch legale Inhalte wie Texte oder Gedichte bezeichnen könne. Die Forderung nach einer menschlichen, gezielten Überprüfung von Inhalten, bei denen eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit für Rechteverletzungen bestehe, lasse sich wegen des damit verbundenen Personalaufwands in der Praxis regelmäßig nicht realisieren. In der Vergangenheit hatte das OLG Düsseldorf bereits ähnlich zu Gunsten von Rapidshare entschieden (s. hier und hier). Das OLG Köln und das OLG Hamburg vertreten andere Auffassungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LAG Köln: Fristlose Kündigung eines revisionsberechtigten EDV-Administrators bei Nutzung seiner Zugriffsrechte, um auf Datenbestände des Vorstands zuzugreifen, ist rechtens

Mittwoch, 24. November 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLAG Köln, Urteil vom 14.05.2010, Az. 4 Sa 1257/09
§ 828 Abs. 1 BGB

Das LAG Köln hat entschieden, dass ein Administrator, selbst dann, wenn ihm Revisionsrechte innerhalb einer Bank eingeräumt worden sind, nicht befugt ist, heimlich Korrespondenz des Vorstands zu sichten. Es sei schon in sich abwegig, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zum Revisor bestellt werde und seine Aufgabe darin sehe, den Arbeitgeber selbst oder bei einer juristischen Person die Organe zu überprüfen, durch die der Arbeitgeber handele. Bereits die Vorinstanz habe es zu Recht als eine Selbstverständlichkeit angesehen, dass Revisorenfunktionen nicht beinhalten, den Arbeitgeber oder seine Organe auszuspähen. Das Ganze sei jedoch eindeutig in den für die Tätigkeit des Klägers als Revisor geltenden Unterlagen geregelt, nämlich in der Stellenbeschreibung, in der Richtlinie und in den Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Taten des Klägers nach unstreitigem Vorbringen beider Parteien gegolten hätten. Die fristlose Kündigung bestätigte das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Schwere des Verstoßes, nachdem der Arbeitnehmer zuvor wegen eben dieses Verhaltens abgemahnt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Frankfurt a.M.: Filesharing - Keine Haftung des Anschlussinhabers, wenn der eigentliche Täter instruiert wurde

Mittwoch, 10. November 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25
§ 97 UrhG

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht als Störer für eine Urheberrechtsverletzung durch Download eines Musiktitels haftet, wenn der Titel tatsächlich  durch eine andere Person heruntergeladen bzw. im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Habe der Anschlussinhaber den/die Mitbenutzer des Internetanschlusses instruiert, den Anschluss nicht für rechtswidrige Handlungen im Internet zu nutzen, sei er damit seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen. Eine Überwachung sei lediglich erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Nutzer den Anschluss zur Rechtsverletzung missbrauchen werde. Anhaltspunkte für einen Mißbrauch bestünden, so das Landgericht Frankfurt am Main in Übereinstimmung mit Oberlandesgericht Frankfurt am Main, grundsätzlich erst dann, “wenn dem Anschlussinhaber frühere Verletzungen gleicher Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder bekannt sein müssten”. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Frankfurt: Zur Zuverlässigkeit von Tauschbörsen-Überwachungs-Software

Montag, 10. Mai 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.04.2010, Az. 30 C 562/07 - 47
§§ 97, 85, 19a UrhG

In dieser Entscheidung hatte das AG Frankfurt sich mit der Frage zu befassen, welchen Beweiswert die von einer Tauschbörsen-Überwachungs-Software herausgefundene IP-Adresse eines Filesharers hat. Dafür wurde die von der Klägerin bzw. einer von der Klägerin beauftragten Firma eingesetzte Software “File Sharing Monitor” durch eine Sachverständigen beurteilt. Dieser bescheinigte der Software nach seiner Überprüfung uneingeschränkte Zuverlässigkeit. Mit Hilfe der Software könne festgestellt werden, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten werde. Die Überprüfung durch den Sachverständigen habe auch ergeben, dass die Ergebnisse der Suchsoftware richtig protokolliert werden. Reklamierte Fehlerquellen (z.B. Möglichkeit des Verfälschens von IP-Adressen; Möglichkeit, dass verschiedene Dateien den exakt gleichen Hashwert produzieren) habe der Gutachter lediglich als theoretische Möglichkeit bejaht, indes praktisch ausgeschlossen. Im Ergebnis habe die Klägerin durch die Ergebnisse der Überwachungssoftware und die Auskunft des Internetproviders hinsichtlich des Anschlussinhabers der ermittelten IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung nachgewiesen. Das pauschale Bestreiten des Beklagten habe diesen Beweis des ersten Anscheins nicht erschüttern können. Er hätte konkrete Tatsachen darlegen müssen, aus denen sich ein atypischer Geschehensablauf nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch hätte ergeben können.
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BGH: Ist der Filesharer verpflichtet, seinen WLAN-Anschluss gegen Missbrauch durch Dritte zu sichern? / Verhandlung am 18.03.2010

Donnerstag, 4. März 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Termin am 18.03.2010, Az. I ZR 121/08
§§ 97 UrhG, §§ 100 g, h StGB

Der Bundesgerichtshof kündigt an, am 18.03.2010 über die Frage der Verantwortlichkeit von WLAN- Anschlussinhabern zu verhandeln. Bereits das LG Frankfurt a.M. und das OLG Frankfurt a.M. hatten über die Frage der Verantwortlichkeit der Beklagten zu entscheiden, über deren Internetanschluss ein Musiktitel aus einer Tauschbörse herunter- bzw. heraufgeladen worden war. Die Beklagte war zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub gewesen; die Klägerin warf ihr jedoch vor, dass der Anschluss nicht ausreichend gesichert gewesen sei. Das OLG Frankfurt hatte eine allgemeine Verantwortlichkeit für einen Missbrauch des WLAN-Anschlusses abgelehnt und hatte ausgeführt, dass keine Prüfungspflicht des Anschlussinhabers dahingehend bestehe, den Anschluss gegen unbefugte Benutzung Dritter zu sichern. Eine generelle Haftung wegen einer abstrakten Missbrauchsgefahr sei zu weitgehend; Prüfungspflichten ergäben sich erst aus konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch. Der BGH soll nunmehr über die Reichweite der Störerhaftung in Hinblick auf WLAN-Anschlüsse entscheiden.

LG Berlin: Forenbetreiber ist nach Hinweis auf rechtswidriges Userposting nicht verpflichtet, den gesamten Thread auf weitere rechtswidrige Postings zu überprüfen

Sonntag, 28. Februar 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az. 27 S 7/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nach einer Abmahnung wegen eines rechtswidrigen User-Postings in einem Forum nicht verpflichtet ist, die Beiträge im Diskussionsforum vorbeugend daraufhin zu überprüfen, ob darin “unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen” in Bezug auf den Kläger verbreitet würden. Der beklagte Forumsbetreiber habe schon gar nicht wissen können, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch hätten sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden worden seien. Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies habe er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie “ein roter Faden” durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht ausreichend gewesen seien. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Thorsten Feldmann.


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