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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Juni 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011, Az. I-4 U 197/10
    § 14 UrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk (hier: ein Künstlerbrunnen in einer Krankenhaus-Cafeteria) auch durch nachträgliche Veränderungen der Umgebung enstellt werden kann. Die Entstellung eines Kunstwerkes führt zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen des Künstlers. Sei der Brunnen freistehend in einer Vertiefung angelegt worden und habe die Beklagte später einen Holzfußboden zur Einebnung verlegen lassen, spreche viel dafür, dass das zuvor bestehende Zusammenspiel von abgesenktem Umfeld und aufstrebendem Brunnen erheblich gestört werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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