IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDerzeit mahnt die Kanzlei U + C Internetnutzer ab, die über die Website RedTube sog. Streams mit pornographischem Inhalt betrachtet haben. Es handelt sich u.a. um das Werk „Hot Stories“ des Unternehmens The Archive AG. Beim Streaming werden die gestreamten Videofilme vom Nutzer nicht vor dem Betrachten auf den eigenen PC heruntergeladen, sondern nur insoweit in den Zwischenspeicher des jeweiligen PCs heruntergeladen, dass ein Betrachten „im Internet“ möglich ist. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWie wir bereits berichtet haben (hier), plante die Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) eine Gegnerliste, die im Internet schnell als sog. „Pornopranger“ bezeichnet wurde, da vor allem Privatpersonen, denen der illegale Download von Pornofilmen vorgewurfen wurde, dort aufgeführt werden sollten. Wie nun Golem (hier, am Ende) berichtet hat die Kanzlei nach eigenem Bekunden nicht nur eine einstweilige Verfügung vom LG Essen (hier), sondern auch Post vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz erhalten, welches die Veröffentlichung einer Gegnerliste auf der Kanzlei-Website untersagt hat. Die Kollegen beanstanden: „U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt. Das Landesamt hat seine Informationen und Schlussfolgerungen offensichtlich alleinig aus der Presse entnommen. Die Ausführungen der Anordnung teilen wir nicht und halten sie für tatsächlich und rechtlich falsch.“ Dem Vernehmen nach plant U+C gegen die Anordnung Klage beim Bayerischen Vewaltungsgericht zu erheben. Allerdings werde bis zum Abschluss des Verfahrens keine Gegnerliste veröffentlicht.

  • veröffentlicht am 31. August 2012

    LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskanzlei U+C eine abgemahnte Anschlussinhaberin nicht auf ihrem geplanten Pornopranger (von der Kanzlei als „Gegnerliste“ bezeichnet, vgl. unseren Beitrag hier) namentlich aufführen darf. Der Kollege RA Hendrik Peters, Dortmund, hat uns die von ihm erwirkte Entscheidung freundlicherweise im Volltext zur Verfügung gestellt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2012

    LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskanzlei U+C eine abgemahnte Anschlussinhaberin nicht auf ihrem geplanten Pornopranger (von der Kanzlei als „Gegnerliste“ bezeichnet, vgl. unseren Beitrag hier) namentlich aufführen darf. Im Gegensatz zu der von der Kanzlei U+C zitierten Entscheidung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) stünden bei dieser Art von Gegnerliste keine Werbezwecke für die Generierung neuer Mandate im Vordergrund. Die Kanzlei verletze das Recht der Mandantin, selbst über die Veröffentlichung ihres Namens entscheiden zu können. Obwohl die Veröffentlichung der Gegnerliste erst für den morgigen Tag, den 01.09.2012, geplant war, konnte eine einstweilige Verfügung auf Grund der bestehenden Erstbegehungsgefahr erlassen werden. Gegen den Beschluss kann Widerspruch, gegen das sodann ergehende Urteil Berufung zum OLG Hamm eingelegt werden. Große Erfolgsaussichten messen wir Urmann + Collegen in dieser Sache allerdings nicht zu.

  • veröffentlicht am 22. August 2012

    Derzeit scheint sich eine neue „Abmahnwelle“ durch das Land zu bewegen. Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird. In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH. Auch unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH vor, Tendenz steigend. Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen. Doch nicht jeder Umstand ist geeignet, rechtsmissbräuchliches Verhalten zu belegen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2012

    Die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C) hat angekündigt, „voraussichtlich ab dem 01.09.2012“ unter dem Link „http://www.urmann.com/gegnerliste.htm“ eine „Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit“ zu veröffentlichen. Pikant an dieser Mitteilung ist, dass die Kollegen von U+C zahlreiche Rechteinhaber aus dem Erotik- und Pornobereich vertreten und nicht jedem Anschlussinhaber, der wegen des illegalen Downloads eines solchen Films abgemahnt worden ist, daran gelegen ist, nunmehr öffentlich namentlich mit einer solchen Tätigkeit in Verbindung gebracht zu werden. Was wir davon halten? Eine solche „Gegnerliste“ wäre krass rechtswidrig. Den Kollegen kommt auch nicht die Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06 zu Gute. Im Einzelnen: (mehr …)

I