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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Mai 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbeaufschrift „Die Dose ist grün“ irreführend und daher unlauter ist. Verbraucher würden den Begriff „grün“ als eine umweltbezogene Aussage verstehen, nämlich, dass die so beschriftete Dose ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften aufweise. Dies sei tatsächlich nicht der Fall. Aus der Mitteilung des LG geht leider nicht hervor, welche Farbe die streitgegenständliche Dose hatte und ob das Urteil auch auf Dosen anzuwenden ist, die tatsächlich von grüner Färbung sind. Zur Pressemitteilung Nr. 13/2013 des LG Düsseldorf:

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