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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 17.06.2009, Az. 308 O 176/09
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hatte über die Frage der Urheberschaft an Fotografien zu urteilen, die im Internet veröffentlicht worden waren. Der Antragsteller, ein freiberuflicher Fotograf, behauptete, er habe die Fotos angefertigt, wohingegen die Gegenseite angab, der mittlerweile verstorbene Onkel habe die Bilder im Rahmen der gemeinsam mit dem Antragsteller durchgeführten Namibiareise erstellt. Die Urheberrechtsposition des Onkels sei nach dem Erbfall auf den Antragsgegner übergegangen. Da der Erbonkel für genauere Angaben nicht mehr zur Verfügung stand, musste das Gericht sich anders behelfen, um die Urheberschaft festzustellen. Dies tat es, indem es mehrere Fotoserien des Antragstellers in Augenschein nahm, die dieser vorgelegt hatte.
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