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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn einer aktuellen Presseitteilung warnt die GEMA vor sog. „Scareware“ / einem Trojaner, mit dem Computer infiziert werden und für angebliche Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken eine „Mahngebühr“ in Höhe von 50,00 EUR, zahlbar per uKash, verlangt wird. Dabei werden illegal Logo und Layout der Verwertungsgesellschaft eingesetzt, um die PC-Nutzer einzuschüchtern. Die Schadsoftware wird ohne Wissen des Nutzers beim Internetsurfen auf dem jeweiligen PC des Nutzers installiert, öffnet nach der Installation ein bildschirmfüllendes Fenster und blockiert die weitere PC-Nutzung mit folgender Meldung –  Zitat aus der Pressemitteilung der GEMA vom 04.11.2011 -: „„Auf Ihrem Computer wurden illegal heruntergeladene Musikstücke („Raubkopien“) gefunden.“ Weiter heißt es im Text der Scareware [Die Rechtschreibfehler sind Teil des Orginaltextes]: „Um die Sperre aufzuheben und weiteren Strafrechtlichen konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sind Sie verpflichtet eine Mahngebühr in Höhe von € 50,- zu bezahlen.Was wir davon halten? Nehmen Sie die Zahlung mal nicht vor. Es handelt sich um das gleiche Strickmuster wie bei den gefälschten Filesharing-Abmahnungen, welche angeblich von der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte stammen sollten (hier).

  • veröffentlicht am 15. August 2011

    Derzeit werden im Namen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte ausgestellte Filesharing-Abmahnungen versendet. Zugleich ist es allerdings auch möglich, dass echte Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Echtheit der Abmahnung sollte im Zweifel mit Hilfe eines Rechtsanwalts geklärt werden. Wir helfen gerne weiter (Kontakt: http://www.filesharing-rechtsanwalt.de/kontakt). Die geforderte Bezahlung per Ukash ist überaus ungewöhnlich und dürfte als erstes Indiz für eine gefälschte Abmahnung gelten. Der Wortlaut der E-Mail unter dem Betreff „Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung“ lautet:
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